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   LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2012 - 6 Sa 520/11   

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LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2012 - 6 Sa 520/11 (https://dejure.org/2012,1382)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.01.2012 - 6 Sa 520/11 (https://dejure.org/2012,1382)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. Januar 2012 - 6 Sa 520/11 (https://dejure.org/2012,1382)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Bestimmung des Zeitraums bei einem Wechsel des Anpassungsprüfungsmaßstabes

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsrente - Anpassung nach gesetzlichen Vorgaben

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 16 Abs. 2 Nr. 2
    Anpassung der Betriebsrente; Prüfungszeitraum bei Wechsel des Anpassungsprüfungsmaßstabes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 395/04

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2012 - 6 Sa 520/11
    Dementsprechend sei mit dem Bundesarbeitsgericht als Prüfungszeitraum für die Ermittlung des Anpassungsbedarfs die gesamte Zeit vom Rentenbeginn bis zum Anpassungsstichtag zugrunde zu legen (vgl. BAG, Urteil vom 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - BB 2006, 1228, 1229 f; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. März 2010 - 7 Sa 67/69).

    Der von der Klägerin begehrte, synchrone Verlauf der Prüfungszeiträume für die Ermittlung des Anpassungsbedarfes basiere auf der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG Urteil vom 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - BB 2006, 1228, 1230 und vom 25. April 2006 - 3 AZR 184/05 - ).

    Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 -) ignoriere die vom Gesetzgeber verfolgte Absicht, die Bereitschaft der Unternehmen zu unterstützen, neue Zusagen zu erteilen.

    Der Prüfungszeitraum stände nicht zur Disposition des Arbeitgebers (BAG Urteil vom 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 -, BAG Urteil vom 10.02.2009 - 3 AZR 627/09 - BAG 21.08.2007 - 3 AZR 330/06 - BAG 25.04.2006 - 3 AZR 184/05 -, LAG Baden-Württemberg - 26.03.2010 - 7 Sa 67/09 -).

    Für die vorliegend maßgebliche Rechtsfrage, welcher Prüfungszeitraum bei einem Wechsel des Anpassungsprüfungsmaßstabes zugrunde zu legen ist - der kürzere Zeitraum von drei Jahren oder der längere Zeitraum vom Beginn der Rentenzahlung bis zum Anpassungsstichtag - ist nach der für zutreffend gehaltenen Rechtsprechung des BAG (Urteile vom 21.08.2001 - 3 AZR 589/00; 30.08.2005 - 3 AZR 395/04; 10.02.2009 - 3 AZR 610/07) auf einen Anpassungsprüfungszeitraum über den Gesamtrentenzeitraum abzustellen.

    Insoweit kann auch der Argumentation der Beklagten, wonach die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - die vom Gesetzgeber verfolgte Absicht, die Bereitschaft der Unternehmen zu stützen, neue Zusagen zu erteilen, nicht als vorrangig bewertet werden.

    Er besteht in der seit Rentenbeginn eingetretenen Teuerung, soweit diese nicht durch vorhergehende Anpassung ausgeglichen wurde (vgl. BAG Urteil vom 21. August 2001 - 3 AZR 589/00 - und Urteil vom 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 -).

  • BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 589/00

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2012 - 6 Sa 520/11
    Die Belange der Versorgungsempfänger würden unzureichend berücksichtigt, wenn den Betriebsrentnern Kaufkraftverluste verblieben, die den aktiven Arbeitnehmern nicht mehr entstünden (BAG, Urteil vom 21.08.2011 - 3 AZR 589/00 - NZA 2003, 561 ff. m. w. N.).

    Das BAG habe in der Entscheidung vom 21. August 2001 - 3 AZR 589/00 - den Zinsanspruch des Betriebsrentners auf Verzug gestützt.

