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   LAG Rheinland-Pfalz, 27.05.2004 - 11 Sa 1049/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15210
LAG Rheinland-Pfalz, 27.05.2004 - 11 Sa 1049/03 (https://dejure.org/2004,15210)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.05.2004 - 11 Sa 1049/03 (https://dejure.org/2004,15210)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. Mai 2004 - 11 Sa 1049/03 (https://dejure.org/2004,15210)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW

    BGB § 140 BGB § ... 187 Abs. 2 BGB § 188 Abs. 2 BGB § 622 Abs. 2 Ziffer 6 BGB § 626 Abs. 1 BGB § 626 Abs. 2 ArbGG § 8 Abs. 2 ArbGG § 64 Abs. 1 ArbGG § 64 Abs. 2 ArbGG § 64 Abs. 6 ArbGG § 66 Abs. 1 ZPO § 286 Abs. 1 ZPO § 516 ZPO § 518 ZPO § 519 ZPO § 524 KSchG § 1 KSchG § 1 Abs. 1 KSchG § 1 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bei Unzumutbarkeit der Fortsetzung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist; Erforderlichkeit der Kündigung innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis von den für die Kündigung ...

  • Judicialis

    BGB § 140; ; BGB § ... 187 Abs. 2; ; BGB § 188 Abs. 2; ; BGB § 622 Abs. 2 Ziffer 6; ; BGB § 626 Abs. 1; ; BGB § 626 Abs. 2; ; ArbGG § 8 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 286 Abs. 1; ; ZPO § 516; ; ZPO § 518; ; ZPO § 519; ; ZPO § 524; ; KSchG § 1; ; KSchG § 1 Abs. 1; ; KSchG § 1 Abs. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verspätete fristlose Kündigung zu ordentlicher Kündigung machen?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.05.2004 - 11 Sa 1049/03
    Der Arbeitnehmer bricht durch die Eigentumsverletzung unabhängig vom Wert des Schadens in erheblicher Weise das Vertrauen des Arbeitgebers (vgl. nur BAG 11.12.2003 - 2 AZR 36/03 - jurisRz 16, 26; 12.08.1999 - 2 AZR 923/98 - NZA 2000, 421, 423 f.).

    Auf die strafrechtliche Bewertung des Verhaltens kommt es für seine kündigungsrechtliche Bedeutung nicht entscheidend an (BAG 12.08.1999 - 2 AZR 923/98 - NZA 2000, 421, 424).

    Er hat somit durch sein Verhalten gerade die sich aus dem Arbeitsvertrag ergebende Obhutspflicht verletzt, was der Pflichtverletzung besonderes Gewicht gibt (BAG 12.08.1999 - 2 AZR 923/98 - NZA 2000, 421, 424).

  • BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 25/88

    Fristlose Kündigung - Ausschlußfrist - Berufung - Unechtes Versäumnisurteil

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.05.2004 - 11 Sa 1049/03
    Bei ihnen ist fallbezogen zu beurteilen, ob sie mit der gebotenen Eile betrieben wurden (BAG 10.06.1988 - 2 AZR 25/88 - NZA 1989, 105; 31.03.1993 - 2 AZR 492/92 - NZA 1994, 409, 411).

    Anders etwa als in dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgericht vom 10.06.1988 ( - 2 AZR 25/88 - aaO) zugrunde liegenden Sachverhalt, in dem es um die Frage eines solchen Hinweises an einen vertraglich mit dem Arbeitgeber nicht verbundenen Auftraggeber ging, hätte die Beklagte die Firma Y zu einer zügigeren Bearbeitung auffordern können.

  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92

    Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.05.2004 - 11 Sa 1049/03
    Bei ihnen ist fallbezogen zu beurteilen, ob sie mit der gebotenen Eile betrieben wurden (BAG 10.06.1988 - 2 AZR 25/88 - NZA 1989, 105; 31.03.1993 - 2 AZR 492/92 - NZA 1994, 409, 411).

    Dem Zweck des § 626 Abs. 2 BGB, dem betroffenen Arbeitnehmer innerhalb begrenzter Zeit Klarheit darüber zu verschaffen, ob auf einen bestimmten Sachverhalt eine außerordentliche Kündigung gestützt wird, ist ausreichend Rechnung getragen, wenn die Ausschlussfrist in dem Zeitpunkt beginnt, in dem die Ermittlungen bei der gebotenen Eile hätten abgeschlossen werden können (BAG 31.03.1993 aaO).

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.05.2004 - 11 Sa 1049/03
    Der Arbeitnehmer bricht durch die Eigentumsverletzung unabhängig vom Wert des Schadens in erheblicher Weise das Vertrauen des Arbeitgebers (vgl. nur BAG 11.12.2003 - 2 AZR 36/03 - jurisRz 16, 26; 12.08.1999 - 2 AZR 923/98 - NZA 2000, 421, 423 f.).
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 478/01

    Anfechtung der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers wegen Drohung des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.05.2004 - 11 Sa 1049/03
    Sind die Ermittlungen abgeschlossen und hat der Kündigende nunmehr die Kenntnis des Kündigungssachverhalts, beginnt erst die Ausschlussfrist zu laufen (BAG 05.12.2002 - 2 AZR 478/01 - A I 3 bb (1 der Gründe - jurism.w.N. zur Rechtssprechung des BAG).
  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 310/00

    Umdeutung einer unwirksamen außerordentlichen Kündigungserklärung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.05.2004 - 11 Sa 1049/03
    Eines Antrages oder eines ausdrücklichen Hinweises auf die Möglichkeit der Umdeutung durch die Beklagte bedurfte es nicht (BAG 15.11.2001 - 2 AZR 310/00 - jurisRz 21).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.07.2009 - 7 Sa 104/09

    Außerordentliche Kündigung wegen Verdachts auf Pflichtverletzungen im Bezug auf

    Erforderlich ist eine zuverlässige und möglichst vollständige Kenntnis der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.05.2004 - 11 Sa 1049/03 = LAG Report 2005, 40).

    Die Hemmung des Fristablaufs setzt aber voraus, dass die vom Arbeitgeber ergriffenen Maßnahmen vom Standpunkt eines verständigen Vertragspartners her zur genaueren Sachverhaltsermittlung erforderlich waren; die Ermittlungen sind zudem unverzüglich und zeitnah anzustellen, andernfalls ist die außerordentlich Kündigung ausgeschlossen (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.05.2004 a.a.O.).

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