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   LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2010 - 8 Sa 534/09   

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https://dejure.org/2010,11150
LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2010 - 8 Sa 534/09 (https://dejure.org/2010,11150)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.02.2010 - 8 Sa 534/09 (https://dejure.org/2010,11150)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - 8 Sa 534/09 (https://dejure.org/2010,11150)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 2 KSchG, § 138 Abs 1 ZPO
    Anspruch auf Begründung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund Rückkehrrechts - Vorliegen einer wirksamen betriebsbedingten Kündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückkehrrecht bei der Deutschen Telekom AG; Unbegründete Klage auf Wiedereinstellung nach Vergleichsabschluss im Kündigungsschutzverfahren; Unsubstantiierte Darlegungen des Arbeitnehmers zur sozialen Rechtfertigung der Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückkehrrecht bei der Deutschen Telekom AG; unbegründete Klage auf Wiedereinstellung nach Vergleichsabschluss im Kündigungsschutzverfahren; unsubstantiierte Darlegungen des Arbeitnehmers zur sozialen Rechtfertigung der Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 989/06

    Wiedereinstellungsanspruch - Betriebsübergang - unbeachtlicher Widerspruch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2010 - 8 Sa 534/09
    Der Vertrag soll hinsichtlich der Arbeitsvergütung und der zurückgelegten Beschäftigungszeit unter Wahrung der vom Kläger im Arbeitsverhältnis erworbenen Besitzstände zustande kommen (vgl. BAG v. 25.01.2007 - 8 AZR 989/06 - AP Nr. 2 zu § 613 a BGB Wiedereinstellung, m. w. N.).

    Damit ist auch eine dahingehende Verurteilung möglich (BAG v. 25.01.2007 - 8 AZR 989/06 - a. a. O.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2009 - 14 Sa 1249/09

    Geltendmachung eines Wiedereinstellungsbegehrens; Maßgeblicher Zeitraum bei

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2010 - 8 Sa 534/09
    Eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast ist durch die betreffenden vertraglichen Regelungen daher nicht eingetreten (LAG Berlin-Brandenburg v.20.11.2009 - 14 Sa 1249/09 -).
  • LAG Niedersachsen, 10.09.2010 - 6 Sa 114/10

    Rückkehrrecht im Bereich der Deutschen Telekom AG; Arbeitnehmerklage bei

    Ziffer 2 a. verlangt nicht nur eine wirksame Kündigung, sondern darüber hinaus ausdrücklich, dass diese aus dringenden betrieblichen Gründen wirksam ist (vgl. LAG Berlin, 20.11.2009 - 14 Sa 1249/09 - siehe juris; Sächsisches LAG, 25.03.2010 - 15 Sa 5583/08 - siehe juris; LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2010 - 8 Sa 534/09 - siehe juris).
  • LAG Hamburg, 31.08.2010 - 2 Sa 203/09

    Unzulässigkeit einer Anschlussberufung - Wiedereinstellungsanspruch -

    Ihr ist zu entnehmen, dass ein besonderes Rückkehrrecht nur dann bestehen soll, wenn die Kündigung materiell-rechtlich wirksam ist, weil die Tatbestandsvoraussetzungen des zitierten § 1 Abs. 2 ff. KSchG feststehen müssen (so schon LAG Berlin-Brandenburg vom 20. November 2009 - 14 Sa 1249/09, zitiert nach juris; LAG Rheinland-Pfalz vom 24. Februar 2010 - 8 Sa 534/09; LAG Hamburg vom 20. Juli 2010, - 4 Sa 58/09; Sächsisches LAG vom 25. März 2010, - 9 Sa 550/09).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2010 - 3 Sa 94/10

    Angebot auf Abschluss eines Arbeitsvertrages gemäß den Arbeitsvertragsbedingungen

    Sie beruft sich u.a. auf folgende Rechtsprechung: -LAG Berlin-Brandenburg 20.11.2009 - 14 Sa 1249/09; -LAG Rheinland-Pfalz 24.02.2010 - 8 Sa 534/09; -LAG Sachsen 25.03.2010 - 9 Sa 550/09 und - 30.03.2010 - 7 Sa 561/09;.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.01.2011 - 3 Sa 200/10

    Rückkehrrecht aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung - materiell-rechtliche

    Selbst wenn man zu Gunsten des Kläger von einer abgestuften Darlegungs- und Beweislast ausgeht und an die Darlegungslast des Arbeitnehmers nicht die selben Anforderungen stellt wie an die des kündigenden Arbeitgebers (so LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.02.2010 - 8 Sa 534/09 -, im Rahmen des § 1 Abs. 2 KSchG), so müssen doch die Ausführungen des sich auf das Rückkehrrecht berufenden Arbeitnehmers zumindest die Rechtswirksamkeit der Kündigung durch die KDVS als plausibel erscheinen lassen (LAG Rheinland-Pfalz, a. a. O.).
  • LAG Hamburg, 02.12.2010 - 7 Sa 94/09

    Rückkehrrecht nach außerordentlicher betriebsbedingter Kündigung aufgrund einer

    Ihr ist zu entnehmen, dass ein besonderes Rückkehrrecht nur dann bestehen soll, wenn die Kündigung materiell-rechtlich wirksam ist, weil die Tatbestandsvoraussetzungen des zitierten § 1 Abs. 2 ff. KSchG feststehen müssen (so schon LAG Berlin-Brandenburg vom 20. November 2009 - 14 Sa 249/09, zitiert nach juris; LAG Rheinland-Pfalz vom 24. Februar 2010 - 8 Sa 534/09; LAG Hamburg vom 20. Juli 2010 - 4 Sa 58/09 -, vom 30. Juni 2010 - 3 Sa 96/09 - und vom 31. August 2010 - 2 Sa 203/09; Sächsisches LAG vom 25. März 2010 - 9 Sa 550/09).).
  • LAG Niedersachsen, 10.09.2010 - 6 Sa 115/10

    Arbeitnehmerklage bei unsubstantiierten Darlegungen zur materiellen Wirksamkeit

    Ziffer 2 a. verlangt nicht nur eine wirksame Kündigung, sondern darüber hinaus ausdrücklich, dass diese aus dringenden betrieblichen Gründen wirksam ist (vgl. LAG Berlin, 20.11.2009 - 14 Sa 1249/09 - siehe juris; Sächsisches LAG, 25.03.2010 - 15 Sa 5583/08 - siehe juris; LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2010 - 8 Sa 534/09 - siehe juris).
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