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   LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2019 - 7 Sa 421/18   

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LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2019 - 7 Sa 421/18 (https://dejure.org/2019,22678)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.03.2019 - 7 Sa 421/18 (https://dejure.org/2019,22678)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. März 2019 - 7 Sa 421/18 (https://dejure.org/2019,22678)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebungsvertrag; Geschäftsunfähigkeit; Prozessunfähigkeit; Sittenwidrigkeit; Verhandeln, faires; Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages

  • rechtsportal.de

    BGB § 138
    Gebot fairen Verhandelns

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.06.1984 - IVa ZR 206/82

    Begriff der Geschäftsunfähigkeit; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2019 - 7 Sa 421/18
    Ein solcher Zustand ist gegeben, wenn jemand nicht im Stande ist, seinen Willen frei und unbeeinflusst von einer vorliegenden Geistesstörung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (BGH, Urteil vom 20. Juni 1984 - IVa ZR 206/82 - BeckRS 1984, 31071102 m. w. N.).

    Abzustellen ist allein darauf, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil infolge der Geistesstörung Einflüsse dritter Personen den Willen übermäßig beherrschen (BAG, Beschluss vom Beschluss vom 5. Juni 2014 - 6 AZN 267/14 - NZA 2014, 799, 800 Rz. 15; vom 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09 - NZA 2009, 1109, 1110 Rn. 8; BGH, Urteil vom 20. Juni 1984 - IVa ZR 206/82 - BeckRS 1984, 31071102, jeweils m. w. N.).

    52 Die Geschäftsfähigkeit einer natürlichen Person stellt den gesetzlichen Regelfall dar, Mängel der Geschäftsfähigkeit sind Ausnahmeerscheinungen.Derjenige, der sich auf das Vorliegen der Voraussetzungen dieser Ausnahmeerscheinung berufen will, hat die hierfür maßgeblichen Tatsachen darzulegen und zu beweisen (BAG, Urteil vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 275/92 - NJW 1994, 2501, 2502 m. w. N.; BGH, Urteil vom 20. Juni 1984 - IVa ZR 206/82 - BeckRS 1984, 31071102).

  • BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 75/18

    Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen/Gebot fairen Verhandelns

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2019 - 7 Sa 421/18
    Dies führte zum Fortbestand des Arbeitsverhältnisses (vgl. BAG, Urteil vom 7. Februar 2019 - 6 AZR 75/18 - PM Nr. 6/19; Anm. Bauer, ArbRAktuell 2019, 93; Vorinstanz: LAG Niedersachsen, Urteil vom 7. November 2017 - 10 Sa 1159/16 - NZA-RR 2018, 361).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt auch von dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Februar 2019 (6 AZR 75/18 - PM Nr. 6/19; Anm. Bauer, ArbRAktuell 2019, 93; Vorinstanz: LAG Niedersachsen, Urteil vom 7. November 2017 - 10 Sa 1159/16 - NZA-RR 2018, 361) zugrundeliegenden Sachverhalt.

  • BAG, 05.06.2014 - 6 AZN 267/14

    Absoluter Revisionsgrund des § 547 Nr. 1 ZPO - analoge Anwendung von § 72a Abs. 7

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2019 - 7 Sa 421/18
    Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Partei prozessunfähig sein könnte, hat deshalb das jeweils mit der Sache befasste Gericht nach § 56 Abs. 1 ZPO von Amts wegen zu ermitteln, ob Prozessfähigkeit vorliegt (BAG, Beschluss vom 5. Juni 2014 - 6 AZN 267 /14 - NZA 2014, 799, 800 Rz. 13).

    Abzustellen ist allein darauf, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil infolge der Geistesstörung Einflüsse dritter Personen den Willen übermäßig beherrschen (BAG, Beschluss vom Beschluss vom 5. Juni 2014 - 6 AZN 267/14 - NZA 2014, 799, 800 Rz. 15; vom 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09 - NZA 2009, 1109, 1110 Rn. 8; BGH, Urteil vom 20. Juni 1984 - IVa ZR 206/82 - BeckRS 1984, 31071102, jeweils m. w. N.).

