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   LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2016 - 5 Sa 398/15   

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https://dejure.org/2016,5899
LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2016 - 5 Sa 398/15 (https://dejure.org/2016,5899)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.01.2016 - 5 Sa 398/15 (https://dejure.org/2016,5899)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Januar 2016 - 5 Sa 398/15 (https://dejure.org/2016,5899)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 123 Abs 1 BGB, § 623 BGB
    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags wegen Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung - Beweislast

  • IWW

    § 69 Abs. 2 ArbGG, § ... 139 ZPO, § 823 BGB, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, §§ 312 Abs. 1, 355 BGB, § 105 Abs. 2 BGB, § 123 Abs. 1 BGB, § 142 Abs. 1 BGB, § 67 Abs. 4 ArbGG, § 67 Abs. 4 Satz 1 ArbGG, § 445 Abs. 1 ZPO, § 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG, § 103 Abs. 1 BetrVG, § 123 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 63 Abs. 2 GKG, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbegründete Anfechtung eines Aufhebungsvertrags wegen Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung bei unzureichenden Darlegungen des Arbeitnehmers zur Widerlegung des von der Arbeitgeberin dargelegten Verdacht des unerlaubten Entfernens vom Arbeitsplatz

  • hensche.de

    Aufhebungsvertrag

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung wegen Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123
    Anfechtung; Aufhebungsvertrag; Drohung; Kündigung; widerrechtlich; Anfechtung eines Aufhebungsvertrags wegen Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung

  • rechtsportal.de

    BGB § 123
    Unbegründete Anfechtung eines Aufhebungsvertrags wegen Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung bei unzureichenden Darlegungen des Arbeitnehmers zur Widerlegung des von der Arbeitgeberin dargelegten Verdacht des unerlaubten Entfernens vom Arbeitsplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags wegen Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung

  • esche.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung oder Aufhebungsvertrag als letzte Chance?

  • esche.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung oder Aufhebungsvertrag als letzte Chance?

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags wegen Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06

    Aufhebungsvertrag - Form - Bedenkzeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2016 - 5 Sa 398/15
    Nur wenn der Arbeitgeber unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls davon ausgehen muss, die angedrohte Kündigung werde im Fall ihres Ausspruchs einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten, darf er die außerordentliche Kündigungserklärung nicht in Aussicht stellen, um damit den Arbeitnehmer zum Abschluss einer Beendigungsvereinbarung zu veranlassen (st. Rspr. vgl. BAG 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06 - Rn. 48 mwN, NZA 2008, 348; BAG 05.12.2005 - 6 AZR 197/05 - Rn. 23 mwN, NZA 2006, 841).

    Er hat deshalb die Tatsachen vorzutragen und ggf. zu beweisen, welche die angedrohte außerordentliche Kündigung als widerrechtlich erscheinen lassen (vgl. BAG 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06 - Rn. 55 mwN, aaO).

  • ArbG Trier, 22.07.2015 - 5 Ca 1537/14
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2016 - 5 Sa 398/15
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 22. Juli 2015, Az. 5 Ca 1537/14, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 22.07.2015, Az. 5 Ca 1537/14, abzuändern und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis über den 30.11.2014 hinaus fortbesteht.

  • BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 197/05

    Anfechtung der Erklärung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2016 - 5 Sa 398/15
    Nur wenn der Arbeitgeber unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls davon ausgehen muss, die angedrohte Kündigung werde im Fall ihres Ausspruchs einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten, darf er die außerordentliche Kündigungserklärung nicht in Aussicht stellen, um damit den Arbeitnehmer zum Abschluss einer Beendigungsvereinbarung zu veranlassen (st. Rspr. vgl. BAG 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06 - Rn. 48 mwN, NZA 2008, 348; BAG 05.12.2005 - 6 AZR 197/05 - Rn. 23 mwN, NZA 2006, 841).
  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 955/11

    Außerordentliche Kündigung - Ersatzmitglied

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2016 - 5 Sa 398/15
    Dieser verlangt nicht die Zustimmung des Betriebsrats nach § 103 Abs. 1 BetrVG zur Kündigung (vgl. hierzu BAG 27.09.2012 - 2 AZR 955/11 - NZA 2013, 425).
  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 177/03

    Widerruf eines Aufhebungsvertrags

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2016 - 5 Sa 398/15
    Im Übrigen ist ein Aufhebungsvertrag nicht allein deshalb unwirksam, weil der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer weder eine Bedenkzeit noch ein Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht eingeräumt und ihm auch das Thema des beabsichtigten Gesprächs vorher nicht mitgeteilt hat (vgl. BAG 27.11.2003 - 2 AZR 177/03 - AP BGB § 312 Nr. 1).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2017 - 8 Sa 353/16

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und widerrechtlicher

    Er hat deshalb die Tatsachen vorzutragen und ggf. zu beweisen, welche die angedrohte außerordentliche Kündigung als widerrechtlich erscheinen lassen (vgl. LAG Mainz 28.01.2016 5 Sa 398/15).

    Denn grundsätzlich ist im Rahmen der Widerrechtlichkeit der Drohung allein entscheidend, ob der Arbeitgeber einen fristlosen Kündigungsgrund annehmen durfte und damit ob er vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 626 BGB ausgehen durfte (vgl. DLW/Hoß 13. Aufl. Kap. 6 Rn. 339, LAG Mainz 28.01.2016 5 Sa 398/15).

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