Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2014 - 6 Sa 84/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,30410
LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2014 - 6 Sa 84/14 (https://dejure.org/2014,30410)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.08.2014 - 6 Sa 84/14 (https://dejure.org/2014,30410)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. August 2014 - 6 Sa 84/14 (https://dejure.org/2014,30410)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,30410) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 3 Abs 1 S 1 EntgFG, § 4 Abs 1 EntgFG, § 12 EntgFG, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB
    Prämie für einen Kraftfahrer als laufendes Arbeitsentgelt - Kürzung wegen Fehlzeiten und Schäden an Fahrzeug bzw. Fracht und nicht ordnungsgemäßer Fahrzeugpflege - AGB Kontrolle der Kürzungsabrede - Transparenzgebot

  • IWW

    § 4a EFZG, § ... 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 164 Abs. 1 ZPO, § 66 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 519 ZPO, § 520 ZPO, § 611 BGB, §§ 3 Abs. 1 Satz 1, 4 Abs. 1 EFZG, § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG, § 3 EFZG, § 12 EFZG, 4 Abs. 1, 12 EFZG, § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, § 309 Nr. 12 Buchstabe b BGB, §§ 305 ff. BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 306 Abs. 1 BGB, § 306 Abs. 1, Abs. 2 BGB, § 306 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, §§ 286 Abs. 2 Nr. 1, 288 Abs. 1 BGB, §§ 3 Abs. 1, Satz 1, § 242 BGB, §§ 7 Abs. 4, 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, 288 Abs. 2 BGB, § 5 Abs. 1 BUrlG, § 41 b EStG, §§ 92 Abs. 1 Satz 1, 91a Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Entgeltfortzahlung bei Krankheit - Kombinierte Anwesenheits- und Schadensfreiheitsprämie zählt zum Arbeitsentgelt

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Entgeltfortzahlung bei Krankheit - Kombinierte Anwesenheits- und Schadensfreiheitsprämie zählt zum Arbeitsentgelt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungsprämie eines Kraftfahrers als Zahlung mit Entgeltcharakter bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • rechtsportal.de

    Leistungsprämie eines Kraftfahrers als Zahlung mit Entgeltcharakter bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (28)

  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 920/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergütungsabsenkung nach

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2014 - 6 Sa 84/14
    Sie verletzt das Bestimmtheitsgebot, wenn sie vermeidbare Unklarheiten und Spielräume enthält (BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 920/12 - Rn. 38; 22. Februar 2012 - 5 AZR 765/10 -, Rn. 15, zitiert nach juris, mwN).

    Eine teilweise Streichung unter Aufrechterhaltung der Kürzungsvereinbarung im Übrigen in Anwendung des sog. blue-pencil-Tests scheidet aus, weil es sich um eine einheitliche Regelung handelt, die inhaltlich nicht teilbar ist (vgl. BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 920/12 - Rn. 55 mwN, zitiert nach juris).

    Der Zweck der Inhaltskontrolle, den Rechtsverkehr von unwirksamen Klauseln freizuhalten, würde nicht erreicht, blieben unwirksame Klauseln mit verändertem Inhalt aufrechterhalten (vgl. BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 920/12 -, Rn. 26, zitiert nach juris) .

    Sie setzt voraus, dass die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften und das Unterbleiben der Ergänzung des Vertrags keine angemessene, den typischen Interessen der Vertragsparteien Rechnung tragende Lösung bietet (BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 920/12 -, Rn. 27) .

  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 253/09

    Geschäftsführer-Anstellungsvertrag als Verbrauchervertrag - zweistufige

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2014 - 6 Sa 84/14
    aa) Das Merkmal des "Einflussnehmens" in § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB entspricht dem "Aushandeln" in § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB (vgl. BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 253/09 - Rn. 25, zitiert nach juris).

    Der Arbeitgeber muss den gesetzesfremden Kern der Klausel deutlich und ernsthaft zur Disposition des Arbeitnehmers gestellt und diesem die Möglichkeit eingeräumt haben, den Inhalt der fraglichen Klauseln beeinflussen zu können (BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 253/09 - Rn. 28, aaO).

