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   LAG Rheinland-Pfalz, 28.05.2015 - 2 Sa 689/14   

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LAG Rheinland-Pfalz, 28.05.2015 - 2 Sa 689/14 (https://dejure.org/2015,27964)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.05.2015 - 2 Sa 689/14 (https://dejure.org/2015,27964)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Mai 2015 - 2 Sa 689/14 (https://dejure.org/2015,27964)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 1 S 1 AÜG, § 10 Abs 1 S 1 AÜG, § 11 AÜG, § 13 AÜG, § 9 Nr 1 AÜG
    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag

  • IWW

    § 278 Abs. 6 ZPO, § ... 10 Abs. 1 AÜG, § 10 Abs. 1 S. 1 AÜG, § 9 Nr. 1 AÜG, § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG, Art. 10 der Richtlinie 2008/104/EG, § 10 AÜG, § 10 Abs. 4 AÜG, § 64 Abs. 1, 2 Buchst. b und c ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, §10 Abs. 1 AÜG, § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG, § 1 AÜG, § 117 Abs. 1 BGB, § 117 Abs. 2 BGB, § 12 Abs. 1 S. 1 AÜG, § 11 AÜG, § 242 BGB, § 13 AÜG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung aufgrund eines Scheinwerkvertrages im Rahmen erlaubter Arbeitnehmerüberlassung; Unbegründete Feststellungsklage der Leiharbeitnehmerin zum Bestand eines Arbeitsverhältnisses mit der Entleiherin

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Verdeckte Leiharbeit mit Erlaubnis

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Verdeckte Leiharbeit mit Erlaubnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmerüberlassung; Rechtsmissbrauch; Scheinwerkvertrag; Tatbestandswirkung; Überlassungserlaubnis; Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 256 Abs. 1
    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung aufgrund eines Scheinwerkvertrages im Rahmen erlaubter Arbeitnehmerüberlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitsverhältnis mit einem überlassenen Arbeitnehmer bei Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2015, 625
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.05.2015 - 2 Sa 689/14
    Die von der Klägerin gewünschte Folge, dass ein Arbeitsverhältnis mit ihr zustande gekommen sei, ergebe sich nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Dezember 2013 (9 AZR 51/13) auch nicht unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs.

    Die vom Bundesarbeitsgericht in seinen Urteilen vom 10. Dezember 2013 (9 AZR 51/13) und 03. Juni 2014 (9 AZR 111/13) aufgestellten Grundsätze seien auf die Fälle verdeckter Arbeitnehmerüberlassung auch dann übertragbar, wenn die Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen eines Scheinwerkvertrages erfolgt sein sollte.

    Dies gilt auch, wenn der Einsatz des Leiharbeitnehmers entgegen der Regelung in § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG nicht nur vorübergehend erfolgt ( BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 19, NZA 2014, 196; BAG 03. Juni 2014 - 9 AZR 111/13 - BB 2014, 3007 ).

    Das AÜG regelt demgegenüber nicht, dass das Arbeitsverhältnis zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Verleiher unwirksam ist bzw. beendet wird, wenn der Leiharbeitnehmer vom Verleiher nicht nur vorübergehend überlassen wird ( BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 30, NZA 2014, 196 ) oder die Arbeitnehmerüberlassung verdeckt erfolgt.

    Angesichts der Vielzahl möglicher Verstöße gegen Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes durch Verleiher und Entleiher sowie möglicher Sanktionen ist die Auswahl wirksamer, angemessener und abschreckender Sanktionen nicht Aufgabe der Gerichte für Arbeitssachen, sondern Sache des Gesetzgebers ( BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 33 und 34, NZA 2014, 196 ).

  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 494/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.05.2015 - 2 Sa 689/14
    Sollen im bewussten und gewollten Zusammenwirken arbeitsrechtliche Schutzvorschriften umgangen werden, kann dies zur Folge haben, dass sich eine hieran beteiligte Person so behandeln lassen muss, wie sie bei Anwendung der umgangenen Vorschrift zu behandeln wäre ( BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 33, NZA 2013, 1267 ).

    Soweit in rechtsmissbräuchlicher Weise die Anwendung der beim Entleiher geltenden Arbeitsbedingungen umgangen werden, kann dies allenfalls zu Leistungspflichten des Entleihers, nicht jedoch zum Entstehenden eines Arbeitsverhältnisses zwischen ihm und dem Leiharbeitnehmer führen ( BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 34, NZA 2013, 1267 ).

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass im Falle einer verdeckten Arbeitnehmerüberlassung unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs eine akzessorische Mithaftung des Entleihers für equal-pay-Ansprüche des Arbeitnehmers gegen den Verleiher in Betracht kommt ( vgl. hierzu BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 34, NZA 2013, 1267; Hamann jurisPR-ArbR 9/2015 Anm. 1: Haftung wie ein selbstschuldnerischer Bürge ), ändert dies nichts daran, dass die von der Klägerin gegen ihre Arbeitgeberin geltend gemachten equal-pay-Ansprüche nach dem abgeschlossenen Vergleich mit dem darin festgelegten (bezifferten) Abgeltungsbetrag erledigt sind und eine Stufenklage gegen die Beklagte aus dem hilfsweise angeführten Anspruchsgrund nicht mehr zulässig ist.

  • BAG, 03.06.2014 - 9 AZR 111/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.05.2015 - 2 Sa 689/14
    Die vom Bundesarbeitsgericht in seinen Urteilen vom 10. Dezember 2013 (9 AZR 51/13) und 03. Juni 2014 (9 AZR 111/13) aufgestellten Grundsätze seien auf die Fälle verdeckter Arbeitnehmerüberlassung auch dann übertragbar, wenn die Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen eines Scheinwerkvertrages erfolgt sein sollte.

