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   LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2010 - 10 Sa 695/09   

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https://dejure.org/2010,5479
LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2010 - 10 Sa 695/09 (https://dejure.org/2010,5479)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.03.2010 - 10 Sa 695/09 (https://dejure.org/2010,5479)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. März 2010 - 10 Sa 695/09 (https://dejure.org/2010,5479)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 TVG, § 3 Abs 1 TVG, § 4 Abs 1 TVG, § 4 Abs 5 TVG, § 611 Abs 1 BGB
    Zulässigkeit einer einfachen Differenzierungsklausel im ZTV Pro Seniore - Bezugnahmeklausel im Formulararbeitsvertrag - Ablösung eines nachwirkenden Tarifvertrags über eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung durch den MTV Pro Seniore

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifliche Zahlungsansprüche einer Pflegehelferin; Klage auf tarifliche Sonderzahlung bei fehlender Gewerkschaftszugehörigkeit; Schadenersatzpflicht der Arbeitgeberin bei unterlassener Reinigung der Dienstkleidung; Anspruch auf Zahlung von Versicherungsbeiträgen aufgrund ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Zahlungsansprüche einer Pflegehelferin; unbegründete Klage auf tarifliche Sonderzahlung bei fehlender Gewerkschaftszugehörigkeit; Schadenersatzpflicht der Arbeitgeberin bei unterlassener Reinigung der Dienstkleidung; Anspruch auf Zahlung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 64/08

    Zulässigkeit einer einfachen Differenzierungsklausel - Zahlung einer tariflich

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2010 - 10 Sa 695/09
    Selbst wenn eine Verweisungsklausel vorliegen sollte, die als Gleichstellungsabrede zu verstehen sei, sei die Klägerin nach der Rechtsprechung des BAG im Urteil vom 18.03.2009 (4 AZR 64/08) nicht so zu behandeln, als wäre sie Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft ver.di.

    Sie sei nicht mit der "einfachen Differenzierungsklausel" vergleichbar, die das BAG im Urteil vom 18.03.2009 (4 AZR 64/08) für wirksam erachtet habe.

    Da der Tarifvertrag ohnehin nur tarifgebundenen Arbeitnehmern einen Anspruch verschaffen kann, muss die ausdrückliche Anspruchsvoraussetzung der ver.di-Mitgliedschaft nach dem Willen der Tarifvertragsparteien eine eigene, konstitutive Bedeutung haben (vgl. BAG Urteil vom 18.03.2009 - 4 AZR 64/08 - NZA 2009, 1028).

    Nach der neusten Rechtsprechung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 18.03.2009 (4 AZR 64/08, a.a.O.), der die Berufungskammer folgt, haben auf der Grundlage der bislang üblichen einfachen dynamischen Bezugnahmeklauseln (dem Verweis auf die Bestimmungen des anzuwendenden Tarifvertrages in seiner jeweils gültigen Fassung) nicht organisierte Arbeitnehmer in aller Regel keinen Anspruch auf Leistungen, die der Tarifvertrag exklusiv den Gewerkschaftsmitgliedern vorbehält.

    Eine Gleichstellungsabrede bewirkt jedoch, wenn nicht etwas anderes im Arbeitsvertrag festgelegt worden ist, nicht, dass der Arbeitgeber durch sie verpflichtet wird, den betreffenden Arbeitnehmer insgesamt, bei der Anwendung der tariflichen Bestimmungen, so zu behandeln, als wäre er Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft (so ausdrücklich: BAG Urteil vom 18.03.2009 - 4 AZR 64/08, a.a.O.).

    Die Berufungskammer nimmt zur Vermeidung von Wiederholungen auf die ausführliche Begründung des Vierten Senats in seinem Urteil vom 18.03.2009 unter Rd. 31 ff. (4 AZR 64/08, a.a.O.) Bezug.

