Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 28.12.2011 - 1 Ta 272/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 42 Abs 3 S 1 GKG 2004, § 63 GKG 2004, § 32 RVG, § 33 RVG
Streitwert eines Kündigungsschutzverfahrens - kurzfristiges Arbeitsverhältnis - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gegenstandswert für Kündigungsschutzverfahren bei bis zu sechsmonatigem Bestand des Arbeitsverhältnisses
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 42 Abs. 3 S. 1
Gegenstandswert für Kündigungsschutzverfahren bei bis zu sechsmonatigem Bestand des Arbeitsverhältnisses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 21.11.2011 - 8 Ca 1545/11
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.12.2011 - 1 Ta 272/11
Papierfundstellen
- NZA-RR 2012, 155
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- LAG Köln, 04.02.2010 - 6 Sa 1045/09
Unwirksame außerordentliche Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers bei …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.12.2011 - 1 Ta 272/11
Dem BAG lag eine Entscheidung des Landesarbeitsgericht Köln - 6 Sa 1045/09 zugrunde. - LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2010 - 1 Ta 88/10
Gegenstandswert - Kündigungsschutzverfahren - Bestandsdauer des …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.12.2011 - 1 Ta 272/11
Bei einem Bestand des Arbeitsverhältnisses bis zu sechs Monaten beträgt der Streitwert ein Monatsverdienst, von sechs bis zwölf Monaten zwei Monatsverdienste und von mehr als einem Jahr drei Monatsverdienste (vgl. nur Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 07.04.2010 - 1 Ta 88/10). - BAG, 30.11.1984 - 2 AZN 572/82
Kündigung: Streitwert - Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.12.2011 - 1 Ta 272/11
Mit dieser Rechtsprechung hat sich das Beschwerdegericht insbesondere der Rechtsauffassung des Bundesarbeitsgerichts in seinem Beschluss vom 30.11.1984 (NZA 1985, 369) angeschlossen.
- BAG, 19.10.2010 - 2 AZN 194/10
Gegenstandswert mehrerer Kündigungsschutzklagen
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.12.2011 - 1 Ta 272/11
Mit dieser ausführlichen Begründung hat sich der 2. Senat in seinem Beschluss vom 19.10.2010 - 2 AZN 194/10 (JurBüro 2011, 88) mit keinem Wort auseinandergesetzt. - BGH, 14.07.2011 - III ZR 23/11
Streitwert einer Klage auf Befreiung von einer Verbindlichkeit
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.12.2011 - 1 Ta 272/11
Der Gebührenstreitwert ist daher nicht allein anhand der gestellten Prozessanträge zu ermitteln, sondern entscheidend ist der objektiv wirtschaftliche Wert des Klageziels, das mit den Anträgen verfolgt wird (vgl. z. B. BGH, Beschl. v. 13.07.2011 - III ZR 23/11). - BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
"Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.12.2011 - 1 Ta 272/11
Dass ein Arbeitsverhältnis in den ersten sechs Monaten ohne Vorliegen eines Kündigungsschutzes oder Sonderkündigungsschutzes nicht wirtschaftlich in gleicher Weise werthaltig ist, wie etwa ein langjährig bestehendes Arbeitsverhältnis, hat gerade der 2. Senat in seinem Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 (NZA 2010, 1228 - Fall "Emmely") nachhaltig selbst unter Beweis gestellt.
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.02.2013 - 11 Ta 21/13
Wertfestsetzung - Beschäftigungsanspruch im Ausbildungsverhältnis - …
Eine Regelung hinsichtlich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in einem Vergleich ist, sofern diese einen Streit zwischen den Parteien oder eine Ungewissheit derselben beseitigt, gemäß § 23 RVG in Verbindung mit § 42 Abs. 3 S. 1 GKG höchstens mit dem Betrag des für die Dauer eines Vierteljahres zu leistenden Arbeitsentgelts zu bewerten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.12.2011 - 1 Ta 272/11 - zitiert nach juris) . - LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2012 - 1 Ta 15/12
Wertfestsetzung - Kündigung bei Bestandsdauer unter 6 Monaten
Dabei ist ausgehend von diesem Höchstbetrag auf eine typisierende Betrachtungsweise abzustellen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 28.12.2011 - 1 Ta 272/11).