    Dies gilt auch, wenn der Einsatz des Leiharbeitnehmers entgegen der Regelung in § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG nicht nur vorübergehend erfolgt ( BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 19, NZA 2014, 196; BAG 03. Juni 2014 - 9 AZR 111/13 - BB 2014, 3007 ).

    des Koalitionsvertrages vom 16. Dezember 2013 vereinbart haben, dass künftig bei einer "verdeckten Arbeitnehmerüberlassung" (Scheinwerkverträge) das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses mit dem vermeintlichen Werkunternehmer geregelt werden soll, berechtigen derartige Absichtserklärungen die Gerichte nicht, die geltende Rechtslage außer Acht zu lassen ( BAG 03. Juni 2014 - 9 AZR 111/13 - Rn. 12, BB 2014, 3007 ).

  • LAG Baden-Württemberg, 07.05.2015 - 6 Sa 78/14

    Unbeschränkte Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis - Scheinwerkvertrag -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.05.2015 - 2 Sa 689/14
    Gleiches gilt, wenn die Arbeitnehmerüberlassung verdeckt im Rahmen eines Scheinwerkvertrages erfolgt ( LAG Baden-Württemberg 7. Mai 2015 - 6 Sa 78/14 - Rn. 26, juris; LAG Baden-Württemberg 18. Dezember 2014 - 3 Sa 33/14 - Rn. 42, BB 2015, 955 ).
  • LAG Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 3 Sa 33/14

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag - Tarifauslegung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.05.2015 - 2 Sa 689/14
    Gleiches gilt, wenn die Arbeitnehmerüberlassung verdeckt im Rahmen eines Scheinwerkvertrages erfolgt ( LAG Baden-Württemberg 7. Mai 2015 - 6 Sa 78/14 - Rn. 26, juris; LAG Baden-Württemberg 18. Dezember 2014 - 3 Sa 33/14 - Rn. 42, BB 2015, 955 ).
  • LAG Baden-Württemberg, 03.12.2014 - 4 Sa 41/14

    Unzulässige Berufung auf Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis des Verleihers -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.05.2015 - 2 Sa 689/14
    Gemäß dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 03. Dezember 2014 - 4 Sa 41/14 - sei es rechtsmissbräuchlich, wenn sowohl dem Verleiher als auch dem Entleiher positiv bekannt sei, dass der Arbeitnehmer in den Betrieb des Entleihers eingegliedert werde, und dieser Charakter der Arbeitnehmerüberlassung wie vorliegend durch einen Scheinwerkvertrag verschleiert worden sei.
  • BGH, 14.06.2007 - I ZR 125/04

    Rechtsnatur eines Bescheides der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.05.2015 - 2 Sa 689/14
    Die nach § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG erteilte Erlaubnis entfaltet als begünstigender Verwaltungsakt während ihres rechtlichen Bestandes Tatbestandswirkung, woran die Gerichte gebunden sind ( vgl. BGH 14. Juni 2007 - I ZR 125/04 - NVwZ-RR 2008, 154 ).
  • LSG Sachsen, 22.04.2016 - L 1 KR 228/11

    Krankenversicherung - (zeit)geringfügige Beschäftigung; Arbeitnehmerüberlassung;

    Die Unwirksamkeit des zwischen Ver- und Entleiher geschlossenen Vertrages hat nach der gesetzlichen Regelung jedoch nur die Unwirksamkeit dieses Vertrages zur Folge, sie führt nicht zur Unwirksamkeit des zwischen Verleiher und Beschäftigtem geschlossenen Arbeitsvertrages (ebenso: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Mai 2015 - 2 Sa 689/14 - juris Rn. 50).

    Zum einen fehlt es an einer planwidrigen Regelungslücke und zum anderen ist die Situation eines Leiharbeitnehmers bei verdeckter Arbeitnehmerüberlassung durch einen Verleiher mit Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis nicht mit der Situation eines ohne Erlaubnis überlassenen Arbeitnehmers vergleichbar (vgl. hierzu im Einzelnen Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Mai 2015 - 2 Sa 689/14 - juris Rn. 47 ff.).

  • BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 537/15

    Werkvertrag - verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 28. Mai 2015 - 2 Sa 689/14 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.11.2015 - 21 Sa 2326/14

    Unbefristetes Arbeitsverhältnis bei fehlender Erlaubnis zur

    Danach war das angefochtene Teilurteil abzuändern und dem Antrag auf Bestehen eines Arbeitsverhältnisses stattzugeben, ohne dass es noch darauf ankam, ob das Berufen der Beklagten auf das Vorliegen einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis ab dem 13. März 2004 treuwidrig ist, weil eine Berufung auf die Erlaubnis widersprüchlich ist, wenn der Einsatz im Fremdbetrieb nach außen nicht als Arbeitnehmerüberlassung ausgestaltet ist (so LAG Baden-Württemberg vom 03.12.2014 - 4 Sa 41/14 -, LAGE § 10 AÜG Nr. 14; a. A. LAG Baden-Württemberg vom 18.12.2014 - 3 Sa 33/14 -, BB 2015 - 955; vom 07.05.2015 - 6 Sa 78/14 -, NZA-RR 2015, 520 ; LAG Rheinland-Pfalz vom 28.05.2015 - 2 Sa 689/14 -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2016 - L 11 R 3747/13
    Der Senat schließt sich dabei derjenigen Rechtsauffassung an, die davon ausgeht, dass auch eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung nicht zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem überlassenen Arbeitnehmer und dem Entleiher führt, wenn der Arbeitgeber die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzt (vgl hierzu ausführlich LAG Rheinland-Pfalz 28.05.2015, 2 Sa 689/14 NZA-RR 2015, 625 mwN; Lanzinner/Nath, NZS 2015, 251, 255).
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