    Auch Sonderleistungen, die außerhalb des Austauschverhältnisses liegen, dürfen von diesem Maßstab ausgehend nicht eine Höhe erreichen, dass sie dieses Verhältnis im wirtschaftlichen Ergebnis maßgeblich beeinflussen, sich bei wertender Betrachtung nur als eine Art Umschichtung des insgesamt versprochenen Entgelts von der laufenden Vergütung hin zu einer Einmalzahlung darstellen (so ausdrücklich: BAG Urteil vom 18.03.2009 - 4 AZR 64/08, Rd. 78 ff, a.a.O.).

  • BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 18/06

    Kosten für einheitliche Personalkleidung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2010 - 10 Sa 695/09
    Dies betrifft die Angelegenheiten der zwingenden Mitbestimmung, darunter insbesondere diejenigen nach § 87 Abs. 1 BetrVG, zu denen auch das Mitbestimmungsrecht bei der Anordnung des Tragens einer einheitlichen Dienstkleidung (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) gehört (vgl. BAG Beschluss vom 13.02.2007 - 1 ABR 18/06 - NZA 2007, 640, m.w.N.).

    Es ist den Betriebsparteien jedoch nicht verwehrt, in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung einvernehmlich auch Regelungen über die Tragung der Kosten einer einheitlichen Dienstkleidung zu treffen (Vgl. BAG Beschluss vom 13.02.2007 - 1 ABR 18/06, a.a.O.).

  • BAG, 02.07.2008 - 4 AZR 291/07

    Eingruppierung einer Krankenschwester nach MTV Pro Seniore - Bewährungsaufstieg -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2010 - 10 Sa 695/09
    Bei der vertraglichen Bezugnahmeklausel handelt es sich um eine sogenannte Tarifwechselklausel (offen gelassen: BAG Urteil vom 02.07.2008 - 4 AZR 291/07 - Juris).

    Danach löst das zuletzt Vereinbarte vorherige Vereinbarungen zum gleichen Gegenstand ab (vgl. BAG Urteil vom 02.07.2008 - 4 AZR 291/07 - Juris).

  • BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 43/97

    Vereinbarte Nachwirkung einer freiwilligen Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2010 - 10 Sa 695/09
    Die Vereinbarung der Nachwirkung einer freiwilligen Betriebsvereinbarung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Berufungskammer anschließt, zulässig (vgl. BAG Beschluss vom 28.04.1998 - 1 ABR 43/97 - NZA 1998, 1348, m.w.N.).
  • BFH, 24.05.2000 - VI R 17/96

    Vergebliche Eigenheimaufwendungen als Umzugskosten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2010 - 10 Sa 695/09
    Echte Schadensersatzleistungen des Arbeitgebers - also Leistungen aufgrund eines zivilrechtlichen Schadensersatzanspruchs, der dem Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber zusteht - sind nicht einkommensteuerbar (BFH Urteil vom 24.05.2000 - VI R 17/96 - Juris).
  • BAG, 09.12.2009 - 10 AZR 103/09

    Sonderzuwendung - Bemessungsgrundlage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2010 - 10 Sa 695/09
    Im konkreten Fall beträgt die gezwölftelte Sonderzahlung, die nur den ver.di-Mitgliedern vorbehalten ist, nach § 3 ZTV Pro Seniore im Tarifgebiet West 82 % der Septembervergütung, ohne Zuschläge (vgl. zur Berechnung: BAG Urteil vom 09.12.2009 - 10 AZR 103/09 - Juris).
  • FG Baden-Württemberg, 23.11.2005 - 3 K 202/04

    Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ein Rennrad und das Waschen von

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2010 - 10 Sa 695/09
    Die Kosten für einen Waschgang (dazu gehören die anteiligen Wasser-, Energie- und Waschmittelkosten und die Absetzung für Abnutzung sowie Kosten für die Reparatur der Waschmaschine), einschließlich Bügelkosten, werden in Anlehnung an die ständige Rechtsprechung der Finanzgerichte zum Werbungskostenabzug für die Reinigung von typischer Berufskleidung in einer privaten Waschmaschine (vgl. z.B. Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 23.11.2005 - 3 K 202/04 - Juris, m.w.N.) auf EUR 2, 50 geschätzt.
  • BAG, 21.10.2009 - 4 AZR 477/08

