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   LAG Rheinland-Pfalz, 24.03.2009 - 3 Sa 432/08   

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https://dejure.org/2009,21372
LAG Rheinland-Pfalz, 24.03.2009 - 3 Sa 432/08 (https://dejure.org/2009,21372)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.03.2009 - 3 Sa 432/08 (https://dejure.org/2009,21372)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. März 2009 - 3 Sa 432/08 (https://dejure.org/2009,21372)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überstundenausgleich durch Freizeit; Unbegründete Klage eines Rettungsassistenten auf Zeitgutschrift nach Ablauf des Ausgleichszeitraums

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DRK TV § 14 Abs. 1; DRK-TV § 18 Abs. 3 (a.F.)
    Überstundenausgleich durch Freizeit; unbegründete Klage eines Rettungsassistenten auf Zeitgutschrift nach Ablauf des Ausgleichszeitraums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.03.2009 - 3 Sa 431/08
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.03.2009 - 3 Sa 432/08
    Diese Anlagen sind aus Bl. 71 der - zu Informationszwecken beigezogenen - Akte - 3 Sa 431/08 - (= 2 Ca 253/07 -) ersichtlich.

    Weiter beruft sich der Kläger auf das Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 16.04.1991 - 14 Sa 2/91 - (s. dazu die Kopie Bl. 133 ff. d.A. - 3 Sa 431/08 -).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.03.2009 - 3 Sa 431/08

    Gutschrift auf Arbeitszeitkonto für Überstunden - Ablauf des Ausgleichszeitraums

    Auf das Arbeitsverhältnis waren und sind kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit die jeweiligen tariflichen Regelungen für die Arbeitnehmer des D. R. K. (W.) - im Rahmen ihrer jeweiligen zeitlichen Geltungsdauer - anwendbar, - insbesondere der Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen für Angestellte, Arbeiter und Auszubildende des D. R. K. (DRK-Tarifvertrag) vom 31. Januar 1984 (folgend: DRK-TV a.F.) und der zum 1.1.2007 in Kraft getretene DRK-Reformtarifvertrag vom 22.12.2006 (folgend: DRK-TV n.F.; s. dazu den Inhalt der zu Informationszwecken beigezogenen Beiakte zu - 3 Sa 432/08 - = der im Gütetermin vom 14.3.2007 - 2 Ca 253/07 -/ - 2 Ca 252/07 - überreichte Tarifvertrag).

    Ähnliche Regelungen enthalten die Vorschriften des § 12 Abs. 1 und 2 DRK-Tarifvertrages n.F. ("DRK-Reformtarifvertrag"; s. Bl. 9 der Beiakte zu - 3 Sa 432/08 - = 2 Ca 252/07 - ).

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