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   LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2011 - 11 Ta 123/11   

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LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2011 - 11 Ta 123/11 (https://dejure.org/2011,15923)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.06.2011 - 11 Ta 123/11 (https://dejure.org/2011,15923)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Juni 2011 - 11 Ta 123/11 (https://dejure.org/2011,15923)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 611 Abs 1 BGB, § 5 Abs 1 S 1 ArbGG, § 5 Abs 1 S 2 ArbGG
    Arbeitnehmereigenschaft eines Not- und Bereitschaftsdienst leistenden Arztes - arbeitnehmerähnliche Person - Darlegungs- und Beweislast

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von aus einzelvertraglichen Vereinbarungen der Parteien oder aus deliktsrechtlichen Schadensersatzvorschriften herleitbaren Ansprüchen sind kein "sic-non-Fall"; Rechtsweg für Zahlungsklage eines niedergelassenen Arztes gegen Betreiber eines regionalen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg für Zahlungsklage eines niedergelassenen Arztes gegen Betreiber eines regionalen ärztlichen Notdienstes bei unsubstantiierten Darlegungen zu Einkommensverhältnissen; Darlegungslast zur Begründung europarechtlicher Vorlagepflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.05.2010 - 11 Ta 163/09

    Erbringung von ärztlichem Bereitschaftsdienst durch niedergelassenen Arzt -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2011 - 11 Ta 123/11
    Er schloss mit der Beklagten zu 10. am 29.10./22.11.2004 einen Dienstvertrag, der aus verschiedenen Vorverfahren der Parteien, insbesondere dem Verfahren 11 Ta 163/09 gerichtsbekannt ist.

    Ein weiteres Verfahren, das der Kläger am 30.12.2008 beim Arbeitsgericht Koblenz anhängig gemacht hat, in dem er Vergütungsansprüche in Höhe von 20.000,00 EUR für den Zeitraum 01.01.2006 bis 31.12.2006 geltend macht, Az: 7 Ca 7/09, ist mit Beschluss vom 07.05.2009, im Beschwerdeverfahren (11 Ta 163/09) vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz bestätigt, an das Landgericht Koblenz mangels Arbeitnehmereigenschaft verwiesen worden.

    Sie mache sich insgesamt die Begründung der Beschlüsse des Arbeitsgerichts Koblenz vom 07.05.2009, 7 Ca 7/09, des Landesarbeitsgerichtes Mainz vom 03.05.2010, 11 Ta 163/09 und des Arbeitsgerichts Koblenz vom 05.08.2010, 7 Ca 2574/09 zu eigen.

    Da der Kläger im Wesentlichen zur Begründung der Rechtswegzuständigkeit zu den Arbeitsgerichten auf seinen Vortrag in diesen Verfahren Bezug nahm, macht auch die Kammer sich insoweit deren Inhalt, insbesondere des Beschlusses des Landesarbeitsgerichtes 11 Ta 163/09 mit dessen tatsächlichen Feststellungen zu eigen.

    Wie schon im Beschluss des Landesarbeitsgerichtes vom 03.05.2010, 11 Ta 163/09, festgestellt, ist dieser Vortrag nicht geeignet zu überprüfen und zu beurteilen, ob der Kläger von der Beklagten wirtschaftlich abhängig war.

    Auch hierzu hat schon das Landesarbeitsgericht mit seinem Beschluss vom 03.05.2010, (11 Ta 163/09), festgestellt, dass der Kläger zum Zeitpunkt der hier streitgegenständlichen Tätigkeiten als niedergelassener Arzt, wenn auch ohne Kassenzulassung, Mitglied des Ärztenetzes M. e.V. war und somit als selbständiger Gewerbetreibender alleine aufgrund Ausübung der hier gegenständlichen Nebentätigkeit nicht als arbeitnehmerähnliche Person einzuordnen ist.

  • EuGH, 08.06.1999 - C-337/97

    Meeusen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2011 - 11 Ta 123/11
    So hat der Europäische Gerichtshof schon in der Entscheidung vom 08.06.1999 (Rechtssache C 337/97) als auch nunmehr in der Entscheidung vom 17.07.2008 (Rechtssache C 94/07) den Arbeitnehmerbegriff wie folgt definiert:.

    Erläuternd hat der Europäische Gerichtshof im Verfahren C 337/97 vom 08.06.1999 darauf hingewiesen, dass das Bestehen eines Unterordnungsverhältnisses für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses typisch ist.

  • EuGH, 17.07.2008 - C-94/07

    Raccanelli - Art. 39 EG - Begriff des "Arbeitnehmers" - Gemeinnützige

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2011 - 11 Ta 123/11
    So hat der Europäische Gerichtshof schon in der Entscheidung vom 08.06.1999 (Rechtssache C 337/97) als auch nunmehr in der Entscheidung vom 17.07.2008 (Rechtssache C 94/07) den Arbeitnehmerbegriff wie folgt definiert:.

    Die Arbeitnehmereigenschaft, so hat der EuGH im Verfahren C 94/07, festgestellt, kann deshalb nur für den Fall bejaht werden, dass das vorlegende Gericht, das für die Würdigung des Sachverhaltes des Ausgangsverfahren allein zuständig ist, in diesem Verfahren feststellen sollte, dass die Grundmerkmale eines Arbeitsverhältnisses, nämlich das Abhängigkeitsverhältnis und die Zahlung einer Vergütung vorliegen.