    Ersetzung von nachwirkenden Tarifverträgen durch einen Verbandstarifvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2010 - 10 Sa 695/09
    Der Vierte Senat wendet sie aus Gründen des Vertrauensschutzes aber weiterhin auf die Verweisungsklauseln in Arbeitsverträgen an, die wie der der Klägerin vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform zum 1. Januar 2002 geschlossen worden sind (vgl. unter vielen: BAG Urteil vom 21.10.2009 - 4 AZR 477/08 - Juris, m. zahlr. Nachw.).
  • BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 289/08

    Jahressonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt - betriebliche Übung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2010 - 10 Sa 695/09
    Die Leistung war jedoch mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt verbunden, der das Entstehen eines vertraglichen Anspruchs aus betrieblicher Übung hindert (vgl. BAG Urteil vom 18.03.2009 - 10 AZR 289/08 - NZA 2009, 535).
  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2010 - 10 Sa 695/09
    Die Tarifverträge wurde durch die Konzernmuttergesellschaft auch in Vertretung der in der Anlage A zum MTV genannten Tochtergesellschaften, wozu auch die Beklagte gehört, rechtswirksam abgeschlossen (vgl. dazu: BAG Urteil vom 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06 - NZA 2008, 713).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2012 - 10 Sa 604/11

    Schadenersatz wegen Nichtreinigung der Dienstkleidung - Geltendmachung nach § 25

    Im Vorprozess (7 Ca 606/09) zwischen den Parteien ist die Beklagte mit rechtskräftigem Urteil vom 25.03.2010 (LAG Rheinland-Pfalz - 10 Sa 695/09 - Juris) verurteilt worden, an die Klägerin für die Zeit vom 01.01.

    Sie habe für die Zeit von Januar bis September 2009 ihre Ansprüche im Vorprozess 10 Sa 695/09 erfolgreich eingeklagt.

    Zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen wird auf die Ausführungen im Urteil der 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 25.03.2010 (10 Sa 695/09 - Juris) verwiesen.

    Die Klägerin hat im Vorprozess (10 Sa 695/09, 7 Ca 606/09) Schadensersatz wegen der Nichtreinigung der Dienstkleidung für Vormonate geltend gemacht.

    Wie die 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz im Urteil vom 25.03.2010 (10 Sa 695/09 - Juris) bereits im Einzelnen ausgeführt hat, ist der nachwirkende Tarifvertrag über eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung vom 07.07.1998 nicht durch den MTV Pro Seniore vom 24.09.2004 als "andere Abmachung" ersetzt worden.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2013 - 10 Sa 551/12

    Tarifwechselklausel im Formulararbeitsvertrag - Nachwirkung des ZTV Pro Seniore

    Nach der Rechtsprechung der 10. Kammer des LAG Rheinland-Pfalz in einem früheren Rechtstreit zwischen denselben Parteien (Urteil vom 25.03.2010 - 10 Sa 695/09 - Rn. 103, Juris) haben die Parteien vereinbart, dass (zunächst) die Bestimmungen des am 01.07.1990 in Kraft getretenen Tarifvertrags zwischen der DSK Sozialdienste gGmbH in Rheinland-Pfalz und der Gewerkschaft Öffentliche Dienst, Transport und Verkehr (ÖTV), Bezirksverwaltung Rheinland-Pfalz, gelten.

    Zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen wird auf die Ausführungen im Urteil vom 25.03.2010 (10 Sa 695/09 - Juris) verwiesen.

    Entgegen der Ansicht der Berufung war vorliegend ein gesonderter Nachweis nach § 4 ZTV schon deshalb nicht erforderlich, weil der Beklagten die Gewerkschaftsmitgliedschaft der Klägerin aus den Rechtsstreiten zwischen den Parteien 10 Sa 695/09 (7 Ca 606/09) und 10 Sa 604/11 (6 Ca 556/11) positiv bekannt war.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.11.2015 - 5 Sa 141/15

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Pflicht zur

    Zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen wird auf die Ausführungen in den Urteilen des LAG Rheinland-Pfalz vom 25.03.2010 (10 Sa 695/09 - Juris) und vom 25.04.2013 (10 Sa 551/12 - Juris) Bezug genommen.

