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   LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2012 - 6 Sa 466/11   

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https://dejure.org/2012,7325
LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2012 - 6 Sa 466/11 (https://dejure.org/2012,7325)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.01.2012 - 6 Sa 466/11 (https://dejure.org/2012,7325)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. Januar 2012 - 6 Sa 466/11 (https://dejure.org/2012,7325)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Teilwiderruf einer arbeitsvertraglichen Versorgungszusage wegen Pflichtverletzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilwiderruf einer arbeitsvertraglichen Versorgungszusage wegen Pflichtverletzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1 Abs. 1
    Unwirksamer Teilwiderruf einer arbeitsvertraglichen Versorgungszusage wegen Pflichtverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 19.06.1980 - 3 AZR 137/79

    Betriebsrenten - Versorgungszusage - Widerruf der Versorgungszusage -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2012 - 6 Sa 466/11
    In der Entscheidung des BAG vom 19.06.1980 (- 3 AZR 137/79 - = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Treuebruch) wurde die Aufstellung genereller Regeln abgelehnt und betont, dass es auf die Umstände des Einzelfalles ankomme.

    Das Bundesarbeitsgericht hat die Frage bisher offen gehalten (zuletzt BAG 08.05.1998 - 3 AZR 152/88 -) jedoch gegenüber früherer Rechtsprechung (vgl. BAG vom 19.06.1980 - 3 AZR 137/79 und vom 08.02.1983 - 3 AZR 463/80) Bedenken geäußert.

  • BAG, 08.02.1983 - 3 AZR 463/80

    Versorgungsanwartschaft

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2012 - 6 Sa 466/11
    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat bisher eine zeitbezogene beanstandungsfreie Vertragsdurchführung in Relation zu einer gestörten Vertragsdurchführung gesetzt und einen Teilwiderruf abgelehnt, wenn die Zeit der Pflichtverletzung gegenüber der korrekten Vertragserfüllung nicht ins Gewicht falle (vgl. BAG Urteil vom 08.02.1983 - 3 AZR 463/80).

    Das Bundesarbeitsgericht hat die Frage bisher offen gehalten (zuletzt BAG 08.05.1998 - 3 AZR 152/88 -) jedoch gegenüber früherer Rechtsprechung (vgl. BAG vom 19.06.1980 - 3 AZR 137/79 und vom 08.02.1983 - 3 AZR 463/80) Bedenken geäußert.

  • BAG, 10.02.1968 - 3 AZR 4/67

    Rechtfertigung der Entziehung eines betrieblichen Witwengeldes - Differenzierung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2012 - 6 Sa 466/11
    Immerhin steht im Raum, dass es im Kern nicht um eine rechtsgestaltende Erklärung des Arbeitgebers, sondern um die Ausübung eines Leistungsweigerungsrechts wegen Rechtsmissbrauchs geht (vgl. Tschöpe, Arbeitsrecht, 6. Aufl. Teil 2 E m. w. N. auf BAG vom 10.2.1968 - 3 AZR 4/67) und ferner, ob für den Fall der Bejahung eines Teilwiderrufs ein prozentualer oder zeitbezogener Maßstab von Bedeutung wäre.
  • BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 152/88

    Widerruf der Betriebsrente bei Rechtsmißbrauch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2012 - 6 Sa 466/11
    Das Bundesarbeitsgericht hat die Frage bisher offen gehalten (zuletzt BAG 08.05.1998 - 3 AZR 152/88 -) jedoch gegenüber früherer Rechtsprechung (vgl. BAG vom 19.06.1980 - 3 AZR 137/79 und vom 08.02.1983 - 3 AZR 463/80) Bedenken geäußert.
  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 274/12

    Teilweiser Widerruf einer Versorgungszusage wegen Rechtsmissbrauchs

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 27. Januar 2012 - 6 Sa 466/11 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 16.10.2012 - 17 Sa 461/11

    Betriebliche Altersversorgung; Rechtsmissbrauch der Anspruchstellung nach

    Auch ein teilweiser Widerruf kann mit dem Inhalt gerechtfertigt sein, dass die Zeit der Treuepflichtverletzung für die Versorgungshöhe unberücksichtigt bleibt (BAG Urteil vom 19.06.1980 - 3 AZR 137/79 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG; BAG Urteil vom 08.02.1983 - 3 AZR 463/80 - AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Treuebruch; zuletzt aber offen gelassen BAG Urteil vom 08.05.1990 - 3 AZR 152/88 - aaO.; dagegen LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 27.01.2012 - 6 Sa 466/11 - juris.de).
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