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   LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2015 - 6 TaBV 6/15   

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LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2015 - 6 TaBV 6/15 (https://dejure.org/2015,39205)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.10.2015 - 6 TaBV 6/15 (https://dejure.org/2015,39205)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. Oktober 2015 - 6 TaBV 6/15 (https://dejure.org/2015,39205)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 19 Abs 1 BetrVG, § 38 Abs 2 S 1 BetrVG
    Anfechtung der Freistellungswahl eines Betriebsratsmitglieds - unterlassene vorherige Beratung

  • IWW

    § 38 BetrVG, § ... 19 BetrVG, § 83 Abs. 3 ArbGG, § 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 87 Abs. 2, 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 89 Abs. 1, 2 ArbGG, § 38 Abs. 2 BetrVG, § 38 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 38 Abs 2 Satz 1 BetrVG, § 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 38 Abs. 2 Satz 6 BetrVG, § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 167 ZPO, § 19 Abs. 1 BetrVG, § 19 Abs. 1 letzter Halbsatz BetrVG, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung der betriebsratsinternen Wahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds bei unterlassener Beratung mit der Arbeitgeberin; Unbegründeter Wahlanfechtungsantrag von Betriebsratsmitgliedern bei arbeitgeberseitiger Zuweisung des Auswahlrechts für Freistellungen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 19 Abs. 1
    Anfechtung der betriebsratsinternen Wahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds bei unterlassener Beratung mit der Arbeitgeberin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 47/04

    Freistellungswahl - Erhöhung der Anzahl freizustellender Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2015 - 6 TaBV 6/15
    Anfechtungsberechtigt ist jedes Betriebsratsmitglied unabhängig von seiner persönlichen Betroffenheit (BAG 20. April 2005 - 7 ABR 47/04 - Rn. 11; LAG Baden-Württemberg 18. Januar 2012 - 20 TaBV 1/11 - Rn. 43, jeweils zitiert nach juris).

    In einem Wahlanfechtungsverfahren ergibt sich die Antragsbefugnis unmittelbar aus der Anfechtungsberechtigung; daneben ist kein gesondertes Rechtsschutzinteresse erforderlich (BAG 20. April 2005 - 7 ABR 47/04 - Rn. 11, aaO).

    Entsprechend § 19 Abs. 1 BetrVG kann die betriebsratsinterne Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder beim Arbeitsgericht angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlverfahren verstoßen worden ist und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte (BAG 20. April 2005 - 7 ABR 47/04 - Rn. 11; BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - Rn. 14, jeweils zitiert nach juris; Schaub-Koch 15. Aufl. § 221 Rn. 28).

  • BAG, 25.04.2001 - 7 ABR 26/00

    Ersatzfreistellung für ein ausgeschiedenes Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2015 - 6 TaBV 6/15
    Bei Ausscheiden eines nach § 38 Abs. 2 Satz 1 BetrVG im Wege der Verhältniswahl in die Freistellung gewählten Betriebsratsmitglieds ist das ersatzweise freizustellende Mitglied in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG der Vorschlagsliste zu entnehmen, der das zu ersetzende Mitglied angehörte (BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - Rn. 18 ff., zitiert nach juris); ist die Liste erschöpft, wird das ersatzweise freizustellende Betriebsratsmitglied vom Betriebsrat im Wege der Mehrheitswahl gewählt (BAG 14. November 2001 - 7 ABR 31/00 - Rn. 12, zitiert nach juris).

    Entsprechend § 19 Abs. 1 BetrVG kann die betriebsratsinterne Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder beim Arbeitsgericht angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlverfahren verstoßen worden ist und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte (BAG 20. April 2005 - 7 ABR 47/04 - Rn. 11; BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - Rn. 14, jeweils zitiert nach juris; Schaub-Koch 15. Aufl. § 221 Rn. 28).

  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 67/11

    Betriebsrat - Minderheitengeschlecht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2015 - 6 TaBV 6/15
    Es genügt, dass die Antragsschrift innerhalb der Zweiwochenfrist des § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG beim Arbeitsgericht eingeht, wenn die Zustellung - wie hier - demnächst iSd. § 167 ZPO erfolgt (vgl. BAG 13. März 2013 - 7 ABR 67/11 - Rn. 9; 25. Juni 1974 - 1 ABR 68/73 - zu II 3 b der Gründe mwN; vgl. LAG Rheinland-Pfalz 22. Juli 2015 - 7 Ta BV 7/15 - Rn 55 ff., jeweils zitiert nach juris).

