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   LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2018 - 1 Sa 366/17   

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LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2018 - 1 Sa 366/17 (https://dejure.org/2018,16942)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.02.2018 - 1 Sa 366/17 (https://dejure.org/2018,16942)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Februar 2018 - 1 Sa 366/17 (https://dejure.org/2018,16942)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbegründete Schadensersatzklage wegen Mobbings aufgrund rechtskräftig abgewiesener Feststellungsklage zur Haftung der Arbeitgeberin

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256 Abs. 1 ; ZPO § 322 Abs. 1
    Feststellungsklage; Mobbing; Rechtskraft; Schadensersatz wegen Mobbing; Rechtskraft einer abgewiesenen Feststellungsklage

  • rechtsportal.de

    ZPO § 256 Abs. 1 ; ZPO § 322 Abs. 1
    Unbegründete Schadensersatzklage wegen Mobbings aufgrund rechtskräftig abgewiesener Feststellungsklage zur Haftung der Arbeitgeberin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2016 - 1 Sa 189/15

    Schadenersatz wegen Mobbing

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2018 - 1 Sa 366/17
    Unter anderem machte der Kläger gegenüber der Beklagten Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche wegen Mobbings geltend (Arbeitsgericht Mainz - Auswärtige Kammer Bad Kreuznach, AZ: 5 Ca 82/12 bzw. LAG Rheinland-Pfalz, AZ:1 Sa 189/15).

    Hier beantragte der Kläger unter anderem festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet sei, ihm sämtliche weiteren materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen, die durch im einzelnen benannte Erkrankungen entstanden sind oder noch entstehen werden (Antrag zu 20. im Verfahren 1 Sa 189/15).

    Das Landesarbeitsgericht hat die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung des Klägers mit Urteil vom 06.06.2016 (AZ: 1 Sa 189/15) zurückgewiesen.

    Den mit der Klage verfolgten Schadensersatzansprüchen wegen Mobbings stünde die rechtskräftige Abweisung des Feststellungsantrags im Verfahren 1 Sa 189/15 entgegen.

    Den geltend gemachten Schadensersatzansprüchen (erstinstanzliche Anträge zu 3. und 4.) stehe die Rechtskraft des Urteils des LAG Rheinland-Pfalz vom 06.06.2016 im Verfahren 1 Sa 189/15 nicht entgegen.

    Mit dem Urteil im Verfahren 1 Sa 189/15 liege eine anderweitige, materiell rechtskräftige Entscheidung vor, die einer hiervon abweichenden Entscheidung im vorliegenden Verfahren entgegenstehe.

    Der Geltendmachung steht bereits die in Rechtskraft erwachsene Abweisung des im Verfahren 1 Sa 189/15 verfolgten Feststellungsantrags entgegensteht.

    26 1. Das Urteil vom 06.06.2016 im Verfahren 1 Sa 189/15 ist rechtskräftig geworden, nachdem die Nichtzulassungsbeschwerde durch das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 29.11.2016 (AZ: 8 AZN 603/16) verworfen worden ist.

    Die für den Antrag zu 1. streitgegenständliche Frage ist durch die rechtskräftige Abweisung des auf Ersatz sämtlicher aus den dort benannten Erkrankungen folgenden, materieller und immaterieller Schäden gerichteten Feststellungsantrags (Antrag zu 20. im Verfahren 1 Sa 189/15) entschieden.

    Der Feststellungsantrag im Verfahren 1 Sa 189/15 erfasst auch eine seit dem 10.05.2012 bestehende Erkrankung und ist ausdrücklich auf den Ersatz bereits entstandener und noch entstehender Schäden gerichtet.

  • BAG, 25.04.2007 - 10 AZR 586/06

    Prozesszinsen auf titulierte Zahlungsansprüche

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2018 - 1 Sa 366/17
    Eine erneute Sachentscheidung liegt nicht nur vor, wenn der Streitgegenstand des zweiten Rechtsstreits mit dem des ersten identisch ist, sondern auch in den Fällen der Präjudizialität, nämlich dann, wenn die im Vorprozess entschiedene Rechtsfolge Vorfrage für die Entscheidung eines nachfolgenden Rechtsstreits ist (BAG, Urteil vom 25. April 2007 - 10 AZR 586/06 -, Rn. 16, juris m. w. N.).

    Damit ist jede selbständige Verhandlung, Beweisaufnahme oder Entscheidung über das festgestellte Tatbestandsmerkmal unzulässig (vgl. BAG, Urteil vom 25. April 2007 - 10 AZR 586/06 -, Rn. 16, juris; Zöller/Vollkommer, 32. Aufl. 2017, § 322 ZPO, Rn. 12).

  • BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 735/00

    Annahmeverzug - Ausschlußfrist - Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2018 - 1 Sa 366/17
    Die Rechtskraft der angefochtenen Entscheidung ist in der Regel gerade eine Zulässigkeitsvoraussetzung der Verfassungsbeschwerde (vgl. BAG, Urteil vom 16. Januar 2003 - 2 AZR 735/00 -, Rn. 50, juris; Urteil vom 07. November 2002 - 2 AZR 297/01 -, BAGE 103, 290-303, Rn. 73, juris, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 01.12.1993 - VIII ZR 41/93

    Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs des Vertragshändlers; Überlassung des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2018 - 1 Sa 366/17
    Wird eine positive Feststellungsklage rechtskräftig abgewiesen, ist damit das Nichtbestehen des geltend gemachten Anspruchs rechtskräftig festgestellt (BGH Urteil vom 23.11.1988 -VI ZR 341/87- sowie vom 1.12.1993 -VIII ZR 41/93-, Rn. 27, juris).
  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 341/87

    Rechtskraftwirkung der Abweisung einer Feststellungsklage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2018 - 1 Sa 366/17
    Wird eine positive Feststellungsklage rechtskräftig abgewiesen, ist damit das Nichtbestehen des geltend gemachten Anspruchs rechtskräftig festgestellt (BGH Urteil vom 23.11.1988 -VI ZR 341/87- sowie vom 1.12.1993 -VIII ZR 41/93-, Rn. 27, juris).
  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 297/01

    Verjährung; Unterbrechung; Hemmung; "Höhere Gewalt" bei Aufhebung einer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2018 - 1 Sa 366/17
    Die Rechtskraft der angefochtenen Entscheidung ist in der Regel gerade eine Zulässigkeitsvoraussetzung der Verfassungsbeschwerde (vgl. BAG, Urteil vom 16. Januar 2003 - 2 AZR 735/00 -, Rn. 50, juris; Urteil vom 07. November 2002 - 2 AZR 297/01 -, BAGE 103, 290-303, Rn. 73, juris, jeweils m. w. N.).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.02.2024 - 5 Sa 69/20

    Nachtarbeitszuschläge - Aussetzung des Verfahrens wegen anhängiger

    Vielmehr ist die Rechtskraft der angefochtenen Entscheidung in der Regel eine Voraussetzung für die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (BAG, Urteil vom 16. Januar 2003 - 2 AZR 735/00 - Rn. 50, juris = EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 166; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Februar 2018 - 1 Sa 366/17 - Rn. 26, juris; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18. Januar 1996 - 1 BvR 2116/94 - Rn. 14, juris = NJW 1996, 1736).
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