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   LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 2 Sa 172/12   

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https://dejure.org/2012,45368
LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 2 Sa 172/12 (https://dejure.org/2012,45368)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.11.2012 - 2 Sa 172/12 (https://dejure.org/2012,45368)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. November 2012 - 2 Sa 172/12 (https://dejure.org/2012,45368)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Inbezugnahme eines unwirksamen Tarifvertrags - Auswirkung auf Verweisung - Equal-Pay-Ansprüche des Leiharbeitnehmers

  • IWW

    AÜG § 10 Abs. 1 AÜG § 9 Nr. 2 BGB § 307 Abs. 1 S. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschlussfrist; tarifliche; Bezugnahme; Tarifvertrag, mehrgliedriger; Tarifvertrag; mehrgliedriger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 152/07

    Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 2 Sa 172/12
    Eine Ausschlussklausel, wonach Ansprüche innerhalb von drei Monaten ab Fälligkeit geltend gemacht werden müssen, benachteiligt den Arbeitnehmer nicht unangemessen (vgl. BAG Urteil vom 12.03.2008 - 10 AZR 152/07).

    Zweistufige Ausschlussfristen können geteilt werden, sodass die Unwirksamkeit der Geltendmachungsfrist der zweiten Stufe nicht die Wirksamkeit der ersten Stufe berühren würde (vgl. BAG Urteil vom 12.03.2008 - 10 AZR 152/07).

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 2 Sa 172/12
    Der Tarifvertragspartner CGB tritt somit an die Stelle der unter Ziffer 1. des geschlossenen Arbeitsvertrages genannten Tarifvertragspartei Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP)." Der Kläger machte, nachdem das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 14.12.2010, 1 ABR 19/10, die vorbezeichnete Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg zur Tarifunfähigkeit des CGZP bestätigt hatte, gegenüber der Beklagten mit Schreiben vom 25.02.

    Der Lauf der Ausschlussfristen ist nicht erst mit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - angelaufen.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09

    Tariffähigkeit der CGZP

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 2 Sa 172/12
    Nach dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 07.12.2009, 23 TaBV 1016/09, in welchem dieses der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaft für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) die Tariffähigkeit absprach, schloss der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e. V. (AMP) am 15.03.2010 mit der CGZP, der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM), der DHV, dem Beschäftigtenverband Industrie, Gewerbe, Dienstleistung (BIGD), dem Arbeitnehmerverband land- und ernährungswirtschaftlicher Berufe (ALEB) sowie der Gesundheitsgewerkschaft medsonet auf Gewerkschaftsseite einen Manteltarifvertrag ab.

    Der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 01.04.2009 - 35 BV 17008/08 -, allerspätestens aber die diesen Beschluss bestätigende Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg vom 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09 - hat hinreichenden Anlass geboten, von einer möglichen Unwirksamkeit der mit der CGZP geschlossenen Tarifverträge auszugehen mit der Folge, dass evtl. Ansprüche aus dem Grundsatz Equal-Pay begründet sein könnten.

  • BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 601/00

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Berechnungsklauseln für das Urlaubsentgelt;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 2 Sa 172/12
    Ist der ausdrücklich in Bezug genommene Tarifvertrag mangels Tariffähigkeit einer Vertragspartei unwirksam, berührt dies nicht die Wirkungen der Verweisung (vgl. BAG Urteil vom 22.01.2002 - 9 AZR 601/00, LAG Düsseldorf vom 08.12.2011 - 11 Sa 852/11).
  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 2 Sa 172/12
    Soweit es um die Tariffähigkeit geht, steht diese hinsichtlich der am MTV beteiligten CGM nach Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 28.03.2006 - 1 ABR 58/04 - fest.
  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05

    Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 2 Sa 172/12
    Es ist anerkannt, dass bei einem sogenannten mehrgliedrigen Tarifvertrag, also einem solchen, der mit einheitlichen Wortlaut die rechtlich aber im Übrigen selbständigen Tarifverträge der beteiligten einzelnen Gewerkschaften zusammenfasst, die Rechtswirksamkeit der einzelnen Tarifverträge getrennt voneinander zu beurteilen ist und eine etwaige fehlende Tariffähigkeit bzw. Tarifzuständigkeit eines Verbandes nicht die Unwirksamkeit der von anderen Verbänden abgeschlossenen Tarifverträge nach sich zieht (vgl. BAG Urteil vom 15.11.2006 - 10 AZR 665/05).
  • LAG Düsseldorf, 08.12.2011 - 11 Sa 852/11

    "Equal-Pay" in der Zeitarbeit auch für Forderungen vor Dezember 2010?

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 2 Sa 172/12
    Ist der ausdrücklich in Bezug genommene Tarifvertrag mangels Tariffähigkeit einer Vertragspartei unwirksam, berührt dies nicht die Wirkungen der Verweisung (vgl. BAG Urteil vom 22.01.2002 - 9 AZR 601/00, LAG Düsseldorf vom 08.12.2011 - 11 Sa 852/11).
  • ArbG Berlin, 01.04.2009 - 35 BV 17008/08

    Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 2 Sa 172/12
    Der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 01.04.2009 - 35 BV 17008/08 -, allerspätestens aber die diesen Beschluss bestätigende Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg vom 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09 - hat hinreichenden Anlass geboten, von einer möglichen Unwirksamkeit der mit der CGZP geschlossenen Tarifverträge auszugehen mit der Folge, dass evtl. Ansprüche aus dem Grundsatz Equal-Pay begründet sein könnten.
  • ArbG Trier, 14.02.2012 - 3 Ca 880/11

    Ansprüche eines Leiharbeitnehmers auf "equal pay" nach Feststellung der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 2 Sa 172/12
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 14.02.2012 - 3 Ca 880/11 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • BAG, 07.12.1977 - 4 AZR 474/76

    Einzelvertragliche Bezugnahme auf tarifrechtlich unwirksame Bestimmungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 2 Sa 172/12
    Dem steht nicht der Auslegungsgrundsatz entgegen, dass die Arbeitsvertragsparteien regelmäßig einen Tarifvertrag nur so in Bezug nehmen wollen, wie er auch tarifrechtlich gilt (vgl. BAG Urteil vom 07.12.1977, 4 AZR 474/76 = AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 9).
  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 493/08

    Bezugnahme auf Arbeitsvertrags-Richtlinien

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 256/13

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 29. November 2012 - 2 Sa 172/12 - aufgehoben.
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