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   LAG Rheinland-Pfalz, 30.09.2008 - 13 Sa 221/08   

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https://dejure.org/2008,18646
LAG Rheinland-Pfalz, 30.09.2008 - 13 Sa 221/08 (https://dejure.org/2008,18646)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.09.2008 - 13 Sa 221/08 (https://dejure.org/2008,18646)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. September 2008 - 13 Sa 221/08 (https://dejure.org/2008,18646)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung bei ausdrücklicher Nichtzulassung und offensichtlich fehlerhafter Streitwertfestsetzung durch das Arbeitsgericht

  • Judicialis

    TVK § 15; ; TVK § 15 Abs. 1; ; LPersVG § 49 Abs. 1 S. 3; ; ArbGG § 61 Abs. 1; ... ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 2 lit. a; ; ArbGG § 64 Abs. 2 lit. b; ; ArbGG § 64 Abs. 2 lit. c; ; ArbGG § 64 Abs. 2 lit. d; ; ArbGG § 64 Abs. 3; ; ArbGG § 64 Abs. 3 Nr. 2 b; ; ArbGG § 64 Abs. 3 a S. 1; ; ZPO § 3; ; ZPO § 4; ; ZPO § 5; ; ZPO § 6; ; ZPO § 7; ; ZPO § 8; ; ZPO § 9; ; ZPO § 524 Abs. 4; ; GKG § 42 Abs. 4; ; RVG § 23 Abs. 3 S. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässige Berufung bei ausdrücklicher Nichtzulassung und offensichtlich fehlerhafter Streitwertfestsetzung durch das Arbeitsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 30.11.1984 - 2 AZN 572/82

    Kündigung: Streitwert - Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.09.2008 - 13 Sa 221/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG (vgl. AP Nr. 6 zu § 64 ArbGG 1979; NZA 1985, 369; NZA 2007, 830) kommt der Streitwertfestsetzung im Urteil nur eine mittelbare Bedeutung für die Berufungsmöglichkeit zu.
  • BAG, 24.08.1993 - 3 AZR 183/93

    Rechtsfähigkeit des Internationalen Suchdienstes

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.09.2008 - 13 Sa 221/08
    Auf die geradezu offensichtlich fehlerhafte Kostenentscheidung des Arbeitsgerichts kommt es insoweit nicht an (BAG NZA 1994, 1056; Arbeitsrechtslexikon/Schwab: Rechtsmittel II 2 b).
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