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   LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2017 - 2 Sa 56/17   

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https://dejure.org/2017,59706
LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2017 - 2 Sa 56/17 (https://dejure.org/2017,59706)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.10.2017 - 2 Sa 56/17 (https://dejure.org/2017,59706)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. Oktober 2017 - 2 Sa 56/17 (https://dejure.org/2017,59706)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254 Abs.; BGB § 280 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 254 Abs.; BGB § 280 Abs. 1
    Schadenseintritt durch ungeprüfte Unterzeichnung einer Berufungsschrift im Anwaltsbüro mit daraus folgender Fristversäumnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.01.1998 - VI ZR 59/97

    Freistellung des Geschädigten von der Mithaftung trotz Verstoßes gegen die

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2017 - 2 Sa 56/17
    Die unter diesen Gesichtspunkten vorzunehmende Abwägung kann in besonderen Fallgestaltungen ausnahmsweise auch zu dem Ergebnis führen, dass einer der Beteiligten allein für den Schaden aufkommen muss ( BGH 20. Januar 1998 - VI ZR 59/97 - Rn. 8, NJW 1998, 1137 ).
  • BGH, 20.09.2011 - VI ZR 282/10

    Verkehrsunfall bei Einfahren aus einem Grundstück auf die Straße: Mithaftung des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2017 - 2 Sa 56/17
    In erster Linie ist hierbei nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( vgl. BGH 28. April 2015 - VI ZR 206/14 - Rn. 10, NJW-RR 2015, 1056; BGH 20. September 2011 - VI ZR 282/10 - Rn. 14, NJW-RR 2012, 157 ) das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung.
  • BGH, 28.04.2015 - VI ZR 206/14

    Haftungsabwägung bei Sturzunfall eines Skifahrers beim Passieren einer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2017 - 2 Sa 56/17
    In erster Linie ist hierbei nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( vgl. BGH 28. April 2015 - VI ZR 206/14 - Rn. 10, NJW-RR 2015, 1056; BGH 20. September 2011 - VI ZR 282/10 - Rn. 14, NJW-RR 2012, 157 ) das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung.
  • BGH, 12.05.2016 - IX ZB 75/15

    Zurechenbares Verschulden der Prozessbevollmächtigten an der Nichteinhaltung der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2017 - 2 Sa 56/17
    Der Prozessbevollmächtigte einer Partei muss die Rechtsmittelschrift daher vor der Unterzeichnung auf Vollständigkeit, darunter auch die richtige Bezeichnung des Rechtsmittelgerichts, überprüfen ( BGH 12. Mai 2016 - IX ZB 75/15 - Rn. 7, juris ).
  • OLG Karlsruhe, 24.03.2017 - 4 U 88/16

    Fernüberwachungsvertrag: Anwendbarkeit von Dienstvertragsrecht; Wirksamkeit einer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2017 - 2 Sa 56/17
    Am 24. Mai 2016 wies das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken die Klägerin unter dem Aktenzeichen 4 U 88/16 darauf hin, dass die am 17. Mai 2016 (und damit am letzten Tag der Berufungsfrist) eingelegte Berufung unzulässig ist, weil das Rechtsmittel entgegen § 519 Abs. 1 ZPO nicht bei dem Berufungsgericht, sondern bei dem Ausgangsgericht eingelegt worden ist.
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