    Ist die Möglichkeit der Einflussnahme streitig, muss der Verwender nach den Grundsätzen der abgestuften Darlegungslast den Vortrag des Verwendungsgegners, er habe keine Einflussmöglichkeit gehabt, qualifiziert bestreiten, indem er konkret darlegt, wie er Klauseln zur Disposition gestellt hat und aus welchen Umständen darauf geschlossen werden kann, der Verwendungsgegner habe die Klauseln freiwillig akzeptiert (vgl. BAG 12. Dezember 2013 - 8 AZR 829/12 - Rn. 31; 19. Mai 2010 - 5 AZR 253/09 - Rn. 27, aaO; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - Rn. 57, zitiert nach juris).

  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2014 - 6 Sa 84/14
    Ein "Freiwilligkeitsvorbehalt" kann so verstanden werden, dass sich der Arbeitgeber "freiwillig" zur Erbringung der Leistung verpflichtet, ohne dazu durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Gesetz gezwungen zu sein (BAG 24.Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - Rn. 17; 23. Oktober 2002 - 10 AZR 48/02 - Rn. 41; zitiert nach juris).

    Ein mit einer Zuwendung verbundener Freiwilligkeitsvorbehalt kann aber auch bezwecken, das Entstehen eines Rechtsanspruchs des Zuwendungsempfängers auf künftige Zahlungen zu hindern (BAG 24.Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - Rn. 17 mwN, aaO).

  • LAG Hamm, 13.01.2011 - 16 Sa 1521/09

    Kürzung einer Anwesenheitsprämie

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2014 - 6 Sa 84/14
    Eine Kürzungsvereinbarung liegt auch dann vor, wenn die Anspruchsvoraussetzungen so formuliert werden, dass dasselbe Ergebnis wie bei einer deutlich als Kürzung bezeichneten Vereinbarung erreicht wird (LAG Hamm 13. Januar 2011 - 16 Sa 1521/09 - Rn. 22, zitiert nach juris).

    c) Die einzelvertragliche Kürzungsvereinbarung unterliegt der Überprüfung unter AGB-rechtlichen Gesichtspunkten nach §§ 305 ff. BGB (vgl. LAG Hamm 13. Januar 2011 - 16 Sa 1521/09 - Rn. 27; MüKo-Müller-Glöge BGB 6. Aufl. EFZG § 4a Rn. 3; ErfK-Reinhard 14. Aufl. EFZG § 4a Rn. 3).

  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 517/09

    AGB-Kontrolle - Überstundenpauschalierungsabrede

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2014 - 6 Sa 84/14
    Der Arbeitnehmer muss bereits bei Vertragsabschluss erkennen können, was ggf. "auf ihn zukommt" und welche Leistungen er für die vereinbarte Vergütung maximal erbringen muss (vgl. zu Pauschalierungsklauseln bei Überstunden: BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 331/11 - Rn. 21, 22. Februar 2012 - 5 AZR 765/10 - Rn. 16; 1. September 2010 - 5 AZR 517/09 - Rn. 15, jeweils zitiert nach juris).

    Damit besteht aufgrund der unklar abgefassten vertraglichen Regelungen die Gefahr, dass der Arbeitnehmer in der Annahme, er habe keinen Rechtsanspruch auf die Prämie, seinen Anspruch nicht geltend macht (vgl. zur pauschalen Überstundenabgeltung: BAG 1. September 2010 - 5 AZR 517/09 - Rn. 15, aaO).

  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 765/10

    Vereinbarung einer pauschalen Abgeltung von Mehrarbeitsvergütung im

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2014 - 6 Sa 84/14
    Sie verletzt das Bestimmtheitsgebot, wenn sie vermeidbare Unklarheiten und Spielräume enthält (BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 920/12 - Rn. 38; 22. Februar 2012 - 5 AZR 765/10 -, Rn. 15, zitiert nach juris, mwN).

