Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 7 Sa 982/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadenersatz wegen Auflösungsverschuldens und Schmerzensgeld wegen Mobbings; Mobbing bei fortgesetzten, aufeinander aufbauenden und ineinandergreifenden Anfeindungen, Schikanen oder Diskriminierungen; Drastische Gegendarstellung als eine sogenannte Formalbeleidigung ...
- Judicialis
ArbGG §§ 64 ff.; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; BGB § 626 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 628 Abs. 2; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847 Abs. 1; ; StGB § 193; ; ZPO § 447; ; ZPO §§ 512 ff.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 628 Abs. 2 § 823 Abs. 1
Unbegründete Schadensersatzklage wegen Auflösungsverschuldens und Mobbing - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 21.09.2006 - 1 Ca 1312/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 7 Sa 982/06
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 04.04.1990 - 5 AZR 299/89
Personalakteneinsicht durch Sparkassenrevision
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 7 Sa 982/06
Zwar ist das durch Art. 1 und 2 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht auch im Privatrechtsverkehr und damit auch im beruflichen und arbeitsvertraglichen Bereich zu beachten (vgl. BAG, Urteil vom 29.10.1997 - 5 AZR 508/95 = NZA 1998, 307; BAG Urteil vom 04.04.1990- 5 AZR 299/98 = NZA 1990, 933; BAG Urteil vom 15.07.1987 - 5 AZR 215/96 = NZA 1988, 53). - BAG, 15.01.1997 - 7 ABR 14/96
Übernahme von Schulungskosten für die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 7 Sa 982/06
Das Bundesarbeitsgericht versteht unter Mobbing das systematische Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte (vgl. Beschluss vom 15.01.1997 - 7 ABR 14/96 = AP-Nr. 118 zu § 37 BetrVG 1972). - BAG, 15.07.1987 - 5 AZR 215/86
Persönlichkeitsrecht - Ausschlußklausel
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 7 Sa 982/06
Zwar ist das durch Art. 1 und 2 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht auch im Privatrechtsverkehr und damit auch im beruflichen und arbeitsvertraglichen Bereich zu beachten (vgl. BAG, Urteil vom 29.10.1997 - 5 AZR 508/95 = NZA 1998, 307; BAG Urteil vom 04.04.1990- 5 AZR 299/98 = NZA 1990, 933; BAG Urteil vom 15.07.1987 - 5 AZR 215/96 = NZA 1988, 53).
- BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 508/96
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch heimliches Mithörenlassen von …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 7 Sa 982/06
Zwar ist das durch Art. 1 und 2 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht auch im Privatrechtsverkehr und damit auch im beruflichen und arbeitsvertraglichen Bereich zu beachten (vgl. BAG, Urteil vom 29.10.1997 - 5 AZR 508/95 = NZA 1998, 307; BAG Urteil vom 04.04.1990- 5 AZR 299/98 = NZA 1990, 933; BAG Urteil vom 15.07.1987 - 5 AZR 215/96 = NZA 1988, 53). - BAG, 20.03.2003 - 8 AZN 27/03
Nichtzulassungsbeschwerde - Substantiierung von Mobbingvorwürfen
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 7 Sa 982/06
Zur substantiierten Darlegung der Mobbingvorwürfe ist zwar nicht generell eine genaue Datumsangabe in jedem Einzelfall erforderlich, aber eine Schilderung der konkreten Situation mit ungefährer Zeitangabe (vgl. BAG, Beschluss vom 20.03.2003 - 8 AZN 27/2003 = JURIS). - LAG Hamm, 25.06.2002 - 18 (11) Sa 1295/01
Mobbing, Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber und gegen Kollegen, …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 7 Sa 982/06
