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   LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2016 - 5 Sa 303/15   

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LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2016 - 5 Sa 303/15 (https://dejure.org/2016,8300)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.01.2016 - 5 Sa 303/15 (https://dejure.org/2016,8300)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Januar 2016 - 5 Sa 303/15 (https://dejure.org/2016,8300)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 15 Abs 4 TzBfG, § 17 Abs 3 TzBfG
    Befristung - Weiterarbeit nach dem vereinbarten Ende

  • IWW

    § 69 Abs. 2 ArbGG, § ... 17 Satz 3 TzBfG, § 15 Abs. 5 TzBfG, § 15 Abs. 3 TzBfG, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 17 KSchG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 17 Satz 1 KSchG, § 17 Satz 1 TzBfG, § 17 Satz 2 TzBfG, § 7 Halbs. 1 KSchG, §§ 133, 157 BGB, § 242 BGB, §§ 611 Abs. 1, 615 Satz 1 BGB, § 91 Abs. 1 ZPO, § 63 Abs. 2 GKG, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versäumung der Anrufungsfrist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Befristung wegen Verstoßes gegen die tarifliche Mindestdauer des sachgrundlos befristeten Vertrages; Unbegründete Entfristungsklage einer Lehrkraft bei unzureichenden Darlegungen zur Fortsetzung des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrufungsfrist; Befristung; Fortsetzung; Vertragslaufzeit; Vertrauensschutz; Weiterarbeit; Weiterarbeit nach dem vereinbarten Ende

  • rechtsportal.de

    Versäumung der Anrufungsfrist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Befristung wegen Verstoßes gegen die tarifliche Mindestdauer des sachgrundlos befristeten Vertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 11.07.2007 - 7 AZR 501/06

    Befristung - Hochschule - Rückwirkung - Weiterarbeit nach § 15 Abs. 5 TzBfG

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2016 - 5 Sa 303/15
    Die Regelung beruht auf der Erwägung, die Fortsetzung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer mit Wissen des Arbeitgebers sei im Regelfall der Ausdruck eines stillschweigenden Willens der Parteien zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses (vgl. BAG 11.07.2007 - 7 AZR 501/06 - Rn. 23 mwN, AP HRG § 57a Nr. 12).

    Die Ankündigung einer Arbeitsleistung im Stundenplan für die Zeit nach Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses steht der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht gleich (zu Angaben im Vorlesungsverzeichnis einer Universität vgl. BAG 11.07.2007 - 7 AZR 501/06 - Rn. 32, aaO).

    Diese muss vielmehr mit Wissen des Arbeitgebers selbst oder eines zum Abschluss von Arbeitsverträgen berechtigten Vertreters erfolgen (vgl. BAG 11.07.2007 - 7 AZR 501/06 - Rn. 24 mwN, aaO).

  • BAG, 24.10.2001 - 7 AZR 620/00

    Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Mitarbeiter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2016 - 5 Sa 303/15
    § 15 Abs. 5 TzBfG setzt auf Seiten des Arbeitnehmers die tatsächliche Fortführung des Arbeitsverhältnisses im unmittelbaren Anschluss an das Ende der Befristung voraus (vgl. BAG 24.10.2001 - 7 AZR 620/00 - Rn. 35 mwN, NZA 2003, 153).

    Vielmehr ist erforderlich, dass der Arbeitgeber bei Vertragsschluss oder während der Dauer des Zeitvertrages objektiv einen Vertrauenstatbestand schafft (vgl. BAG 24.10.2001 - 7 AZR 620/00 - Rn. 30, aaO).

  • BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 662/00

    Fiktion eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2016 - 5 Sa 303/15
    Für den Schulbereich ist nach der Rechtsprechung des BAG Arbeitgeber iSd. § 15 Abs. 5 TzBfG nur die zum Abschluss von Arbeitsverträgen befugte Stelle der Schulverwaltung und nicht etwa ein zur Einstellung nicht befugter Schulleiter (vgl. BAG 20.02.2002 - 7 AZR 662/00 - Rn. 27, EzA BGB § 625 Nr. 5).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2005 - 1 Sa 777/04

    Befristung nach dem Hochschulrahmengesetz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2016 - 5 Sa 303/15
    Der Geltungsbereich des § 17 Satz 3 TzBfG ist auf den Fall beschränkt, dass das Arbeitsverhältnis ohne die Vereinbarung einer neuen Rechtsgrundlage über den vereinbarten Endzeitpunkt fortgesetzt wird (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 24.02.2005 - 1 Sa 777/04 - Rn. 42, Juris; APS/Backhaus TzBfG 4. Aufl. § 17 Rn. 29).
  • BAG, 02.12.1998 - 7 AZR 508/97

    Befristeter Arbeitsvertrag; Vertragsverlängerung nach § 625 BGB

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2016 - 5 Sa 303/15
    Entscheidend ist die tatsächliche Erbringung einer Arbeitsleistung (vgl. BAG 19.09.2001 - 7 AZR 574/00 - Rn. 22; BAG 02.12.1998 - 7 AZR 508/97 - Rn. 14; ErfK/A.-Glöge 16. Aufl. TzBfG § 15 Rn. 27a mwN).
  • BAG, 24.06.2015 - 7 AZR 541/13

    Befristungskontrollklage - verlängerte Anrufungsfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2016 - 5 Sa 303/15
    Hierbei handelt es sich um eine Befristungskontrollklage nach § 17 KSchG, für die es keines besonderen Feststellungsinteresses bedarf (vgl. BAG 24.06.2015 - 7 AZR 541/13 - Rn. 18 mwN, NZA 2015, 1511).
  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 749/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2016 - 5 Sa 303/15
    Dieses Klagebegehren ist nicht mit einer Befristungskontrollklage geltend zu machen, sondern mit einer allgemeinen Feststellungsklage gem. § 256 Abs. 1 ZPO (vgl. BAG 18.10.2006 - 7 AZR 749/05 - Rn. 10, Juris).
  • BAG, 19.09.2001 - 7 AZR 574/00

    Befristeter Arbeitsvertrag - Versäumung der Klagefrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2016 - 5 Sa 303/15
    Entscheidend ist die tatsächliche Erbringung einer Arbeitsleistung (vgl. BAG 19.09.2001 - 7 AZR 574/00 - Rn. 22; BAG 02.12.1998 - 7 AZR 508/97 - Rn. 14; ErfK/A.-Glöge 16. Aufl. TzBfG § 15 Rn. 27a mwN).
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