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   LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2017 - 7 Sa 65/17   

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LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2017 - 7 Sa 65/17 (https://dejure.org/2017,47862)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.09.2017 - 7 Sa 65/17 (https://dejure.org/2017,47862)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. September 2017 - 7 Sa 65/17 (https://dejure.org/2017,47862)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Individualvertraglicher Anspruch auf Vergütung nach höherer Entgeltgruppe

  • IWW

    § 14 Ziff. 2 MTV, § 14 Ziff. 1 MTV, § 14 MTV, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ ... 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 322 Abs. 1 ZPO, § 313 Abs. 1 Nr. 5 ZPO, BAT §§ 22, 23 Nr. 97, § 4 Abs. 3 TVG, §§ 133, 157 BGB, § 111 f. BetrVG, § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer einzelvertraglichen Zusicherung der Vergütung nach einer bestimmten Entgeltgruppe

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 157; ZPO § 322 Abs. 1
    Entgeltgruppe; Entgeltregelung; Personal; Veränderung; materielle Rechtskraft; Streitgegenstand; Individualvertraglicher Anspruch auf Vergütung nach höherer Eingeltgruppe

  • rechtsportal.de

    BGB § 133 ; BGB § 157
    Auslegung einer einzelvertraglichen Zusicherung der Vergütung nach einer bestimmten Entgeltgruppe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.06.2015 - 7 Sa 31/15

    Vergütungsabsenkung durch firmenbezogenen Verbandstarifvertrag -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2017 - 7 Sa 65/17
    Diese Klage wurde rechtskräftig abgewiesen (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Juni 2015, Az. 7 Sa 31/15; Arbeitsgericht Koblenz, Urteil vom 9. Dezember 2014, Az. 12 Ca 2396/14).

    Im vorliegenden Rechtsstreit wird nicht derselbe Streitgegenstand erneut zur Entscheidung gestellt, der Gegenstand der Entscheidungen im Rechtsstreit vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit dem Az. 7 Sa 31/15 bzw. dem Arbeitsgericht Koblenz mit dem Az. 12 Ca 2396/14 war.

    Im vorangegangenen Rechtsstreit mit dem Az. 7 Sa 31/15 (LAG Rheinland-Pfalz) bzw. 12 Ca 2396/14 (ArbG Koblenz) hat der Kläger zuletzt unter anderem beantragt, festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihn auch über den 1. Juni 2014 hinaus nach Entgeltgruppe E 06 des jeweils einschlägigen Entgelttarifvertrags für die chemische Industrie, zuletzt des BETV in Verbindung mit dem für das Land Rheinland-Pfalz geltenden bezirklichen Entgelttarifvertrag zu vergüten, hilfsweise festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihn auch über den 1. Juni 2014 hinaus nach Entgeltgruppe E 05 des jeweils einschlägigen Entgelttarifvertrages für die chemische Industrie, zuletzt des BETV in Verbindung mit dem für Rheinland-Pfalz geltenden bezirklichen Entgelttarifvertrag , zu vergüten.

    Außerdem hat das Landesarbeitsgericht im vorangehenden Verfahren ausdrücklich klargestellt, dass es die Frage der zutreffenden Eingruppierung nicht geprüft hat: " Darauf ob der Kläger von der Beklagten zutreffend eingruppiert worden ist, kommt es für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits damit nicht mehr an" (S. 40 in 7 Sa 31/15 vom 10. Juni 2015).

  • BGH, 07.07.1993 - VIII ZR 103/92

    Präklusion von Tatsachen bei Abrechnung eines gekündigten Factoringvertrags

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2017 - 7 Sa 65/17
    Nach dem für das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren geltenden zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff wird der Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens durch den dort gestellten Antrag, in dem sich die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, (Klageantrag) und den ihm zu Grunde liegenden Lebenssachverhalt, aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet, (Klagegrund) bestimmt (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 1993 - VIII ZR 103/92 - NJW 1993, 2684, 2685).

    Die Beklagte kann auch nicht unter Berufung auf das Urteil des BGH vom 7. Juli 1993, Az. VIII ZR 103/92, NJW 1993, 2684 erfolgreich einwenden, dass der Kläger die ihm vorliegenden Rechtsstreit vorgetragenen Tatsachen zum Vorliegen einer Individualabrede bereits im vorangegangenen Verfahren hätte geltend machen müssen und daher damit auch im vorliegenden Rechtsstreit ausgeschlossen wäre.

    Ausgeschlossen sind danach also Tatsachen, die bei einer natürlichen vom Standpunkt der Parteien ausgehenden Betrachtung zu dem durch ihren Sachvortrag zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehört hätten (BGH, Urteil vom 7. Juli 1993 - VIII ZR 103/92 - NJW 1993, 2684, 2685).

