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   LAG Rheinland-Pfalz, 23.06.2020 - 8 Sa 192/19   

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https://dejure.org/2020,32458
LAG Rheinland-Pfalz, 23.06.2020 - 8 Sa 192/19 (https://dejure.org/2020,32458)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.06.2020 - 8 Sa 192/19 (https://dejure.org/2020,32458)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Juni 2020 - 8 Sa 192/19 (https://dejure.org/2020,32458)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 67 Abs 4 S 2 ArbGG, § 102 Abs 2 S 1 BetrVG, § 5 Abs 3 S 2 Nr 3 BetrVG, § 1 Abs 2 KSchG, § 2 KSchG
    Betriebsbedingte Kündigung - Vorrang der Änderungskündigung - Abkürzung der Anhörungsfrist bei der Betriebsratsanhörung

  • IWW

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vorrang einer Änderungskündigung vor betriebsbedingter Kündigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.06.2020 - 8 Sa 192/19
    Die ausgesprochene Beendigungskündigung erweist sich gleichwohl als unverhältnismäßig; es bleibt hier beim Vorrang der Änderungskündigung iSd. Rechtsprechung (BAG 21. April 2005 - 2 AZR 132/04 -).

    Eine Beendigungskündigung ist erst zulässig, wenn zumutbare mildere Mittel - etwa das Angebot einer geringerwertigen freien Stelle im Wege der Änderungskündigung - ausgeschöpft sind (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 11. Juli 2017 - 8 Sa 23/17 - zu II 2 c 2 c der Gründe mwN, BeckRS 2017, 130198; LAG Rheinland-Pfalz 15. Oktober 2014 - 4 Sa 335/13 - zu II 1 der Gründe, juris; BAG 26. März 2009 - 2 AZR 879/07 - Rn. 31; BAG 21. April 2005 - 2 AZR 132/04 - zu B II 4 c ee der Gründe).

    Allein die Ablehnung eines der Kündigung vorangegangenen Angebots auf einvernehmliche Abänderung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer - etwa infolge einer emotionalen Blockadehaltung - enthebt den Arbeitgeber grundsätzlich nicht von der Verpflichtung, das Änderungsangebot mit einer nachfolgenden Beendigungskündigung erneut zu verbinden (BAG 21. April 2005 - 2 AZR 132/04 - zu B II 4 c ee der Gründe).

  • BAG, 25.05.2016 - 2 AZR 345/15

    Änderungskündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.06.2020 - 8 Sa 192/19
    Mit Schreiben vom 20. Mai 2020 (Bl. 483 d.A) hat das Berufungsgericht beide Parteien auf Bedenken zur Betriebsratsanhörung im Hinblick auf BAG 25. Mai 2016 - 2 AZR 345/15 - Rn. 25 ff. hingewiesen.

    Diese Anhörungsfrist kann abgekürzt werden, wenn sich der Betriebsrat schon vorher abschließend auf eine vollständige Unterrichtung hin zu der beabsichtigten Kündigung äußert (BAG 25. Mai 2016 - 2 AZR 345/15 - Rn. 25 - 27):.

    Soweit das BAG es in früheren Entscheidungen für das Vorliegen einer abschließenden Stellungnahme als maßgeblich angesehen hat, ob der Arbeitgeber annehmen durfte, der Betriebsrat wünsche keine weitere "Erörterung" des Falls (vgl. BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 461/03 - zu B II 2 b bb der Gründe), hält es hieran ausdrücklich nicht mehr fest (BAG 25. Mai 2016 - 2 AZR 345/15 - Rn. 27).

  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 879/07

    Tariflicher Ausschluss der ordentlichen Kündigung - Ausnahmeregelung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.06.2020 - 8 Sa 192/19
    Eine Beendigungskündigung ist erst zulässig, wenn zumutbare mildere Mittel - etwa das Angebot einer geringerwertigen freien Stelle im Wege der Änderungskündigung - ausgeschöpft sind (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 11. Juli 2017 - 8 Sa 23/17 - zu II 2 c 2 c der Gründe mwN, BeckRS 2017, 130198; LAG Rheinland-Pfalz 15. Oktober 2014 - 4 Sa 335/13 - zu II 1 der Gründe, juris; BAG 26. März 2009 - 2 AZR 879/07 - Rn. 31; BAG 21. April 2005 - 2 AZR 132/04 - zu B II 4 c ee der Gründe).

    Der Arbeitgeber trägt im Kündigungsschutzverfahren die Darlegungs- und Beweislast für das dem Arbeitnehmer unterbreitete Änderungsangebot, das sich als die letzte Alternative für eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses darstellen muss, und die definitive und endgültige Ablehnung durch den Arbeitnehmer (BAG 26. März 2009 - 2 AZR 879/07 - Rn. 31 [zur außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung]).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.10.2014 - 4 Sa 335/13

    Vorrang der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung nach den Grundsätzen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.06.2020 - 8 Sa 192/19
    Eine Beendigungskündigung ist erst zulässig, wenn zumutbare mildere Mittel - etwa das Angebot einer geringerwertigen freien Stelle im Wege der Änderungskündigung - ausgeschöpft sind (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 11. Juli 2017 - 8 Sa 23/17 - zu II 2 c 2 c der Gründe mwN, BeckRS 2017, 130198; LAG Rheinland-Pfalz 15. Oktober 2014 - 4 Sa 335/13 - zu II 1 der Gründe, juris; BAG 26. März 2009 - 2 AZR 879/07 - Rn. 31; BAG 21. April 2005 - 2 AZR 132/04 - zu B II 4 c ee der Gründe).

