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LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2011 - 6 Sa 550/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Restvergütungsansprüche nach außerordentlicher Kündigung - Verdacht der Manipulation von Glaubensübertrittsurkunden
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 293; BGB § 611
Keine Annahmeverzugsansprüche nach außerordentlicher Kündigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 19.07.2010 - 1 Ca 462/09
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2011 - 6 Sa 550/10
- BAG, 10.05.2012 - 5 AZN 672/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2011 - 6 Sa 490/10
Wirksamkeit einer außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung - Verdacht der …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2011 - 6 Sa 550/10
Zugleich wurde auf die Ausführungen zur Berufung gegen die Klageabweisung im Verfahren 1 Ca 760/09 bzw. 6 Sa 490/10 Bezug genommen.Auf den Vortrag der ersten Instanz sowie auf den im Verfahren 6 Sa 490/10 würde Bezug genommen.
Auf Tatbestand und Entscheidungsgründe dieses Urteils (6 Sa 490/10) wird Bezug genommen.
Das Landesarbeitsgericht hat sich der Auffassung des Arbeitsgerichts angeschlossen und die Berufung durch Urteil vom 25.3.2011 (6 Sa 490/10) zurückgewiesen.
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2009 - 6 Sa 134/09
Außerordentliche Kündigung wegen angeblicher Fälschungen - betriebsbedingte …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2011 - 6 Sa 550/10
Die Kündigung sei mangels Beifügung einer Originalvollmacht wirksam nach § 174 BGB zurückgewiesen worden; hilfsweise sei sie deshalb unwirksam, weil der Kläger zu dem in der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht am 05.05.2010 vorgebrachten Verdachtsmoment - Verfremdung einer Unterschrift unter einen Mitgliedsantrag der Ehefrau - nie gehört worden sei und schließlich, weil der Kündigungsgrund "Verdacht der Manipulation von Glaubensübertrittsurkunden" aufgrund der Entscheidung im Berufungsverfahren 6 Sa 134/09 verbraucht sei.