    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (vgl. BAG 13. März 2013 - 7 ABR 67/11 - Rn. 15, 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 29, jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 23.07.2014 - 7 ABR 23/12

    Wahlanfechtung - Widerruf einer Kandidatur

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2015 - 6 TaBV 6/15
    Die zu Unrecht unterbliebene Beteiligung eines Verfahrensbeteiligten kann bis zuletzt dadurch behoben werden, dass die betreffende Person künftig am Verfahren beteiligt wird (vgl. BAG 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn. 13 mwN, vgl. 20. April 2005 - 7 ABR 44/04 - Rn. 13 f., zitiert nach juris).

    Die Betriebsratswahl muss "den Stempel der Nichtigkeit auf der Stirn tragen" (BAG 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn. 41; vgl. LAG Rheinland-Pfalz 17. Juni 2015 - 4 TaBV 14/14 - Rn. 36).

  • BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07

    Betriebsratswahl - Wahlausschreiben - Prüfungspflicht des Wahlvor-stands

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2015 - 6 TaBV 6/15
    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (vgl. BAG 13. März 2013 - 7 ABR 67/11 - Rn. 15, 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 29, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 57/03

    Betriebsratsfähigkeit eines Betriebsteils

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2015 - 6 TaBV 6/15
    Die Nichtigkeit einer Wahl kann von jedermann jederzeit geltend gemacht werden, sofern daran ein berechtigtes Interesse besteht (BAG 21. Juli 2004 - 7 ABR 57/03 - Rn. 30, 27. April 1976 - 1 AZR 482/75 - Rn. 19, jeweils zitiert nach juris) .
  • BAG, 14.11.2001 - 7 ABR 31/00

    Ersatzwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2015 - 6 TaBV 6/15
    Bei Ausscheiden eines nach § 38 Abs. 2 Satz 1 BetrVG im Wege der Verhältniswahl in die Freistellung gewählten Betriebsratsmitglieds ist das ersatzweise freizustellende Mitglied in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG der Vorschlagsliste zu entnehmen, der das zu ersetzende Mitglied angehörte (BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - Rn. 18 ff., zitiert nach juris); ist die Liste erschöpft, wird das ersatzweise freizustellende Betriebsratsmitglied vom Betriebsrat im Wege der Mehrheitswahl gewählt (BAG 14. November 2001 - 7 ABR 31/00 - Rn. 12, zitiert nach juris).
  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 44/04

    Freistellungswahl - Beginn der Anfechtungsfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2015 - 6 TaBV 6/15
    Die zu Unrecht unterbliebene Beteiligung eines Verfahrensbeteiligten kann bis zuletzt dadurch behoben werden, dass die betreffende Person künftig am Verfahren beteiligt wird (vgl. BAG 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn. 13 mwN, vgl. 20. April 2005 - 7 ABR 44/04 - Rn. 13 f., zitiert nach juris).
  • BAG, 13.06.2007 - 7 ABR 62/06

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Fahrtkosten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2015 - 6 TaBV 6/15
    Maßgeblich ist, welche Personen oder Stellen durch die vom Antragsteller begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen, personalvertretungsrechtlichen oder mitbestimmungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen werden (vgl. BAG 13. Juni 2007 - 7 ABR 62/06 - Rn. 9; 9. Juli 2013 - 1 ABR 17/12 - Rn. 11, zitiert nach juris).
  • BAG, 15.01.1992 - 7 ABR 24/91

    Anfechtung betriebsratsinterner Wahlen - Gruppenschutz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2015 - 6 TaBV 6/15
    Grundsätzlich kann ein Fehler bei internen Wahlen nach § 19 BetrVG angefochten werden (BAG 11. Juni 1997 - 7 ABR 5/96 - 15. Januar 1992 - 7 ABR 24/91 - Rn. 23 ff., Schaub-Koch 15. Auflage § 221 Rn. 31).
  • BAG, 29.04.1992 - 7 ABR 74/91

    Neuwahl freizustellender Betriebsratsmitglieder

  • BAG, 11.06.1997 - 7 ABR 5/96

    Verringerung der Zahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder

  • BAG, 27.04.1976 - 1 AZR 482/75

    Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl - Verstoß gegen Wahlvorschriften -

  • BAG, 25.06.1974 - 1 ABR 68/73

    Anfechtung eines Betriebsratswahl wegen Nichtaufnahme eines bestimmten

  • LAG Baden-Württemberg, 18.01.2012 - 20 TaBV 1/11

    Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder - Anfechtung der Wahl

  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 17/12

    Unbestimmter Leistungsantrag im Beschlussverfahren - Beteiligung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2015 - 4 TaBV 14/14

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Nichtberücksichtigung von Leiharbeitnehmern -

  • BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 26/16

    Betriebsrat - Freistellungswahl - Beratung mit Arbeitgeber

    gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 27. Oktober 2015 - 6 TaBV 6/15 - wird zurückgewiesen.
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