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   LAG Rheinland-Pfalz, 26.09.2013 - 10 Sa 93/13   

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https://dejure.org/2013,40242
LAG Rheinland-Pfalz, 26.09.2013 - 10 Sa 93/13 (https://dejure.org/2013,40242)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.09.2013 - 10 Sa 93/13 (https://dejure.org/2013,40242)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. September 2013 - 10 Sa 93/13 (https://dejure.org/2013,40242)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 102 Abs 1 BetrVG, § 1 Abs 2 KSchG, § 1 Abs 3 KSchG
    Betriebsbedingte Kündigung wegen Abbaus einer Hierarchieebene - Betriebsbezogenheit der Sozialauswahl - Darlegungslast zur Betriebsratsanhörung

  • IWW

    BetrVG § 102 Abs. 1 KSchG § 1 Abs. 2 KSchG § 1 Abs. 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsbedingte Kündigung eines Personalleiters bei Wegfall einer Leitungsebene; Umfang der Darlegungslast zur Umsetzbarkeit der unternehmerischen Organisationsentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 3
    Betriebsbedingte Kündigung eines Personalleiters bei Wegfall einer Leitungsebene

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 41/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Abgrenzung von Betriebsübergang und

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.09.2013 - 10 Sa 93/13
    Eine Weiterbeschäftigungspflicht auf freien Arbeitsplätzen eines anderen Unternehmens kommt nur in Betracht, wenn das kündigende Unternehmen mit dem anderen Unternehmen einen Gemeinschaftsbetrieb führt (BAG 18.10.2012 - 6 AZR 41/11 - Rn. 53 mwN, NZA 2013, 1007).

    Die Weiterbeschäftigung durch ein anderes Unternehmen führt zwangsläufig zu einem Vertragspartnerwechsel (BAG 18.10.2012 - 6 AZR 41/11 - Rn. 56 mwN, NZA 2013, 1007).

    Weitere Voraussetzung einer unternehmensübergreifenden Weiterbeschäftigungspflicht ist ein bestimmender Einfluss des vertragsschließenden Unternehmens auf die "Versetzung" (BAG 18.10.2012 - 6 AZR 41/11 - Rn. 57 mwN, aaO).

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 107/07

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.09.2013 - 10 Sa 93/13
    bei einer völlig unterwertigen Beschäftigung, unterbleiben (BAG 05.06.2008 - 2 AZR 107/07 - Rn. 15 mwN, NZA 2008, 1180).

    er muss über die hierfür erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen (BAG 05.06.2008 - 2 AZR 107/07 - Rn. 17, aaO).

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.09.2013 - 10 Sa 93/13
    im Rahmen ihrer vertraglich geschuldeten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit erledigt werden können (BAG 24.05.2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 23 mwN, NZA 2012, 1223).

    Es kann ausreichend sein, wenn der Arbeitgeber die getroffenen Vereinbarungen zu Umfang und Verteilung der Arbeitszeit darstellt und Anhaltspunkte dafür darlegt, dass Freiräume für die Übernahme zusätzlicher Aufgaben vorhanden sind (BAG 24.05.2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 31, aaO).

  • BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 500/03

    Erziehungsurlaub, Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.09.2013 - 10 Sa 93/13
    Jedenfalls sind die Voraussetzungen für eine derartige "Härtefallregelung" sehr hoch anzusetzen (BAG 20.01.2005 - 2 AZR 500/03 - NZA 2005, 687).
  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 673/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.09.2013 - 10 Sa 93/13
    Sodann obliegt es dem Arbeitnehmer vorzutragen, in welchen Punkten er die Betriebsratsanhörung für fehlerhaft hält (BAG 22.11.2012 - 2 AZR 673/11 - Rn. 31 mwN, NZA 2013, 730).
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.09.2013 - 10 Sa 93/13
    Ein materieller Rechtsfehler ist angesichts der Schlüssigkeit des Vorbringens der Beklagten nicht zu erkennen (zum Erfordernis einer solchen Schlüssigkeitsprüfung BAG 24.05.2012 - 2 AZR 206/11 - Rn. 48 ff., NZA 2013, 137).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 326/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.09.2013 - 10 Sa 93/13
    Die Entscheidung des Arbeitgebers, bestimmte Tätigkeiten nur von Arbeitnehmern mit bestimmten Qualifikationen ausführen zu lassen, ist von den Arbeitsgerichten grundsätzlich jedenfalls dann zu respektieren, wenn die Qualifikationsmerkmale einen nachvollziehbaren Bezug zur Organisation der auszuführenden Arbeiten haben (BAG 24.06.2004 - 2 AZR 326/03 - Rn. 27, NZA 2004, 1268).
  • LAG Niedersachsen, 08.11.2006 - 17 Sa 590/06

    Anwendung einer streng betriebsbezogenen Sozialauswahl durch den Arbeitgeber;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.09.2013 - 10 Sa 93/13
    Der Hinweis des Klägers auf die Entscheidung des LAG Niedersachen vom 08.11.2006 (17 Sa 590/06 - Juris) verfängt nicht.
  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 158/04

    Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.09.2013 - 10 Sa 93/13
    Arbeitnehmer anderer Betriebe eines Unternehmens oder eines Konzerns sind grundsätzlich nicht in die Sozialauswahl einzubeziehen, und zwar selbst dann nicht, wenn sich der Arbeitgeber ein betriebsübergreifendes Versetzungsrecht vorbehalten hat (BAG 18.10.2006 - 2 AZR 676/05 - Rn. 27 mwN, NZA 2007, 798; BAG 02.06.2005 - 2 AZR 158/04 - Rn. 14 ff, NZA 2005, 1175).
  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 676/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.09.2013 - 10 Sa 93/13
    Arbeitnehmer anderer Betriebe eines Unternehmens oder eines Konzerns sind grundsätzlich nicht in die Sozialauswahl einzubeziehen, und zwar selbst dann nicht, wenn sich der Arbeitgeber ein betriebsübergreifendes Versetzungsrecht vorbehalten hat (BAG 18.10.2006 - 2 AZR 676/05 - Rn. 27 mwN, NZA 2007, 798; BAG 02.06.2005 - 2 AZR 158/04 - Rn. 14 ff, NZA 2005, 1175).
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