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   LAG Rheinland-Pfalz, 30.09.2011 - 6 Sa 294/11   

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https://dejure.org/2011,14968
LAG Rheinland-Pfalz, 30.09.2011 - 6 Sa 294/11 (https://dejure.org/2011,14968)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.09.2011 - 6 Sa 294/11 (https://dejure.org/2011,14968)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. September 2011 - 6 Sa 294/11 (https://dejure.org/2011,14968)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhörung der Mitarbeitervertretung bei Kündigung einer Altenpflegerin in kirchlichem Altenpflegeheim bei nachlässiger Dokumentation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abmahnung und Kündigung bei Fehlern in der Pflegedokumentation

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2010 - 6 Sa 682/09

    Kündigung wegen privater Internetnutzung - Abmahnung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.09.2011 - 6 Sa 294/11
    Der Zweck der Kündigung ist nicht die Sanktion für eine Vertragspflichtverletzung, sondern primär eine Vermeidung von weiteren Vertragspflichtverletzungen (zutreffend DLW-Dörner, a. a. O., Kap. 4, Rz. 2181, m. w. N., BAG Urteil vom 19. April 2004 - 2 AZR 18/06, Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Februar 2010 - 6 Sa 682/09).
  • BAG, 15.07.2004 - 2 AZR 376/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Vergleichbarkeit - Teilzeitkräfte

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.09.2011 - 6 Sa 294/11
    Unter Berücksichtigung des von der Beklagten angeführten Grundsatzes der subjektiven Determination der Mitteilungspflicht des Arbeitgebers, dem die Berufungskammer im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 15. Juli 2004 - 2 AZR 376/03 = EzA § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 54 und vom 16. September 2004 - 2 AZR 511/03 = EzA § 102 BetrVG 2001, Nr. 10 ) folgt und der auf die Anhörung der Mitarbeitervertretung übertragbar ist (zutreffend: Landesarbeitsgericht Köln 18. Januar 1995 - 8 Sa 1167/94 -), muss der Arbeitgeber nur die aus seiner Sicht tragenden Umstände für den Kündigungsentschluss mitteilen.
  • LAG Köln, 18.01.1995 - 8 Sa 1167/94

    Mitarbeitervertretung: Beteiligung vor Ausspruch einer ordentlichen Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.09.2011 - 6 Sa 294/11
    Unter Berücksichtigung des von der Beklagten angeführten Grundsatzes der subjektiven Determination der Mitteilungspflicht des Arbeitgebers, dem die Berufungskammer im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 15. Juli 2004 - 2 AZR 376/03 = EzA § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 54 und vom 16. September 2004 - 2 AZR 511/03 = EzA § 102 BetrVG 2001, Nr. 10 ) folgt und der auf die Anhörung der Mitarbeitervertretung übertragbar ist (zutreffend: Landesarbeitsgericht Köln 18. Januar 1995 - 8 Sa 1167/94 -), muss der Arbeitgeber nur die aus seiner Sicht tragenden Umstände für den Kündigungsentschluss mitteilen.
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 63/03

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Äußerungen des Arbeitnehmers im

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.09.2011 - 6 Sa 294/11
    Soweit die Berufung meint, dass kein Kündigungsgrund vorläge, weil in der Aktennotiz im Zusammenhang mit der Ermahnung entlastende Äußerungen der Klägerin fehlten, wird nicht hinreichend zur Kenntnis genommen, dass ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund nach dem aktuellen Stand der Rechtsprechung dann besteht, wenn regelmäßig nach einer Abmahnung eine Vertragspflicht verletzt wurde, die das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt hat und eine Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile nach den Einzelfallumstände billigenswert und angemessen erscheinen lässt (vgl. BAG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 = EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 65).
  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 511/03

    Anhörung des Betriebsrats zur ordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers während

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.09.2011 - 6 Sa 294/11
    Unter Berücksichtigung des von der Beklagten angeführten Grundsatzes der subjektiven Determination der Mitteilungspflicht des Arbeitgebers, dem die Berufungskammer im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 15. Juli 2004 - 2 AZR 376/03 = EzA § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 54 und vom 16. September 2004 - 2 AZR 511/03 = EzA § 102 BetrVG 2001, Nr. 10 ) folgt und der auf die Anhörung der Mitarbeitervertretung übertragbar ist (zutreffend: Landesarbeitsgericht Köln 18. Januar 1995 - 8 Sa 1167/94 -), muss der Arbeitgeber nur die aus seiner Sicht tragenden Umstände für den Kündigungsentschluss mitteilen.
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