Im Einzelnen werden unter dem Begriff des Mobbings im arbeitsrechtlichen Zusammenhang fortgesetzte aufeinander aufbauende und ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen zusammengefasst, die nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.08.2001 - 6 Sa 415/01 = NZA - RR2002, 121; LAG Hamm, Urteil vom 25.06.2002 - 18 (11) Sa 1295/2001 = AP-Nr. 3 zu § 611 BGB Mobbing; LAG Thüringen, Urteil vom 15.02.2001 - 5 Sa 102/2000 = NZA-RR 2001, 577). - LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 6 Sa 415/01
Mobbing und Schmerzensgeld
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 7 Sa 982/06
Im Einzelnen werden unter dem Begriff des Mobbings im arbeitsrechtlichen Zusammenhang fortgesetzte aufeinander aufbauende und ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen zusammengefasst, die nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.08.2001 - 6 Sa 415/01 = NZA - RR2002, 121; LAG Hamm, Urteil vom 25.06.2002 - 18 (11) Sa 1295/2001 = AP-Nr. 3 zu § 611 BGB Mobbing; LAG Thüringen, Urteil vom 15.02.2001 - 5 Sa 102/2000 = NZA-RR 2001, 577). - LAG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 3 Sa 1/02
Schmerzensgeld, "Mobbing", Begriff, Erfüllung, Anspruchsgrundlage, Konflikte, …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 7 Sa 982/06
Nicht jede Auseinandersetzung oder Meinungsverschiedenheit zwischen Kollegen und deren Vorgesetzten und Untergebenen erfüllt den Begriff des Mobbings (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.03.2002 - 3 Sa 1/2002 = DB 2002, 1056). - LAG Thüringen, 15.02.2001 - 5 Sa 102/00
Rechtschutz gegen Mobbing; Achtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unter …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 7 Sa 982/06
Im Einzelnen werden unter dem Begriff des Mobbings im arbeitsrechtlichen Zusammenhang fortgesetzte aufeinander aufbauende und ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen zusammengefasst, die nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.08.2001 - 6 Sa 415/01 = NZA - RR2002, 121; LAG Hamm, Urteil vom 25.06.2002 - 18 (11) Sa 1295/2001 = AP-Nr. 3 zu § 611 BGB Mobbing; LAG Thüringen, Urteil vom 15.02.2001 - 5 Sa 102/2000 = NZA-RR 2001, 577). - BAG, 29.04.1983 - 7 AZR 678/79
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 7 Sa 982/06
Wegen einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts kann aber Ersatz des immateriellen Schadens in Geld nur verlangt werden, wenn es sich um eine schwerwiegende Verletzung handelt und wenn Genugtuung durch Unterlassung, Widerruf oder Gegendarstellung auf andere Weise nicht zu erreichen ist (vgl. BAG, Urteil vom 29.04.1983 - 7 AZR 678/79 = JURIS).
- ArbG Berlin, 12.04.2013 - 28 Ca 2357/13
Entfernung mehrerer Abmahnungen - verweigerte Krankenvergütung - disziplinarische …
Selbst wenn befasste Gerichte zuweilen konkrete Datenangaben für entbehrlich halten 137 S. dazu etwa BAG 20.3.2003 - 8 AZN 27/03 - n.v. (Volltext "Juris") [B.II.3.]: "Wie bereits ausgeführt, wird in der anzufechtenden Entscheidung nicht generell die genaue Datumsangabe der Mobbingvorwürfe verlangt, sondern eine Substantiierung, die auch die Schilderung der konkreten Situation mit ungefährer Zeitangabe genügen lässt"; im Anschluss LAG Rheinland-Pfalz23.5.2007 - 7 Sa 982/06 - n.v. (Volltext: "Juris") [2.].S. dazu etwa BAG 20.3.2003 - 8 AZN 27/03 - n.v. (Volltext "Juris") [B.II.3.]: "Wie bereits ausgeführt, wird in der anzufechtenden Entscheidung nicht generell die genaue Datumsangabe der Mobbingvorwürfe verlangt, sondern eine Substantiierung, die auch die Schilderung der konkreten Situation mit ungefährer Zeitangabe genügen lässt"; im Anschluss LAG Rheinland-Pfalz23.5.2007 - 7 Sa 982/06 - n.v. (Volltext: "Juris") [2.]., so wird jedenfalls noch immer eine überprüfbare "Schilderung der konkreten Situation mit ungefährer Zeitangabe" 138 S. BAG 20.3.2003 (Fn. 137) [B.II.3.] - Zitat vorherige Fußnote; LAG Rheinland-Pfalz23.5.2007 (Fn. 137) [2.].