    Für die vorliegend maßgebliche Rechtsfrage, welcher Prüfungszeitraum bei einem Wechsel des Anpassungsprüfungsmaßstabes zugrunde zu legen ist - der kürzere Zeitraum von drei Jahren oder der längere Zeitraum vom Beginn der Rentenzahlung bis zum Anpassungsstichtag - ist nach der für zutreffend gehaltenen Rechtsprechung des BAG (Urteile vom 21.08.2001 - 3 AZR 589/00; 30.08.2005 - 3 AZR 395/04; 10.02.2009 - 3 AZR 610/07) auf einen Anpassungsprüfungszeitraum über den Gesamtrentenzeitraum abzustellen.

    Er besteht in der seit Rentenbeginn eingetretenen Teuerung, soweit diese nicht durch vorhergehende Anpassung ausgeglichen wurde (vgl. BAG Urteil vom 21. August 2001 - 3 AZR 589/00 - und Urteil vom 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 -).

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 184/05

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der laufenden Betriebsrenten -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2012 - 6 Sa 520/11
    Hieraus folge, dass der Prüfungszeitraum nicht zur Disposition des Arbeitgebers stünde (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. März 2010 - 7 Sa 67/09 - Eine isolierte - wie hier von der Beklagten vorgenommene -, auf jeweils drei Jahre begrenzte Betrachtungsweise bzgl. der Nettolohnentwicklung würde zu einer unzureichenden Berücksichtigung der Belange der Versorgungsempfänger führen (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. März 2010 - 7 Sa 67/09 - m. w. N.; BAG Urteil vom 25. April 2006 - 3 AZR 184/05 - m. w. N.).

    Der von der Klägerin begehrte, synchrone Verlauf der Prüfungszeiträume für die Ermittlung des Anpassungsbedarfes basiere auf der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG Urteil vom 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - BB 2006, 1228, 1230 und vom 25. April 2006 - 3 AZR 184/05 - ).

    Der Prüfungszeitraum stände nicht zur Disposition des Arbeitgebers (BAG Urteil vom 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 -, BAG Urteil vom 10.02.2009 - 3 AZR 627/09 - BAG 21.08.2007 - 3 AZR 330/06 - BAG 25.04.2006 - 3 AZR 184/05 -, LAG Baden-Württemberg - 26.03.2010 - 7 Sa 67/09 -).

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 859/09

    Betriebsrentenanpassung - Verbraucherpreisindex - Zinsen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2012 - 6 Sa 520/11
    Dies habe das BAG inzwischen höchstrichterlich auch für Fälle außerhalb von Konditionenkartellen für Anpassungsansprüche aus § 16 BetrAVG klargestellt (BAG Urteil vom 28.6.2011 - 3 AZR 859/09).

    Soweit sich die Beklagte hierbei auf die aktuelle Entscheidung des BAG vom 28.06.2011 - 3 AZR 859/09 beruft, wonach bei aufgrund einer Anpassungsentscheidung nach § 16 Abs. 1 u. 2 BetrAVG zu gewährenden Leistungen bei gerichtlicher Bestimmung eine Fälligkeit der Forderung nach § 315 Abs. 3 BGB erst aufgrund eines rechtskräftigen Gestaltungsurteils eintritt, kann diese im Streitfall nicht übertragen werden.

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 610/07

    Betriebsrentenanpassung - Bochumer Verband - Rügefrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2012 - 6 Sa 520/11
    Zwar habe das BAG etwa mit Urteil vom 10.02.2009 - 3 AZR 610/07 - entschieden, dass der Prüfungszeitraum nicht auf die letzten drei Jahre vor dem jeweiligen Anpassungsstichtag begrenzt sei, weil § 16 BetrAVG eine Entwertung der Betriebsrente durch Kaufkraftverlust möglichst verhindern wolle, dagegen spreche jedoch gerade § 16 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG.