    Spricht der Arbeitgeber ohne vorheriges oder gleichzeitiges Angebot der geänderten Arbeitsbedingungen sofort eine Beendigungskündigung aus, so ist diese Kündigung - wie hier - regelmäßig sozialwidrig (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 15. Oktober 2014 - 4 Sa 335/13 - zu II 1 der Gründe, juris).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.06.2020 - 8 Sa 192/19
    Stützt sich der Arbeitgeber auf den rein innerbetrieblichen Umstand einer gestaltenden Unternehmerentscheidung, so muss er nachvollziehbar darlegen, durch wen, wann und mit welchem Inhalt eine solche Entscheidung getroffen wurde, dass er seinen Entschluss umgesetzt hat und wie sich dies auf Dauer auf welche Beschäftigungsmöglichkeiten in welchem Umfang ausgewirkt hat (vgl. BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - zu II 1 c der Gründe; zum Begriff "Dauer": BAG 23. Februar 2012 - 2 AZR 548/10 - Rn. 26).

    Nicht nur die durch äußere Anlässe bedingte, sondern auch die autonome, gestaltende Unternehmerentscheidung muss sich in greifbaren betrieblichen und damit objektivierbaren Formen niederschlagen (vgl. BAG 22. November 2012 - 2 AZR 674/11 - Rn. 17 f. [outsourcing]; BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 770/09 - Rn. 14 f. [Abbau einer Hierarchieebene]; BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - zu II 1 c der Gründe; BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - zu II 2 e der Gründe; Bader NZA-Beil.

  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 548/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Reduzierung des Arbeitsvolumens und Kurzarbeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.06.2020 - 8 Sa 192/19
    Stützt sich der Arbeitgeber auf den rein innerbetrieblichen Umstand einer gestaltenden Unternehmerentscheidung, so muss er nachvollziehbar darlegen, durch wen, wann und mit welchem Inhalt eine solche Entscheidung getroffen wurde, dass er seinen Entschluss umgesetzt hat und wie sich dies auf Dauer auf welche Beschäftigungsmöglichkeiten in welchem Umfang ausgewirkt hat (vgl. BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - zu II 1 c der Gründe; zum Begriff "Dauer": BAG 23. Februar 2012 - 2 AZR 548/10 - Rn. 26).
  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 607/05

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Änderungsangebot - Weiterbeschäftigung auf

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.06.2020 - 8 Sa 192/19
    Den Arbeitnehmer trifft deshalb die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die fragliche innerbetriebliche Maßnahme in diesem Sinne offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG 18. Juni 2015 - 2 AZR 480/14 - Rn. 35; BAG 21. September 2006 - 2 AZR 607/05 - Rn. 31).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 461/03

    Anhörung des Betriebsrats zu einer ordentlichen Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.06.2020 - 8 Sa 192/19
    Soweit das BAG es in früheren Entscheidungen für das Vorliegen einer abschließenden Stellungnahme als maßgeblich angesehen hat, ob der Arbeitgeber annehmen durfte, der Betriebsrat wünsche keine weitere "Erörterung" des Falls (vgl. BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 461/03 - zu B II 2 b bb der Gründe), hält es hieran ausdrücklich nicht mehr fest (BAG 25. Mai 2016 - 2 AZR 345/15 - Rn. 27).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.07.2017 - 8 Sa 23/17

    Außerordentliche Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.06.2020 - 8 Sa 192/19
    Eine Beendigungskündigung ist erst zulässig, wenn zumutbare mildere Mittel - etwa das Angebot einer geringerwertigen freien Stelle im Wege der Änderungskündigung - ausgeschöpft sind (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 11. Juli 2017 - 8 Sa 23/17 - zu II 2 c 2 c der Gründe mwN, BeckRS 2017, 130198; LAG Rheinland-Pfalz 15. Oktober 2014 - 4 Sa 335/13 - zu II 1 der Gründe, juris; BAG 26. März 2009 - 2 AZR 879/07 - Rn. 31; BAG 21. April 2005 - 2 AZR 132/04 - zu B II 4 c ee der Gründe).
  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 137/00

    Fristgerechte Kündigung; Betriebsstillegung oder Betriebsunterbrechung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.06.2020 - 8 Sa 192/19
    Dem Vortrag muss sich jedoch zumindest entnehmen lassen, wer die Entscheidung mit welchem konkreten Inhalt getroffen hat und dass dies zeitlich vor Zugang der angegriffenen Kündigung geschehen ist (BAG 21. Juni 2001 - 2 AZR 137/00 - zu II 1 b aa der Gründe).
  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 770/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Abbau einer Hierarchieebene

  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 674/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 480/14

    Außerordentliche Kündigung - Rechtsmissbrauch

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