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   LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2010 - 5 Sa 232/10   

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https://dejure.org/2010,22367
LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2010 - 5 Sa 232/10 (https://dejure.org/2010,22367)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.08.2010 - 5 Sa 232/10 (https://dejure.org/2010,22367)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. August 2010 - 5 Sa 232/10 (https://dejure.org/2010,22367)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 2 KSchG, § 1 Abs 3 S 1 KSchG, § 1 Abs 3 S 2 KSchG
    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Sozialauswahl - Darlegungs- und Beweislast

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsbedingte Änderungskündigung eines Einkäufers bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zur Sozialauswahl ist unwirksam; Betriebsbedingte Änderungskündigung eines Einkäufers bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zur Sozialauswahl

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame betriebsbedingte Änderungskündigung eines Einkäufers bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zur Sozialauswahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 796/05

    Änderungskündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2010 - 5 Sa 232/10
    Daneben gilt auch im Rahmen der betriebsbedingten Änderungskündigung das Gebot der ausreichenden Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte bei der Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer (§ 1 Abs. 3 KSchG; BAG 18.01.2007, NZA 2008, 1208).

    Die Austauschbarkeit muss sich also auch auf den mit der Änderungskündigung angebotenen Arbeitsplatz beziehen (BAG 18.01.2007, a. a. O.).

    Deshalb ist vor allem zu prüfen, ob der Arbeitgeber, statt die Arbeitsbedingungen des gekündigten Arbeitnehmers zu ändern, diese Änderung einem anderen Arbeitnehmer hätte anbieten können, dem sie in sozialer Hinsicht eher zuzumuten gewesen wäre (BAG 18.01.2007, a. a. O.).

  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 147/07

    Außerordentliche Änderungskündigung mit notwendiger Auslauffrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2010 - 5 Sa 232/10
    Insoweit ist vielmehr die Änderungskündigung insgesamt unwirksam mit der Folge, dass das Arbeitsverhältnis zu den ursprünglichen Vertragsbedingungen fortbesteht (BAG 21.09.2006, EzA § 2 KSchG, Nr. 61, 26.06.2008, NZA 2008, 1431 Leitsatz).
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