    Für die vorliegend maßgebliche Rechtsfrage, welcher Prüfungszeitraum bei einem Wechsel des Anpassungsprüfungsmaßstabes zugrunde zu legen ist - der kürzere Zeitraum von drei Jahren oder der längere Zeitraum vom Beginn der Rentenzahlung bis zum Anpassungsstichtag - ist nach der für zutreffend gehaltenen Rechtsprechung des BAG (Urteile vom 21.08.2001 - 3 AZR 589/00; 30.08.2005 - 3 AZR 395/04; 10.02.2009 - 3 AZR 610/07) auf einen Anpassungsprüfungszeitraum über den Gesamtrentenzeitraum abzustellen.

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 216/09

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2012 - 6 Sa 520/11
    Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10.12.2002, 3 AZR 216/09, wonach alle in einem Kalenderjahr anfallenden Anpassungen auf einen Stichtag gebündelt werden dürfen, stünde nicht entgegen, da sie sich nur zu dem Zeitpunkt des Prüfungsstichtages nicht aber zu dem Prüfungszeitraum verhalte.

    Schließlich vermag auch aus der Tatsache, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 10. Dezember 2002 - 3 AZR 216/09 = NZA 2010, 701 ff.) alle in einem Kalenderjahr anfallenden Anpassungen auf einen Stichtag gebündelt werden dürfen, nichts Zwingendes zugunsten der Rechtsauffassung der Beklagten abgeleitet werden; denn die aus der ratio legis des § 16 BetrAVG folgende Intendierung wird dadurch nicht beseitigt.

  • LAG Baden-Württemberg, 26.03.2010 - 7 Sa 67/09

    Betriebliche Altersversorgung bei der Fa. IBM Deutschland GmbH

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2012 - 6 Sa 520/11
    Hieraus folge, dass der Prüfungszeitraum nicht zur Disposition des Arbeitgebers stünde (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. März 2010 - 7 Sa 67/09 - Eine isolierte - wie hier von der Beklagten vorgenommene -, auf jeweils drei Jahre begrenzte Betrachtungsweise bzgl. der Nettolohnentwicklung würde zu einer unzureichenden Berücksichtigung der Belange der Versorgungsempfänger führen (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. März 2010 - 7 Sa 67/09 - m. w. N.; BAG Urteil vom 25. April 2006 - 3 AZR 184/05 - m. w. N.).

    Der Prüfungszeitraum stände nicht zur Disposition des Arbeitgebers (BAG Urteil vom 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 -, BAG Urteil vom 10.02.2009 - 3 AZR 627/09 - BAG 21.08.2007 - 3 AZR 330/06 - BAG 25.04.2006 - 3 AZR 184/05 -, LAG Baden-Württemberg - 26.03.2010 - 7 Sa 67/09 -).

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 159/05

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der laufenden Betriebsrenten -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2012 - 6 Sa 520/11
    Auch das sei mehrfach und ausführlich in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erörtert worden (vgl. Urteil vom 25.4.2006 - 3 AZR 159/05).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2010 - 6 Sa 398/10

    Ermittlung des Anpassungsbedarfs - Betriebsrente

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2012 - 6 Sa 520/11
    Im Übrigen nimmt die Berufungskammer auf die den Parteivertretern bekannte Entscheidung der Kammer vom 26. November 2010 - 6 Sa 398/10 - und die durch das BAG zurückgewiesene Nichtzulassungsbeschwerde vom 5. März 2011 - 3 AZN 12/11 - Bezug.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2011 - 6 Sa 7/11

    Anpassung von Betriebsrente - Prüfungszeitraum

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2012 - 6 Sa 520/11
    Zugleich wird auf das ebenfalls den Parteivertretern bekannte Urteil der Kammer vom 6. Mai 2011 - 6 Sa 7/11 - verwiesen, das sich zu den verfassungsrechtlichen Argumenten der Beklagten verhält.
  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 330/06

    Nachträgliche Anpassung - Bochumer Verband

  • BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 627/09

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung -

  • LAG Baden-Württemberg, 06.12.2011 - 14 Sa 72/11
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