  • BGH, 24.01.2008 - VII ZR 46/07

    Umfang der Rechtskraft einer Entscheidung über Schadensersatzansprüche gegen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2017 - 7 Sa 65/17
    Wird dieser in einem neuen Verfahren als Vor- oder Hauptfrage erneut zur Entscheidung gestellt, so hindert die Rechtskraft das Gericht an einer abweichenden Beurteilung bzw. macht den Prozess unzulässig (ne bis in idem; BGH, Urteil vom 24. Januar 2008 - VII ZR 46/07 - NJW-RR 2008, 762 Rz. 13; Zöller/Vollkommer , ZPO, 31. Aufl. 2016, Vorbem. zu § 322 Rn. 35, jeweils m. w. N.).

    Infolgedessen gehört zur Rechtskraftwirkung nicht nur die Präklusion der im Vorprozess vorgetragenen Tatsachen, sondern auch die der nicht vorgetragenen Tatsachen, sofern diese nicht erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung im ersten Prozess entstanden sind, sondern bei natürlicher Anschauung zu dem im Vorprozess vorgetragenen Lebenssachverhalt gehören (BGH, Urteil vom 24. Januar 2008 - VII ZR 46/07 - NJW-RR 2008, 762 Rz. 15, jeweils m. w. N.).

  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 717/14

    Befristung - Schriftform

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2017 - 7 Sa 65/17
    Haben alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinn verstanden, so geht der wirkliche Wille dem Wortlaut des Vertrags und jeder anderweitigen Interpretation vor und setzt sich auch gegenüber einem völlig eindeutigen Vertragswortlaut durch (BAG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 7 AZR 717/14 - juris Rz. 17; vom 22. Juli 2014 - 9 AZR 1066/12 - NZA 2014, 1330, 1331 Rz. 13 m. w. N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.04.2016 - 7 Sa 281/15

    Unzulässigkeit der Berufung nach Klageänderung in der Berufungsinstanz -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2017 - 7 Sa 65/17
    Die Eingruppierung richtet sich damit nach einem abweichenden Tarifsystem und ist nicht nur an den Vorgaben des BETV zu messen, sondern auch an denjenigen des FVTV (vgl. nur LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. April 2016 - 7 Sa 281/15 - BeckRS 2016, 69976 Rz. 43).
  • BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12

    Weiterbeschäftigungsanspruch - Erfüllung - Vertragsschluss

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2017 - 7 Sa 65/17
    Haben alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinn verstanden, so geht der wirkliche Wille dem Wortlaut des Vertrags und jeder anderweitigen Interpretation vor und setzt sich auch gegenüber einem völlig eindeutigen Vertragswortlaut durch (BAG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 7 AZR 717/14 - juris Rz. 17; vom 22. Juli 2014 - 9 AZR 1066/12 - NZA 2014, 1330, 1331 Rz. 13 m. w. N.).
  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 656/11

    Konstitutive Entgeltregelung im Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2017 - 7 Sa 65/17
    Haben die Arbeitsvertragsparteien jedoch eine für den Arbeitnehmer günstigere eigenständige Entgeltregelung über die maßgebende Entgeltgruppe getroffen, ist diese Entgeltregelung insoweit vorrangig (§ 4 Abs. 3 TVG; vgl. BAG, Urteil vom 21. August 2013 - 4 AZR 656/11 - NZA 2014, 561, 564 Rz. 31).
  • BAG, 18.05.1977 - 4 AZR 18/76

    Devisenprüfer - Außenwirtschaftsüberwachung - Entsprechende Tätigkeit -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2017 - 7 Sa 65/17
    Die Tarifsituation hat sich geändert, so dass die materielle Rechtskraft des Urteils im Vorprozess einer neuen und gegebenenfalls anderslautenden gerichtlichen Entscheidung darüber nicht entgegensteht, ob die Tätigkeit des Klägers der Entgeltgruppe E 06 des BETV mit den Modifikationen durch den FVTV, den Ü-TV und der BV entspricht (vgl. zur Reichweite der materiellen Rechtskraft BAG, Urteil vom 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 97).
  • BAG, 26.06.2013 - 5 AZR 428/12

    Arbeitszeitkonto - Kürzung von Zeitguthaben

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2017 - 7 Sa 65/17
    Der Streitgegenstand erfasst alle Tatsachen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden, den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtungsweise zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Rechtsschutzbegehrens dem Gericht unterbreitet hat (BAG, Urteil vom 26. Juni 2013 - 5 AZR 428/12 - NZA 2013, 1262, 1264 Rn. 16; vom 13. Dezember 2011 - 1 AZR 508/10 - NZA 2012, 876, 877 Rz. 21, jeweils m. w. N.).
  • BAG, 13.12.2011 - 1 AZR 508/10

    Betriebsvereinbarung - Schadensersatz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2017 - 7 Sa 65/17
    Der Streitgegenstand erfasst alle Tatsachen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden, den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtungsweise zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Rechtsschutzbegehrens dem Gericht unterbreitet hat (BAG, Urteil vom 26. Juni 2013 - 5 AZR 428/12 - NZA 2013, 1262, 1264 Rn. 16; vom 13. Dezember 2011 - 1 AZR 508/10 - NZA 2012, 876, 877 Rz. 21, jeweils m. w. N.).
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