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LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2005 - 2 Sa 226/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entschädigungsanspruch wegen der Vornahme einer geschlechtsdiskriminierenden Auswahl bei der Besetzung der ausgeschriebenen Position; Zulässigkeit der Ausschreibung einer Stelle als "Assistentin der Geschäftsleitung/Automobilverkäuferin" ; Folgen des Fehlens der ...
- Judicialis
BGB § 611 a; ; BGB § 611 a Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 611 a Abs. 3; ; BGB § 611 b; ; ArbGG § 64 Abs. 2 lit. b)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611a Abs. 1 Satz 3, Abs. 3 § 611b
Kein Schadensersatzanspruch wegen geschlechtsbezogener Benachteiligung bei geschlechtsneutralem Auswahlverfahren trotz benachteiligender Stellenanzeige - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 16.11.2004 - 5 Ca 798/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2005 - 2 Sa 226/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 27.04.2000 - 8 AZR 295/99
Entschädigung wegen Geschlechtsdiskriminierung bei Einstellung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2005 - 2 Sa 226/05
In einem solchen Falle obliegt es dem Arbeitgeber, die Vermutung der Benachteiligung des Klägers wegen des Geschlechts zu entkräften (BAG vom 05.02.2004 - 8 AZR 112/03 - BAG vom 27.04.2000 - 8 AZR 295/99). - BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03
Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2005 - 2 Sa 226/05
In einem solchen Falle obliegt es dem Arbeitgeber, die Vermutung der Benachteiligung des Klägers wegen des Geschlechts zu entkräften (BAG vom 05.02.2004 - 8 AZR 112/03 - BAG vom 27.04.2000 - 8 AZR 295/99).