    Der Arbeitnehmer muss bereits bei Vertragsabschluss erkennen können, was ggf. "auf ihn zukommt" und welche Leistungen er für die vereinbarte Vergütung maximal erbringen muss (vgl. zu Pauschalierungsklauseln bei Überstunden: BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 331/11 - Rn. 21, 22. Februar 2012 - 5 AZR 765/10 - Rn. 16; 1. September 2010 - 5 AZR 517/09 - Rn. 15, jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 502/00

    Sondervergütung - Kürzung bei Krankheit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2014 - 6 Sa 84/14
    Das laufende Entgelt unterliegt dem unabdingbaren Schutz des § 3 EFZG iVm. § 12 EFZG und ist - anders als Sondervergütungen unter den Voraussetzungen des § 4a EFZG - grundsätzlich keiner Kürzungsvereinbarung zugänglich (BAG 25. Juli 2001 - 10 AZR 502/00 - Rn. 16 f.; LAG München 11. August 2009 8 Sa 131/09 - Rn. 31; jeweils zitiert nach juris; MüKo-BGB Müller-Glöge 6. Aufl. EFZG § 4a Rn. 10; Reinhard - Zimmermann EFZG § 4a Rn. 11).

    Damit stellt die Prämie letztlich eine Zusage verbunden mit einer Kürzungsmöglichkeit auf null dar, da es keinen Unterschied macht, ob die Zahlung nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt wird oder umgekehrt bei Fehlen der Voraussetzungen entfällt (vgl. BAG 25. Juli 2001 - 10 AZR 502/00 - Rn. 17; ErfK-Reinhard 14. Aufl. EFZG § 4a Rn. 3).

  • BAG, 12.12.2013 - 8 AZR 829/12

    Rückzahlung eines Arbeitgeberdarlehens - Eigenkündigung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2014 - 6 Sa 84/14
    Die Möglichkeit der Einflussnahme ist nicht bereits dann auszuschließen, wenn der vorformulierte Text bestehen bleibt (BAG 12. Dezember 2013 - 8 AZR 829/12 - Rn. 31, zitiert nach juris).

    Ist die Möglichkeit der Einflussnahme streitig, muss der Verwender nach den Grundsätzen der abgestuften Darlegungslast den Vortrag des Verwendungsgegners, er habe keine Einflussmöglichkeit gehabt, qualifiziert bestreiten, indem er konkret darlegt, wie er Klauseln zur Disposition gestellt hat und aus welchen Umständen darauf geschlossen werden kann, der Verwendungsgegner habe die Klauseln freiwillig akzeptiert (vgl. BAG 12. Dezember 2013 - 8 AZR 829/12 - Rn. 31; 19. Mai 2010 - 5 AZR 253/09 - Rn. 27, aaO; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - Rn. 57, zitiert nach juris).

  • OLG Köln, 11.04.2013 - 24 U 176/12

    Anforderungen an die Aufklärung über die Risiken einer Kapitalanlage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2014 - 6 Sa 84/14
    Darauf, dass eine Aushandelnsbestätigung, wonach die Bedingungen im Einzelnen ausgehandelt seien, wegen Verstoßes gegen § 309 Nr. 12 Buchstabe b BGB unwirksam ist (vgl. zu § 11 Nr. 5 Buchst. b AGBG: BGH 28. Januar 1987 - IVa ZR 173/85 - Rn. 25 ff.; OLG Köln 11. April 2013 - 24 U 176/12 - Rn. 6, jeweils zitiert nach juris) und nicht als ausreichendes Indiz für ein erfolgtes Aushandeln gewertet werden kann (vgl. ErfK/Preis 14. Aufl. §§ 305 - 310 Rn. 24) kommt es mehr nicht entscheidungserheblich an.
  • BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 543/00

    Einzelvertragliche Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2014 - 6 Sa 84/14
    Auf die Abrechnung kommt es für die Fälligkeit im Sinne einer Ausschlussfrist nur dann an, wenn der Anspruchsberechtigte die Höhe seiner Ansprüche ohne die Abrechnung der Gegenseite nicht erkennen kann (BAG 27. Februar 2002 - 9 AZR 543/00 - Rn. 37, 27. November 1984 - 3 AZR 596/82 - Rn. 23, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2013 - 10 Sa 516/12

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs - tarifvertragliche

  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 236/10

    Parteiwechsel in der Revisionsinstanz - AGB-Kontrolle

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 331/11

    Pauschalvergütung von Überstunden - Inhaltskontrolle

  • BAG, 27.11.1984 - 3 AZR 596/82

    Nichteinhaltung der Frist, innerhalb derer im Baugewerbe Ansprüche geltend

  • BAG, 20.02.1997 - 8 AZR 121/95

    Haftung des Arbeitgebers - Herausgabe der Lohnsteuerkarte

  • BAG, 05.04.1995 - 5 AZR 961/93

    Tarifliche Ausschlußfristen

  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 173/85

    Gültigkeit einer vorformulierten Aushandelnsbestätigung; Vorformulierte

  • BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 48/02

    Jubiläumszuwendung

  • BAG, 19.05.1999 - 8 AZB 8/99

    Rechtsmitteleinlegung durch Telefax - Begründungsfrist

  • BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 216/08

    Anwesenheitsprämie - Anrechenbarkeit auf eine tarifliche Sonderzahlung

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.05.2007 - 3 Sa 28/07

    Ausbildungskosten, Größenordnung, Rückzahlung, Ausbildungsvertrag,

  • BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 363/06

    Sonderzahlung

  • BGH, 20.09.1993 - II ZB 10/93

    Mehrfache Berufungseinlegung bei Übersendung von Telefax und Original

  • LAG München, 11.08.2009 - 8 Sa 131/09

    Entgeltfortzahlung im Krankeitsfall - Anwesenheitsprämie

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

  • BAG, 10.08.1982 - 7 AZB 15/82
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 7 Sa 85/14

    Prämie für einen Kraftfahrer als laufendes Arbeitsentgelt - AGB Kontrolle der

    Dabei kann die Zahlungsweise für die Einordnung als laufendes und damit nicht kürzbares Entgelt sprechen (LAG München, Urteil vom 11. August 2009 - 8 Sa 131/09 - BeckRS 2009, 72473; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. August 2014 - 6 Sa 84/14).

    Auch die Tatsache, dass die Prämie immerhin 25 % der vom Kläger insgesamt zu erzielenden Bruttomonatsvergütung ausmacht, weitere Zwecke - etwa die Belohnung von Betriebstreue - nicht ersichtlich sind und sie zudem im Rhythmus des Arbeitsentgelts gezahlt wird, rechtfertigen es, sie in der Gesamtbetrachtung als reines Arbeitsentgelt zu betrachten, das im Krankheitsfall zum nach §§ 3 Abs. 1 Satz 1, 4 Abs. 1, 12 EFZG fortzuzahlenden Arbeitsentgelt gehört (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. August 2014 - 6 Sa 84/14).

    Die Tatsache, dass die Parteien die Prämienvereinbarung in ihrem Einleitungssatz ausdrücklich als "individualvertragliche Vereinbarung" bezeichnet haben, bedeutet unter den vorliegenden Umständen nicht, dass diese von den Parteien ausgehandelt wurde (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. August 2014 - 6 Sa 84/14).

    Ob dies von der Regelung beabsichtigt ist, bleibt jedoch - auch unter Heranziehung der Formulierungen in § 12 des Arbeitsvertrags - unklar (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. August 2014 - 6 Sa 84/14).

    Im Hinblick auf die gesetzlichen Regelungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Arbeitnehmerhaftung kann hiervon nicht ausgegangen werden (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. August 2014 - 6 Sa 84/14).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2016 - 3 Sa 405/16

    Arbeitsvertragliche Ausschlussklausel - betriebliche Übung

    Der von der Beklagte beiläufig behauptete Vorbehalt einer im Einzelnen freiwilligen Leistung ("freiwilliger Bonus") steht dem nicht entgegen; die Erklärung, es werde dem Arbeitnehmer eine freiwillige Leistung gewährt, kann die Entstehung eines Anspruchs auf die Leistung z.B. aus betrieblicher Übung nicht verhindert, wenn jedenfalls ganz unklar bleibt, wegen welcher "guten Arbeitsleistung" eine Zahlung gewährt wird oder nicht (zur Intransparenz eines Freiwilligkeitsvorbehalts in einer Allgemeinen Geschäftsbedingung anlässlich von Prämienzahlungen vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.08.2014 - 6 Sa 84/14 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht