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   LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2009 - 1 Ta 193/09   

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https://dejure.org/2009,14017
LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2009 - 1 Ta 193/09 (https://dejure.org/2009,14017)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.08.2009 - 1 Ta 193/09 (https://dejure.org/2009,14017)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. August 2009 - 1 Ta 193/09 (https://dejure.org/2009,14017)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstandswert für das Beschlussverfahren zur Mitbestimmung i.R.e. Rauchverbots und Nutzungsverbots für privates Mobiltelefon; Mehrere Streitgegenstände in einem Antrag

  • Judicialis

    RVG § 23 Abs. 1; ; RVG § ... 23 Abs. 3 S. 1; ; RVG § 23 Abs. 3 S. 2; ; RVG § 23 Abs. 3 S. 2, 2. Hs.; ; RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 3 S. 1; ; RVG § 33 Abs. 3 S. 3; ; RVG § 33 Abs. 9; ; BetrVG § 40 Abs. 1; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1; ; BetrVG § 87 Abs. 1 S. 1; ; GKG § 2 Abs. 2; ; ArbGG § 2a; ; ArbGG §§ 80 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 23 Abs. 3 S. 2; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1
    Gegenstandswert für Beschlussverfahren zur Mitbestimmung bei Rauchverbot und Nutzungsverbot für privates Mobiltelefons; mehrere Streitgegenstände in einem Antrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.06.2008 - 1 Ta 105/08

    Gegenstandswert - Umsetzung einer Gesamtbetriebsvereinbarung zur Einführung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2009 - 1 Ta 193/09
    Im Hinblick auf die Kostentragungspflicht der Arbeitgeberin gem. § 40 Abs. 1 BetrVG ist diese zur Einlegung der Beschwerde befugt, obgleich durch den Beschluss des Arbeitsgerichts der Gegenstandswert für die Tätigkeit der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats festgesetzt worden ist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 20.06.2008 - 1 Ta 105/08).

    Auch die in § 23 Abs. 3 S. 1 RVG genannten Vorschriften finden keine direkte oder analoge Anwendung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 20.06.2008 - 1 Ta 105/08; Beschl. v. 17.07.2008 - 1 Ta 173/07).

    Der Wert von 4000,- EUR stellt dabei nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. beispielhaft LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 20.06.2008 - 1 Ta 105/08; Beschl. v. 26.11.07.2008 - 1 Ta 256/07; Arbeitsrechtslexikon/Schwab: Streitwert/Gegenstandswert II 3) keinen Regelwert, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern vielmehr einen Hilfswert dar, auf den nur dann zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten einer individuellen Bewertung ausgeschöpft sind.

    Mögliche Anhaltspunkte für die Wertfestsetzung können sich zum Beispiel aus der wirtschaftlichen Interessenlage der Beteiligten, einer möglichen Berührung finanzieller Ansprüche einzelner Arbeitnehmer, aus der Bedeutung der Sache und aus ihrem Umfang und ihrer Schwierigkeit für den Rechtsanwalt im konkreten Fall ergeben (vgl. Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 20.06.2008 - 1 Ta 105/08 m. w. N.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2007 - 1 Ta 256/07

    Zum Gegenstandswert beim Streit um das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2009 - 1 Ta 193/09
    Der Wert von 4000,- EUR stellt dabei nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. beispielhaft LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 20.06.2008 - 1 Ta 105/08; Beschl. v. 26.11.07.2008 - 1 Ta 256/07; Arbeitsrechtslexikon/Schwab: Streitwert/Gegenstandswert II 3) keinen Regelwert, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern vielmehr einen Hilfswert dar, auf den nur dann zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten einer individuellen Bewertung ausgeschöpft sind.

    Dies gilt auch im Beschlussverfahren (LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 26.11.2007 - 1 Ta 256/07).

    Die in § 2 Abs. 2 GKG bestimmte Kostenfreiheit der Gerichtsgebühren des Beschlussverfahrens erfasst nicht das sich anschließende Beschwerdeverfahren gegen den Gegenstandswertsfestsetzungsbeschluss (LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 26.11.2007 - 1 Ta 256/07; LAG Hamm, Beschl. v. 19.03.2007, NZA-RR 2007, 491; a. A. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 16.11.2000, NZA 2001, 1160).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.07.2007 - 1 Ta 173/07

    Gegenstandswert - vorläufige Einstellung und Zustimmungsersetzung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2009 - 1 Ta 193/09
    Auch die in § 23 Abs. 3 S. 1 RVG genannten Vorschriften finden keine direkte oder analoge Anwendung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 20.06.2008 - 1 Ta 105/08; Beschl. v. 17.07.2008 - 1 Ta 173/07).
  • LAG Hamm, 19.03.2007 - 10 Ta 97/07

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2009 - 1 Ta 193/09
    Die in § 2 Abs. 2 GKG bestimmte Kostenfreiheit der Gerichtsgebühren des Beschlussverfahrens erfasst nicht das sich anschließende Beschwerdeverfahren gegen den Gegenstandswertsfestsetzungsbeschluss (LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 26.11.2007 - 1 Ta 256/07; LAG Hamm, Beschl. v. 19.03.2007, NZA-RR 2007, 491; a. A. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 16.11.2000, NZA 2001, 1160).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.05.2007 - 1 Ta 128/07

    Gegenstandswert, Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2009 - 1 Ta 193/09
    Diesem Umstand wird ggfs. durch Art und Anzahl der verdienten Gebühren, nicht aber durch Herabsetzung des Gegenstandswertes für die anwaltliche Tätigkeit Genüge getan (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 31.05.2007 - 1 Ta 128/07).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.11.2000 - 1 Ta 67/00

    Streitwert bei Untersagungsverfügung gegen den Arbeitgeber wegen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2009 - 1 Ta 193/09
    Die in § 2 Abs. 2 GKG bestimmte Kostenfreiheit der Gerichtsgebühren des Beschlussverfahrens erfasst nicht das sich anschließende Beschwerdeverfahren gegen den Gegenstandswertsfestsetzungsbeschluss (LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 26.11.2007 - 1 Ta 256/07; LAG Hamm, Beschl. v. 19.03.2007, NZA-RR 2007, 491; a. A. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 16.11.2000, NZA 2001, 1160).
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