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   LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2012 - 9 Sa 341/11   

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https://dejure.org/2012,8819
LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2012 - 9 Sa 341/11 (https://dejure.org/2012,8819)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.03.2012 - 9 Sa 341/11 (https://dejure.org/2012,8819)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. März 2012 - 9 Sa 341/11 (https://dejure.org/2012,8819)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der außerordentlichen Verdachtskündigung eines Werkstattleiters wegen Falschabrechnungen bei fehlender Anhörung und Abmahnung; Vorliegen eines Abmahnungserfordernisses im Vertrauensbereich bei längjähriger beanstandungsfreier Beschäftigung

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Kündigung unwirksam; auch bei schwerwiegendem Fehlverhalten Abmahnung erforderlich

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Fristlose Kündigung Werkstattleiter - Abmahnungserfordernis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame außerordentliche Verdachtskündigung eines Werkstattleiters wegen Falschabrechnungen bei fehlender Anhörung und Abmahnung; Abmahnungserfordernis im Vertrauensbereich bei längjähriger beanstandungsfreier Beschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Vermögensdelikten des Arbeitnehmers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2012 - 9 Sa 341/11
    a) Soweit die Beklagte dem Kläger vorwirft, dieser habe auf eigene Rechnung während der Arbeitszeit Abgasuntersuchungen durchgeführt, ist auch die Berufungskammer mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - EzA § 626 BGB 2002 Nr. 32) der Auffassung, dass ein wichtiger Grund i. S. d. § 626 Abs. 1 BGB für eine außerordentliche Kündigung vorliegen kann, wenn der Arbeitnehmer bei oder im Zusammenhang mit seiner Arbeit rechtswidrige und vorsätzliche ggfls.

    Als mildere Reaktionsmöglichkeit in diesem Sinne kommt insbesondere auch eine Abmahnung in Betracht (BAG 10.06.2010, a. a. O.).

    Diese Grundsätze gelten nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts selbst bei Störungen des Vertrauensbereichs durch Straftaten gegen das Vermögen oder das Eigentums des Arbeitgebers (BAG 10.06.2010, a. a. O.).

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2012 - 9 Sa 341/11
    Der Arbeitnehmer muss im Rahmen einer Anhörung die Möglichkeit haben, bestimmte, zeitlich und räumlich eingegrenzte Indiztatsachen zu bestreiten oder den Verdacht entkräftende Tatsachen zu bezeichnen (BAG 23.06.2009 - 2 AZR 474/07 - EzA § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8).
  • VG Mainz, 24.07.2012 - 5 K 1706/11

    Personalvertretungsrecht: Ersetzung der Zustimmung

    Nach diesen Grundsätzen (ebenso LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.2.2010 - 6 Sa 682/09 -, NZA-RR 2010, 297 und juris, Rn. 40; Urteil vom 23.3.2012 - 9 Sa 341/11 -, juris, Rn. 41; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 9.9.2011 - 17 Sa 16/11 -, juris, Rn. 52 ff.) bedurfte es hier einer Abmahnung als erfolgversprechend.
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