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   LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2017 - 2 Sa 5/17   

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https://dejure.org/2017,43179
LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2017 - 2 Sa 5/17 (https://dejure.org/2017,43179)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.06.2017 - 2 Sa 5/17 (https://dejure.org/2017,43179)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. Juni 2017 - 2 Sa 5/17 (https://dejure.org/2017,43179)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 3 Abs 1 BUrlG, § 7 Abs 4 BUrlG, § 13 Abs 1 BUrlG
    Einzelvertragliche Ausschlussfrist - Wirksamkeit - Urlaubsabgeltung

  • IWW

    § 309 Nr. 7 BGB, § ... 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 309 Nr. 7 Buchst. a BGB, § 288 Abs. 5 BGB, § 134 BGB, § 278 Satz 2 BGB, § 202 Abs. 1 BGB, § 64 Abs. 1, 2 Buchst. b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, Art. 229 § 34 EGBGB, § 305 Abs. 1 BGB, § 104 Abs. 1 SGB VII, § 104 SGB VII, § 309 Nr. 7 Buchst. b BGB, § 7 Abs. 4 BUrlG, § 13 Abs. 1 BUrlG, §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG, § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG, § 3 MiLoG, § 109 GewO, Art. 229 § 34 Satz 1 EGBGB, Art. 229 § 34 Satz 2 EGBGB, §§ 92 Abs. 1, 344 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Ausschlussklausel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschlussfrist; Haftung; Kündigungsschutzklage; Mindesturlaub, unabdingbarer; Schadenspauschale; Urlaubsabgeltung; Wirksamkeit einer einzelvertraglichen Ausschlussfrist

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 Abs. 1
    Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Ausschlussklausel

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Hamm, 25.11.2014 - 14 Sa 463/14

    Formularmäßige Fälligstellung eines Arbeitgeberdarlehens bei Beendigung des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2017 - 2 Sa 5/17
    Die Kammer folge insoweit der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25. November 2014 - 14 Sa 463/14 -, wonach eine umfassend formulierte Ausschlussfrist ohne die ausdrückliche Herausnahme der in § 309 Nr. 7 BGB genannten Ansprüche gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verstoße und eine unangemessene Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB darstelle.

    Anders als in der vom Arbeitsgericht herangezogenen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25. November 2014 - 14 Sa 463/14 sind in § 15.3 des Arbeitsvertrages alle Ansprüche, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, von den Verfallfristen ausdrücklich ausgenommen.

  • BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12

    Ausschlussfrist - Anspruch wegen behaupteter vorsätzlicher Schädigung (Mobbing) -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2017 - 2 Sa 5/17
    Nach der vom Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - vertretenen Auffassung sei eine zwischen den Parteien eines Arbeitsvertrages vereinbarte Ausschlussfrist dahingehend auszulegen, dass sie nur die von den Parteien für regelungsbedürftig gehalten Fälle erfassen solle.

    Die Haftung des Arbeitgebers für solche Personenschäden bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ist nach § 104 Abs. 1 SGB VII auf Vorsatz beschränkt ( vgl. hierzu auch BAG 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - Rn. 22, NZA 2013, 1265 ).

  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 853/15

    Annahmeverzug - zweistufige Ausschlussfrist - Jugend- und Auszubildendenvertreter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2017 - 2 Sa 5/17
    Enthält ein vorformulierter Arbeitsvertrag - wie hier - eine zweistufige Ausschlussfrist, genügt die Erhebung einer Kündigungsschutzklage, um die vom Erfolg der Kündigungsrechtsstreits abhängigen Vergütungsansprüche im Sinne der vertraglichen Ausschlussfrist sowohl schriftlich als auch gerichtlich geltend zu machen ( BAG 19. März 2008 - 5 AZR 429/07 - Rn. 20 ff., NZA 2008, 757; BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 253/09 - Rn. 17 ff., NZA 2010, 939; vgl. auch zu einer entsprechenden verfassungskonformen Auslegung tarifvertraglicher Ausschlussfristen zuletzt BAG 24. August 2016 - 5 AZR 853/15 - Rn. 46, NZA-RR 2017, 46 ).

    Vielmehr genügt eine prozessuale Auseinandersetzung über den Anspruch ( BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 253/09 - Rn. 31, NZA 2010, 939; vgl. auch BAG 24. August 2016 - 5 AZR 853/15 - Rn. 46, NZA-RR 2017, 46 ).