    Nach der Rechtsprechung der 10. Kammer des LAG Rheinland-Pfalz in den früheren Rechtsstreiten zwischen denselben Parteien (10 Sa 695/09; 10 Sa 551/12) haben die Parteien vereinbart, dass (zunächst) die Bestimmungen des am 01.07.1990 in Kraft getretenen Tarifvertrags zwischen der DSK Sozialdienste gGmbH in Rheinland-Pfalz und der Gewerkschaft Öffentliche Dienst, Transport und Verkehr (ÖTV), Bezirksverwaltung Rheinland-Pfalz, gelten.

  • LAG Hessen, 31.05.2011 - 19 Sa 1753/10

    Anspruch auf ausreichende Aufbewahrungsmöglichkeiten für Dienstkleidung -

    Schließlich ist auch die vom Kläger zitierte Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz vom 25. März 2010 (- 10 Sa 695/09 -, PflR 2010, 557) nicht einschlägig.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2012 - 8 Sa 79/12

    Schadensersatzanspruch - Kündigung einer im Rahmen der betrieblichen

    Dies widerspräche auch der von der Regelung des § 4 Abs. 5 TVG bezweckten bestandssichernden Überbrückungsfunktion des nachwirkenden Tarifvertrages (vgl. LAG Rheinland-Pfalz v. 25.03.2010 - 10 Sa 695/09 -, v. 08.12.2010 - 8 Sa 466/10 - u. v. 30.11.2011 - 8 Sa 274/11).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2010 - 3 Sa 190/10

    Tarifgebundenheit und arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

    Von ihrem Sinn und Zweck her sind vielmehr die Grundsätze, die das Bundesarbeitsgericht insoweit in Bezug auf einen Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung von 535, 00 EUR entwickelt hat, auch auf einen Fall der vorliegenden Art anwendbar (18.03.2009 - 4 AZR 64/08 - ähnlich LAG Rheinland-Pfalz v. 25.03.2010 - 10 Sa 695/09 - LAG Rheinland-Pfalz v. 20.07.2010 - 3 Sa 179/10 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2010 - 3 Sa 179/10

    Änderung durch Firmentarifvertrag - nachträglich entstandene Tarifkonkurrenz -

    Von ihrem Sinn und Zweck her sind vielmehr die Grundsätze, die das Bundesarbeitsgericht insoweit in Bezug auf einen Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung von 535, 00 EUR entwickelt hat, auch auf einen Fall der vorliegenden Art anwendbar (ähnlich LAG Rheinland-Pfalz vom 25.03.2010 - 10 Sa 695/09 - zu einer Sonderzuwendung in Höhe von 1.244,80 EUR brutto = 10 Monate x 124, 48 EUR).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2011 - 8 Sa 274/11

    Stillschweigende Ablösung eines nachwirkenden Tarifvertrages

    Dies widerspräche auch der von der Regelung des § 4 Abs. 5 TVG bezweckten bestandssichernden Überbrückungsfunktion des nachwirkenden Tarifvertrages (vgl. LAG Rheinland-Pfalz v. 25.03.2010 - 10 Sa 695/09 - und v. 08.12.2010 - 8 Sa 466/10 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2010 - 8 Sa 466/10

    Nachwirkung eines Tarifvertrages

    Dies widerspräche auch der von der Regelung des § 4 Abs. 5 TVG bezweckten bestandssichernden Überbrückungsfunktion des nachwirkenden Tarifvertrages (vgl. LAG Rheinland-Pfalz vom 25.03.2010 - 10 Sa 695/09 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2010 - 9 Sa 711/09

    AGB-Kontrolle - Ausgleichsklausel - Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung -

    Dies widerspreche auch der vom Gesetzgeber mit § 4 Abs. 5 TVG beabsichtigten bestandssichernden Überbrückungsfunktion des nachwirkenden Tarifvertrages (LAG Rheinland-Pfalz 25.03.2010 - 10 Sa 695/09, Juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - 5 Sa 442/14

    Rechtskraftwirkung der als unbegründet abgewiesenen Feststellungsklage

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