137) S. dazu etwa BAG 20.3.2003 - 8 AZN 27/03 - n.v. (Volltext "Juris") [B.II.3.]: "Wie bereits ausgeführt, wird in der anzufechtenden Entscheidung nicht generell die genaue Datumsangabe der Mobbingvorwürfe verlangt, sondern eine Substantiierung, die auch die Schilderung der konkreten Situation mit ungefährer Zeitangabe genügen lässt"; im Anschluss LAG Rheinland-Pfalz23.5.2007 - 7 Sa 982/06 - n.v. (Volltext: "Juris") [2.].
- ArbG Berlin, 31.07.2015 - 28 Ca 6964/15
Auflösung eines Arbeitsverhältnisses nach sozialwidriger Kündigung - …
dazu etwa BAG 20.3.2003 - 8 AZN 27/03 - n.v. (Volltext "Juris") [B.II.3.]: "Wie bereits ausgeführt, wird in der anzufechtenden Entscheidung nicht generell die genaue Datumsangabe der Mobbingvorwürfe verlangt, sondern eine Substantiierung, die auch die Schilderung der konkreten Situation mit ungefährer Zeitangabe genügen lässt"; im Anschluss LAG Rheinland-Pfalz 23.5.2007 - 7 Sa 982/06 - n.v. (Volltext in "Juris") [2.].S. dazu etwa BAG 20.3.2003 - 8 AZN 27/03 - n.v. (Volltext "Juris") [B.II.3.]: "Wie bereits ausgeführt, wird in der anzufechtenden Entscheidung nicht generell die genaue Datumsangabe der Mobbingvorwürfe verlangt, sondern eine Substantiierung, die auch die Schilderung der konkreten Situation mit ungefährer Zeitangabe genügen lässt"; im Anschluss LAG Rheinland-Pfalz 23.5.2007 - 7 Sa 982/06 - n.v. (Volltext in "Juris") [2.]., so wird jedenfalls noch immer eine überprüfbare "Schilderung der konkreten Situation mit ungefährer Zeitangabe" 82S.81) S. dazu etwa BAG 20.3.2003 - 8 AZN 27/03 - n.v. (Volltext "Juris") [B.II.3.]: "Wie bereits ausgeführt, wird in der anzufechtenden Entscheidung nicht generell die genaue Datumsangabe der Mobbingvorwürfe verlangt, sondern eine Substantiierung, die auch die Schilderung der konkreten Situation mit ungefährer Zeitangabe genügen lässt"; im Anschluss LAG Rheinland-Pfalz 23.5.2007 - 7 Sa 982/06 - n.v. (Volltext in "Juris") [2.].
- ArbG Berlin, 01.07.2016 - 28 Ca 38/16
Druckkündigung - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung - Schmerzensgeld
[251] S. dazu etwa BAG 20.3.2003 - 8 AZN 27/03 - n.v. (Volltext in "Juris") [B.II.3.]: "Wie bereits ausgeführt, wird in der anzufechtenden Entscheidung nicht generell die genaue Datumsangabe der Mobbingvorwürfe verlangt, sondern eine Substantiierung, die auch die Schilderung der konkreten Situation mit ungefährer Zeitangabe genügen lässt"; im Anschluss LAG Rheinland-Pfalz 23.5.2007 - 7 Sa 982/06 - n.v. (Volltext in "Juris") [2.]. - LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2008 - 9 Sa 489/07
Außerordentliche Kündigung - leitender Angestellter - Betriebsratsanhörung - …
Arbeitsrechtlich erfasst der Begriff des Mobbing fortgesetzte aufeinander aufbauende oder in einander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die nach Art und Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere ebenso geschützte Rechte, wie die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen (LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 7 Sa 982/06 - 05.01.2005, 9 Sa 199/05).