  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 253/09

    Geschäftsführer-Anstellungsvertrag als Verbrauchervertrag - zweistufige

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2017 - 2 Sa 5/17
    Enthält ein vorformulierter Arbeitsvertrag - wie hier - eine zweistufige Ausschlussfrist, genügt die Erhebung einer Kündigungsschutzklage, um die vom Erfolg der Kündigungsrechtsstreits abhängigen Vergütungsansprüche im Sinne der vertraglichen Ausschlussfrist sowohl schriftlich als auch gerichtlich geltend zu machen ( BAG 19. März 2008 - 5 AZR 429/07 - Rn. 20 ff., NZA 2008, 757; BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 253/09 - Rn. 17 ff., NZA 2010, 939; vgl. auch zu einer entsprechenden verfassungskonformen Auslegung tarifvertraglicher Ausschlussfristen zuletzt BAG 24. August 2016 - 5 AZR 853/15 - Rn. 46, NZA-RR 2017, 46 ).

    Vielmehr genügt eine prozessuale Auseinandersetzung über den Anspruch ( BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 253/09 - Rn. 31, NZA 2010, 939; vgl. auch BAG 24. August 2016 - 5 AZR 853/15 - Rn. 46, NZA-RR 2017, 46 ).

  • LAG Baden-Württemberg, 13.10.2016 - 3 Sa 34/16

    Anschlussverbot - Befristung - Verzugsschadenpauschale - arbeitsrechtliche

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2017 - 2 Sa 5/17
    Hinsichtlich des Anspruchs des Klägers nach § 288 Abs. 5 BGB werde auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 13. Oktober 2016 - 3 Sa 34/16 - (Rn. 80) verwiesen.
  • BAG, 14.05.2013 - 9 AZR 844/11

    Abgeltung gesetzlichen Mindesturlaubs - Ausgleichsklausel

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2017 - 2 Sa 5/17
    Deshalb kann der Anspruch auf Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs, wie andere Zahlungsansprüche des Arbeitnehmers auch, grundsätzlich Ausschlussfristen unterfallen ( BAG 09. August 2011 - 9 AZR 475/10 - NZA 2012, 166; BAG 14. Mai 2013 - 9 AZR 844/11 - Rn. 14, NZA 2013, 1098 ).
  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 475/10

    Urlaubsabgeltung - Verfall nach § 45 Abs. 2 der Arbeitsvertragsrichtlinien des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2017 - 2 Sa 5/17
    Deshalb kann der Anspruch auf Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs, wie andere Zahlungsansprüche des Arbeitnehmers auch, grundsätzlich Ausschlussfristen unterfallen ( BAG 09. August 2011 - 9 AZR 475/10 - NZA 2012, 166; BAG 14. Mai 2013 - 9 AZR 844/11 - Rn. 14, NZA 2013, 1098 ).
  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 365/10

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2017 - 2 Sa 5/17
    Ausschlussfristen können nämlich auch für unabdingbare Ansprüche gelten ( BAG 09. August 2011 - 9 AZR 365/10 - Rn. 24, NZA 2011, 1421 ).
  • BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 632/99
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2017 - 2 Sa 5/17
    Der Arbeitnehmer hat im Regelfall gegen seinen Arbeitgeber keinen Anspruch auf die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen an sich selbst, sondern nur auf ein auf seinen Namen laufendes Konto bei einem Dritten, bei dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt werden sollen ( BAG 19. Oktober 2000 - 8 AZR 632/99 - Rn. 34, juris ).
  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 429/07

    Zweistufige Ausschlussfrist in AGB

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2017 - 2 Sa 5/17
    Enthält ein vorformulierter Arbeitsvertrag - wie hier - eine zweistufige Ausschlussfrist, genügt die Erhebung einer Kündigungsschutzklage, um die vom Erfolg der Kündigungsrechtsstreits abhängigen Vergütungsansprüche im Sinne der vertraglichen Ausschlussfrist sowohl schriftlich als auch gerichtlich geltend zu machen ( BAG 19. März 2008 - 5 AZR 429/07 - Rn. 20 ff., NZA 2008, 757; BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 253/09 - Rn. 17 ff., NZA 2010, 939; vgl. auch zu einer entsprechenden verfassungskonformen Auslegung tarifvertraglicher Ausschlussfristen zuletzt BAG 24. August 2016 - 5 AZR 853/15 - Rn. 46, NZA-RR 2017, 46 ).
  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 43/18

    Verfallklausel - Mindestlohn - Urlaubsentgelt

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 29. Juni 2017 - 2 Sa 5/17 - im Kostenausspruch und insoweit aufgehoben, als es die Klage iHv. 1.820,00 Euro brutto nebst Zinsen abgewiesen hat.
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