  • BAG, 10.12.1996 - 5 AZB 20/96

    Rechtsweg - Vorstandsmitglied eines Vereins

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2011 - 11 Ta 123/11
    Im Rahmen der Rechtswegüberprüfung trifft den Kläger die Pflicht die Tatsachen, die die Rechtswegzuständigkeit der Arbeitsgerichte begründen sollen, schlüssig darzulegen und im Bestreitensfalle zu beweisen (BAG, 10.12.1996, 5 AZB 20/96, NZA 1997, 674).
  • BVerfG, 25.02.2010 - 1 BvR 230/09

    Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters durch Unterlassen einer Vorlage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2011 - 11 Ta 123/11
    Eine Vorlageverpflichtung ist dann nicht gegeben, wenn der Europäische Gerichtshof eine etwaige entscheidungserhebliche Frage schon beantwortet hat (vgl. Bundesverfassungsgericht, 25.02.2010, 1 BvR 230/09, zitiert nach juris).
  • LAG Köln, 03.07.1998 - 11 Ta 94/98

    Rechtsweg, Status; Beratervertrag; arbeitnehmerähnliche Person

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2011 - 11 Ta 123/11
    Die Anerkennung als arbeitnehmerähnliche Person setzt voraus, dass der Kläger, der zuvor zitierten Darlegungs- und Beweislast folgend, seine gesamten wirtschaftlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse dargelegt hätte (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 16.07.2004, 9 Ta 110/04, Landesarbeitsgericht Köln, 03.07.1998, 11 Ta 94/98, zitiert nach juris; Klimmt in Schwab/Weth, AGG, 2. Auflage, 2008, § 5, Rn. 203 a).
  • BAG, 08.09.1997 - 5 AZB 3/97

    Rechtswegzuständigkeit für Streitigkeiten aus sog. Kommissionärsverträgen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2011 - 11 Ta 123/11
    Dabei sind nach der Definition des Bundesarbeitsgerichtes (08.09.1997, 5 AZB 3/97, NJW 1998, 701) arbeitnehmerähnliche Personen solche, die wegen fehlender Eingliederung in eine betriebliche Organisation und im Wesentlichen freier Zeitbestimmung zwar nicht persönlich abhängig, aber wirtschaftlich unselbständig sind, in der Form, dass sie aus der Verwertung ihrer Arbeitskraft im Verhältnis zum Dienstberechtigten und den aus dieser Tätigkeit erzielten Bezügen ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage sichern.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2004 - 9 Ta 110/04

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2011 - 11 Ta 123/11
    Die Anerkennung als arbeitnehmerähnliche Person setzt voraus, dass der Kläger, der zuvor zitierten Darlegungs- und Beweislast folgend, seine gesamten wirtschaftlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse dargelegt hätte (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 16.07.2004, 9 Ta 110/04, Landesarbeitsgericht Köln, 03.07.1998, 11 Ta 94/98, zitiert nach juris; Klimmt in Schwab/Weth, AGG, 2. Auflage, 2008, § 5, Rn. 203 a).
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 347/04

    Arbeitnehmerbegriff - Leiterin einer Außenwohngruppe

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2011 - 11 Ta 123/11
    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist letztere maßgebend (BAG Urteil vom 25.05.2005, 5 AZR 347/04, AP Nr. 117 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • OLG München, 29.03.2007 - 21 W 1179/07
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2011 - 11 Ta 123/11
    Selbst dann, wenn der Kläger von der möglichen Erzielung von Einnahmen im Rahmen seiner freiberuflichen selbständigen ärztlichen Tätigkeit nur eingeschränkt Gebrauch machte, macht ihn dies nicht zu einer arbeitnehmerähnlichen Person (OLG München, 29.03.2007, 21 W 1179/07, zitiert nach juris; Klimmt in Schwab/Weth, AGG, 2. Auflage, 2008, § 5, Rn. 244).
  • BAG, 20.10.2009 - 5 AZB 30/09

    Handelsvertreter - Durchschnittsvergütung - Rechtsweg

  • LAG Hamm, 23.05.2018 - 2 Ta 657/17

    Arbeitsverhältnis liegt nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen der Bestellung

    Die wirtschaftliche Existenz muss also weitgehend von diesem einen Beschäftigungsverhältnis abhängen, wobei die Partei, die ihre Anerkennung als arbeitnehmerähnliche Person erstrebt, ihre gesamten wirtschaftlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse darzulegen hat (vgl. LAG Hamm, Beschl. v. 25. Mai 2016 - 2 Ta 28/16, juris, Rdnr. 63; LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 28.11.2011 - 11 Ta 237/11, juris, Rdnr. 38; LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 28.06.2011 - 11 Ta 123/11, Rdnr. 25).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.11.2011 - 11 Ta 237/11

    Rechtsweg - sic-non-Fall - Zusammenhangsklage - Darlegungslast

    Die Anerkennung als arbeitnehmerähnliche Person setzt insbesondere bezüglich des Begriffes der Abhängigkeit im Sinne wirtschaftlicher Existenzgrundlage voraus, dass der Kläger seine gesamten wirtschaftlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse konkret darlegt (LAG Rheinland-Pfalz 16.07.2004 - 9 Ta 110/04, LAG Rheinland-Pfalz 28.06.2011 - 11 Ta 123/11, LAG Köln 03.07.1998 - 11 Ta 1994/98, jeweils zitiert nach juris, Schwab/Weth ArbGG, 2.Auflg., 2008, § 5 Rdn. 203 a).
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