Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2016 - 5 Sa 572/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,22614
LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2016 - 5 Sa 572/15 (https://dejure.org/2016,22614)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.06.2016 - 5 Sa 572/15 (https://dejure.org/2016,22614)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. Juni 2016 - 5 Sa 572/15 (https://dejure.org/2016,22614)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,22614) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 611 Abs 1 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB
    Auslegung einer Bezugnahmeklausel als Gleichstellungsabrede

  • IWW

    § 69 Abs. 2 ArbGG, § ... 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, §§ 3, 4 TVG, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 TVG, Art. 9 Abs. 3 Satz 2 GG, § 134 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitsvertragliche Gleichstellungsabrede bei Wegfall der Tarifbindung des Arbeitgebers im Einzelhandel; Klage eines Einzelhandelskaufmanns auf Weitergabe der tariflichen Gehaltserhöhungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsvertragliche Gleichstellungsabrede bei Wegfall der Tarifbindung der Arbeitgeberin im Einzelhandel; Unbegründete Klage eines Einzelhandelskaufmanns auf Weitergabe der tariflichen Gehaltserhöhungen

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 Abs. 1
    Arbeitsvertragliche Gleichstellungsabrede bei Wegfall der Tarifbindung der Arbeitgeberin im Einzelhandel

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 990/13

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2016 - 5 Sa 572/15
    Ab diesem Zeitpunkt sind die in Bezug genommenen Tarifverträge nur noch statisch anzuwenden (ständige Rechtsprechung, siehe nur BAG 24.02.2016 - 4 AZR 990/13 - Rn. 29 mwN).

    Er wendet die Auslegungsregel lediglich aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin auf Bezugnahmeklauseln an, die vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am 01.01.2002 vereinbart worden sind (vgl. BAG 24.02.2016 - 4 AZR 990/13 - Rn. 29 mwN).

    Ein tarifgebundener Arbeitgeber, der die Tarifentgelterhöhungen - ungeachtet der Tarifgebundenheit des einzelnen Arbeitnehmers - an alle Arbeitnehmer weitergibt, will sich - auch insoweit für die Arbeitnehmer erkennbar - im Regelfall nicht über die Zeit seiner Tarifgebundenheit hinaus ohne die Möglichkeit einer Kündigung des Tarifvertrags oder eines Verbandsaustritts dauerhaft (vertraglich) binden (vgl. BAG 24.02.2016 - 4 AZR 990/13 - Rn. 23 mwN).

  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 419/07

    Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2016 - 5 Sa 572/15
    Nach einer solchen Darlegung ist es wiederum Aufgabe des Arbeitnehmers, diese Behauptungen im Wege des Beweises zu entkräften (vgl. BAG 04.06.2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 73).
  • BAG, 08.07.2015 - 4 AZR 51/14

    Auslegung einer Bezugnahmeregelung - Gleichstellungsabrede - Abschluss eines

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2016 - 5 Sa 572/15
    Bei der Änderung eines von einem Arbeitgeber geschlossenen sog. Altvertrags ist dies der Fall, wenn die vertragliche Bezugnahmeregelung in der nachfolgenden Vertragsänderung zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der beteiligten Vertragsparteien gemacht worden ist (BAG 08.07.2015 - 4 AZR 51/14 - Rn. 26).
  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 285/08

    Blitzwechsel in eine Gastmitgliedschaft ohne Tarifbindung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2016 - 5 Sa 572/15
    Der Vertrauensschutz ist jedoch - auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen dieser Arbeitnehmergruppe - gerechtfertigt, weil eine vollständige Rückwirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf alle Arbeitsverträge, in denen Verweisungsklauseln vereinbart worden sind, für die Arbeitgeber eine unzumutbare Härte bedeuten würde (vgl. ausführlich BAG 18.04.2007 - 4 AZR 652/05 - mwN; BAG 26.08.2009 - 4 AZR 285/08 - Rn. 49 ff).
  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2016 - 5 Sa 572/15
    Der Vertrauensschutz ist jedoch - auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen dieser Arbeitnehmergruppe - gerechtfertigt, weil eine vollständige Rückwirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf alle Arbeitsverträge, in denen Verweisungsklauseln vereinbart worden sind, für die Arbeitgeber eine unzumutbare Härte bedeuten würde (vgl. ausführlich BAG 18.04.2007 - 4 AZR 652/05 - mwN; BAG 26.08.2009 - 4 AZR 285/08 - Rn. 49 ff).
  • BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 28/11

    Wirksamkeit eines Wechsels in die OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2016 - 5 Sa 572/15
    Ist dies nicht der Fall, kann ein - im Grundsatz rechtmäßiger und auf Dauer angelegter - Wechsel von einer Voll-Mitgliedschaft in eine OT-Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband unter besonderen Umständen gegen das Verbot des Art. 9 Abs. 3 Satz 2 GG verstoßen mit der Folge einer tarifrechtlichen Unwirksamkeit des Wechsels bezogen auf den im Verhandlungsprozess befindlichen Tarifvertrag (dazu BAG 21.11.2012 - 4 AZR 28/11 - Rn. 29 mwN).
  • BAG, 11.12.2013 - 4 AZR 473/12

    Vertragsauslegung - Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungs-abrede

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2016 - 5 Sa 572/15
    Eine sog. Gleichstellungsabrede kann auch dann vorliegen, wenn tarifvertragliche Bestimmungen lediglich "im Übrigen' anzuwenden sind und/oder "soweit nicht abweichende arbeitsvertragliche Regelungen bestehen' (vgl. BAG 11.12.2013 - 4 AZR 473/12 - Rn. 18 mwN).
  • BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 244/14

    Auslegung einer Bezugnahmeregelung - Gleichstellungsabrede - Abschluss eine

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2016 - 5 Sa 572/15
    Bestätigt wird diese Auslegung durch die Anrechnungsregelung, "etwaige, die tariflichen Ansprüche übersteigenden Mehrbezüge werden bei einer Veränderung der tariflichen Ansprüche ... verrechnet", die nur bei einer dynamischen Inbezugnahme der tariflichen Entgeltbestimmungen einen Anwendungsbereich hat (ebenso BAG 13.05.2015 - 4 AZR 244/14 - Rn. 16-18 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht