Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2008 - 10 Sa 787/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6326
LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2008 - 10 Sa 787/05 (https://dejure.org/2008,6326)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.10.2008 - 10 Sa 787/05 (https://dejure.org/2008,6326)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Oktober 2008 - 10 Sa 787/05 (https://dejure.org/2008,6326)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,6326) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristlose Kündigungen eines GmbH Geschäftsführers; Rechtswegprüfung in der Berufungsinstanz; Unsubstantiierte Darlegungen der Dienstherren zur privaten Handynutzung und Treuepflichtverletzung sowie zur Aufbewahrung von Privatsachen im Dienstzimmer

  • kanzlei.biz

    Private Nutzung eines Firmenhandys durch den Geschäftsführer

  • Judicialis

    GVG § 17 a; ; GVG § ... 17 a Abs. 1; ; GVG § 17 a Abs. 2; ; GVG § 17 a Abs. 3; ; GVG § 17 a Abs. 3 Satz 2; ; GVG § 17 a Abs. 4; ; GVG § 17 a Abs. 5; ; ArbGG § 65; ; ZPO § 240; ; ZPO § 240 Satz 2; ; InsO § 21 Abs. 2 Ziff. 2; ; GmbHG § 46 Nr. 5; ; BGB § 174; ; BGB § 626 Abs. 1; ; BGB § 626 Abs. 2; ; StGB § 184 b

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristlose Kündigungen eines GmbH-Geschäftsführers - Rechtswegprüfung in der Berufungsinstanz - unsubstantiierte Darlegungen der Dienstherren zur privaten Handynutzung und Treuepflichtverletzung sowie zur Aufbewahrung von Privatsachen im Dienstzimmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Firmenhandy privat genutzt - Kündigungsrecht eines Geschäftsführerdienstverhältnisses?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 754/06

    Außerordentliche Kündigung - Geschäftsführer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2008 - 10 Sa 787/05
    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 05.06.2008 (2 AZR 754/06 - NZA 2008, 1002) auf die Revision der Beklagten zu 1) das Teilurteil vom 18.05.2005 (richtig: 2006) aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Nachdem das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 05.06.2008 (2 AZR 754/06) das (Teil-) Urteil der 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts vom 18.05.2006 vollständig aufgehoben hat, ist auch über die Berufung der Beklagten zu 2) zu befinden, deren Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss vom 13.11.2006 (9 AZN 770/06) verworfen worden war.

    Das ist zwischen den Parteien im Anschluss an die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 05.06.2008 (2 AZR 754/06 - NZA 2008, 1002) auch nicht (mehr) streitig.

  • BGH, 27.03.1995 - II ZR 140/93

    Aufnahme eines in der Revisionsinstanz unterbrochenen Rechtsstreits durch den

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2008 - 10 Sa 787/05
    Nach der Rechtsprechung des BGH, der sich die Berufungskammer anschließt, trifft Entscheidungen über Bestellung und Abberufung sowie Anstellung und Kündigung eines Geschäftsführers einer GmbH die Gesellschafterversammlung; ist eine GmbH & Co. KG Alleingesellschafterin der GmbH, fasst den Beschluss der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH (vgl. BGH Urteil vom 27.03.1995 - II ZR 140/93 - NJW 1995, 1750).
  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 200/06

    Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingten Kündigung wegen privater

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2008 - 10 Sa 787/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 31.05.2007 - 2 AZR 200/06 - NZA 2007, 922 ff.) kommt als kündigungsrelevante Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten bei einer privaten Nutzung des Internets oder des Dienst-PCs u.a. in Betracht: - Das Herunterladen einer erheblichen Menge von Daten aus dem Internet auf betriebliche Datensysteme ("unbefugter Download"), insbesondere wenn damit einerseits die Gefahr möglicher Vireninfizierungen oder anderer Störungen des betrieblichen Systems verbunden sein können oder andererseits von solchen Daten, bei deren Rückverfolgung es zu möglichen Rufschädigungen des Arbeitgebers kommen kann, beispielsweise, weil strafbare oder pornografische Darstellungen heruntergeladen werden; .
  • BAG, 19.06.1980 - 2 AZR 660/78

    Befristung und auflösende Bedingung - außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2008 - 10 Sa 787/05
    Das ist jedoch die Ausnahme, die voraussetzt, dass die Parteien eine vorzeitige, ordentliche Kündbarkeit entweder ausdrücklich vereinbart haben oder dass ein dahingehender beiderseitiger Wille aus den Umständen eindeutig erkennbar ist (herrschende Meinung, vgl. BAG Urteil vom 16.09.1980 - 2 AZR 660/78 - EzA § 620 BGB Nr. 47).
  • BAG, 04.03.2004 - 2 AZR 147/03

    Betriebsrat - Außerordentliche Kündigung - Zustimmung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2008 - 10 Sa 787/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kommen umfangreiche unerlaubt und heimlich geführte Privattelefonate auf Kosten des Arbeitgebers als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung in Betracht (vgl. BAG Urteil vom 04.03.2004 - 2 AZR 147/03 - NZA 2004, 717, m.w.N.).
  • BGH, 28.10.2002 - II ZR 353/00

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2008 - 10 Sa 787/05
    Ebenso wenig bedurfte es für die Wirksamkeit der schriftlichen Kündigung durch ein dafür zuständiges Gesellschaftsorgan der Beifügung eines gesonderten Gesellschafterbeschlusses (vgl. BGH Urteil vom 28.10.2002 - II ZR 353/00 - NJW 2003, 431, m.w.N.).
  • BAG, 09.07.1996 - 5 AZB 6/96

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2008 - 10 Sa 787/05
    Andernfalls würde die vom Gesetz gewollte Möglichkeit, die Frage der Zulässigkeit des Rechtsweges von einem Rechtsmittelgericht überprüfen zu lassen, aufgrund eines Verfahrensfehlers des Gerichts abgeschnitten (vgl. BAG Beschluss vom 09.07.1996 - 5 AZB 6/96 - NZA 1996, 1117).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2006 - 6 Sa 787/05

    Arbeitsverhältnis im Anschluss an GmbH-Geschäftsführertätigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2008 - 10 Sa 787/05
    Die 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts hat mit Teilurteil vom 18.05.2006 (6 Sa 787/05) die Berufung der Beklagten zurückgewiesen, soweit das Arbeitsgericht der Klage gegen die erste fristlose Kündigung vom 13.07.2004 stattgegeben hat.
  • BGH, 14.02.2000 - II ZR 218/98

    Fristlose Kündigung des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2008 - 10 Sa 787/05
    Wenn auch, worauf die Berufung wiederholt abhebt, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. Urteil vom 14.02.2000 - II ZR 218/98 - NJW 2000, 1638; Beschluss vom 02.07.2007 - II ZR 71/06 - NJW-RR 2007, 1520) die fristlosen Kündigung des Dienstverhältnisses eines GmbH-Geschäftsführers regelmäßig eine Abmahnung nicht zur Voraussetzung hat, so gilt auch hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
  • BGH, 02.07.2007 - II ZR 71/06

    Abmahnung vor außerordentlicher Kündigung des Dienstverhältnisses mit einem

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2008 - 10 Sa 787/05
    Wenn auch, worauf die Berufung wiederholt abhebt, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. Urteil vom 14.02.2000 - II ZR 218/98 - NJW 2000, 1638; Beschluss vom 02.07.2007 - II ZR 71/06 - NJW-RR 2007, 1520) die fristlosen Kündigung des Dienstverhältnisses eines GmbH-Geschäftsführers regelmäßig eine Abmahnung nicht zur Voraussetzung hat, so gilt auch hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht