Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2007 - 9 Sa 411/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfordernis des eindeutigen Beendigungswillens in der Kündigungserklärung; Erfordernis einer argumentativen Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen in der Berufungsbegründung; Ansehung des Verlassens des Arbeitsplatzes als rechtswirksame Kündigungserklärung
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Verlassen des Arbeitsplatzes ist kein Kündigungsgrund
- Judicialis
ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; BGB § 125 S. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 288; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 291; ; BGB § 295; ; BGB § 615; ; BGB § 623; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; EFZG § 3; ; EFZG § 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 125 Satz 1 § 242 § 295 § 615; EFZG § 3 § 4
Keine Kündigungserklärung der Arbeitgeberin durch bloße Bestätigung einer Eigenkündigung - Annahmeverzug bei arbeitgeberseitiger Umdeutung eines Bestätigungsschreibens in fristlose Kündigung - Annahmeverzugsfolgen ohne Anzeige wiedergewonnener Arbeitsfähigkeit - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Verlassen des Arbeitsplatzes ist nicht immer als fristlose Kündigung zu betrachten!
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Eigenmächtiges Verlassen des Arbeitsplatzes ist keine Kündigung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
In der Mittagspause gegangen Das fasste der Arbeitgeber als Kündigung des Mitarbeiters auf
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 31.05.2007 - 2 Ca 247/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2007 - 9 Sa 411/07
- BAG, 26.05.2008 - 6 AZN 1182/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- LAG Köln, 03.02.1995 - 13 Sa 1062/94
Kündigung: Verlassen des Arbeitsplatzes als Eigenkündigung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2007 - 9 Sa 411/07
(Rn.28) Diese Formulierung kann daher weder im Wege der Auslegung noch im Wege der Umdeutung als Kündigungserklärung gewertet werden (vgl. LArbG Köln vom 03.02.1995, 13 Sa 1062/94 sowie LArbG Nürnberg vom 08.02.1994, 2 Sa 766/93).Deshalb sind derartige Bestätigungsschreiben regelmäßig weder im Wege der Auslegung noch der Umdeutung als Kündigungserklärung zu werten (…vgl. nur DLW/Dörner, 6. Aufl., D/39; LAG Köln 3.2.1995 -13 Sa 1062/94- und LAG Nürnberg8.2.1994 -2 Sa 766/93-, LAGE § 620 BGB Kündigungserklärung Nr. 5, 4).
- LAG Nürnberg, 08.02.1994 - 2 Sa 766/93
Kündigung: Mitteilung oder Ausspruch
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2007 - 9 Sa 411/07
(Rn.28) Diese Formulierung kann daher weder im Wege der Auslegung noch im Wege der Umdeutung als Kündigungserklärung gewertet werden (vgl. LArbG Köln vom 03.02.1995, 13 Sa 1062/94 sowie LArbG Nürnberg vom 08.02.1994, 2 Sa 766/93).Deshalb sind derartige Bestätigungsschreiben regelmäßig weder im Wege der Auslegung noch der Umdeutung als Kündigungserklärung zu werten (…vgl. nur DLW/Dörner, 6. Aufl., D/39; LAG Köln 3.2.1995 -13 Sa 1062/94- und LAG Nürnberg8.2.1994 -2 Sa 766/93-, LAGE § 620 BGB Kündigungserklärung Nr. 5, 4).
- BAG, 24.11.1994 - 2 AZR 179/94
Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2007 - 9 Sa 411/07
Im Übrigen treten die Annahmeverzugsfolgen unabhängig davon ein, ob der arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer seine wiedergewonnene Arbeitsfähigkeit dem Arbeitgeber anzeigt (BAG 24.11.1994 -2 AZR 179/94-, EzA § 615 BGB Nr. 93).
- BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 659/03
Schriftform für Kündigung und Auflösungsvereinbarung; Treuwidrigkeit
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2007 - 9 Sa 411/07
Wenn die Formvorschriften des bürgerlichen Rechts nicht ausgehöhlt werden sollen, kann ein Formmangel nur ausnahmsweise und unter besonderen Umständen nach § 242 BGB als unbeachtlich angesehen werden (vgl. BAG 16.9.2004 - 2 AZR 659/03-, EzA § 623 BGB 2002 Nr. 1, B I 2 der Gründe). - BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 241/90
Kündigung eines Schwerbehinderten
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2007 - 9 Sa 411/07
Dies erfordert eine argumentative Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen (z.B. BAG 16.8.1991 -2 AZR 241/90- AP Nr. 2 zu § 15 SchwbG 1986). - BAG, 12.07.2006 - 5 AZR 277/06
Annahmeverzug - Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2007 - 9 Sa 411/07
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (12.7.2006 - 5 AZR 277/06-, EzA § 627 BGB 2002 Nr. 1 ) genügt im Falle einer außerordentlichen Kündigung zur Begründung des Annahmeverzugs gemäß § 295 BGB deshalb grundsätzlich ein wörtliches Angebot, weil die Kündigung regelmäßig die Erklärung des Dienstberechtigten enthält, er werde weitere Dienstleistungen des Verpflichteten nicht annehmen.
- ArbG Siegburg, 25.11.2020 - 3 Ca 1890/20 Der Wille, das Arbeitsverhältnis durch einseitige Gestaltungserklärung für die Zukunft zu lösen, muss eindeutig zum Ausdruck kommen (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.08.2007 - 9 Sa 411/07 -, Rn. 27, juris).