  • LAG Niedersachsen, 07.11.2017 - 10 Sa 1159/16

    Unanwendbarkeit der gesetzlichen Regelungen für Haustürgeschäfte auf

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2019 - 7 Sa 421/18
    Dies führte zum Fortbestand des Arbeitsverhältnisses (vgl. BAG, Urteil vom 7. Februar 2019 - 6 AZR 75/18 - PM Nr. 6/19; Anm. Bauer, ArbRAktuell 2019, 93; Vorinstanz: LAG Niedersachsen, Urteil vom 7. November 2017 - 10 Sa 1159/16 - NZA-RR 2018, 361).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt auch von dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Februar 2019 (6 AZR 75/18 - PM Nr. 6/19; Anm. Bauer, ArbRAktuell 2019, 93; Vorinstanz: LAG Niedersachsen, Urteil vom 7. November 2017 - 10 Sa 1159/16 - NZA-RR 2018, 361) zugrundeliegenden Sachverhalt.

  • BGH, 16.12.2008 - XI ZR 454/07

    Echte Mitdarlehensnehmerschaft ist von kreditgebender Bank zu beweisen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2019 - 7 Sa 421/18
    Die Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit hat nach den allgemeinen Regeln derjenige zu beweisen, der sich auf die Nichtigkeit des konkreten Rechtsgeschäfts beruft (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2008 - XI ZR 454/07 - NJW 2009, 1494, 1495 Rn. 16).
  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 234/95

    Wirksamkeit eines Auflösungsvertrags - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2019 - 7 Sa 421/18
    Eine rechtlich zu missbilligende Einschränkung der Entscheidungsfreiheit ist noch nicht gegeben, nur weil der eine Auflösungsvereinbarung anstrebende Arbeitgeber dem Arbeitnehmer weder eine Bedenkzeit noch ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht einräumt (vgl. BAG, Urteil vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 234/95 - NZA 1996, 811, 812).
  • BAG, 28.05.2009 - 6 AZN 17/09

    Prozessfähigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2019 - 7 Sa 421/18
    Abzustellen ist allein darauf, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil infolge der Geistesstörung Einflüsse dritter Personen den Willen übermäßig beherrschen (BAG, Beschluss vom Beschluss vom 5. Juni 2014 - 6 AZN 267/14 - NZA 2014, 799, 800 Rz. 15; vom 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09 - NZA 2009, 1109, 1110 Rn. 8; BGH, Urteil vom 20. Juni 1984 - IVa ZR 206/82 - BeckRS 1984, 31071102, jeweils m. w. N.).
  • BAG, 17.02.1994 - 8 AZR 275/92

    Kündigungswirsamkeit - Geistesgestörtheit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2019 - 7 Sa 421/18
    52 Die Geschäftsfähigkeit einer natürlichen Person stellt den gesetzlichen Regelfall dar, Mängel der Geschäftsfähigkeit sind Ausnahmeerscheinungen.Derjenige, der sich auf das Vorliegen der Voraussetzungen dieser Ausnahmeerscheinung berufen will, hat die hierfür maßgeblichen Tatsachen darzulegen und zu beweisen (BAG, Urteil vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 275/92 - NJW 1994, 2501, 2502 m. w. N.; BGH, Urteil vom 20. Juni 1984 - IVa ZR 206/82 - BeckRS 1984, 31071102).
  • LAG Köln, 29.06.2017 - 4 Ta 125/17

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Geschäftsunfähigkeit des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2019 - 7 Sa 421/18
    Dies ist hier nach allgemeinen Grundsätzen dann der Fall, wenn das Gericht auf der Grundlage des Tatsachenvortrags zu dem Ergebnis kommen muss, die Voraussetzungen des § 104 Nr. 2 BGB lägen vor (LAG Köln vom 29. Juni 2017 - 4 Ta 125/17 - BeckRS 2017, 129043 Rn. 19).
  • BGH, 09.02.2009 - II ZR 77/08

    Erörterung der Entscheidungserheblichkeit einer Gehörsverletzung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2019 - 7 Sa 421/18
    Der Pflicht zur Substantiierung ist dabei nur genügt, wenn das Gericht aufgrund der Darstellung beurteilen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolgen erfüllt sind (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2009 - II ZR 77/08 - NJW 2009, 2137).
  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 566/98

    Arbeitnehmerstatus (Versicherungsvertreter)

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.05.2020 - 5 Sa 173/19

    Aufhebungsvertrag - Gebot fairen Verhandelns

    Eine Verhandlungssituation ist vielmehr erst dann als unfair zu bewerten, wenn eine psychische Drucksituation geschaffen oder ausgenutzt wird, die eine freie und überlegte Entscheidung des Vertragspartners erheblich erschwert oder sogar unmöglich macht (BAG, Urteil vom 07. Februar 2019 - 6 AZR 75/18 - Rn. 34, juris = NJW 2019, 1966; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Dezember 2019 - 10 Sa 1319/19 - Rn. 47, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. März 2019 - 7 Sa 421/18 - Rn. 65, juris = AuA 2019, 674).
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