Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2010 - 1 Sa 348/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 133 BGB, § 157 BGB, § 613a BGB, § 77 BetrVG, § 1 UmwG 1995
Wiedereinstellungsanspruch aus einer Betriebsvereinbarung anlässlich eines Betriebsübergangs infolge Ausgründung einer Tochtergesellschaft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückkehrzusage eines Arbeitgebers anlässlich der Ausgründung einer Tochtergesellschaft erfasst lediglich Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit bei der ausgegründeten Tochtergesellschaft; Rückkehrzusage bei Ausgründung einer Tochtergesellschaft; Wiedereinstellungsanspruch ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückkehrzusage bei Ausgründung einer Tochtergesellschaft; Wiedereinstellungsanspruch aufgrund einzelvertraglicher Zusage bei Übergang des Arbeitverhältnisses auf Rechtsnachfolgerin der ausgegründeten Tochtergesellschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 14.04.2010 - 4 Ca 2641/09
- ArbG Ludwigshafen, 14.04.2010 - 8 Ca 2641/09
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2010 - 1 Sa 348/10
- BAG, 25.10.2012 - 7 AZR 141/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 19.10.2005 - 7 AZR 32/05
Wiedereinstellungsanspruch
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2010 - 1 Sa 348/10
Zwar ist es möglich, dass eine Betriebsvereinbarung im Einzelfall auch so gefasst sein kann, dass ihre Geltungsdauer auf die Zeit der Zugehörigkeit zu dem neuen Unternehmen begrenzt sein kann (vgl. BAG v. 19.10.2005 - 7 AZR 32/05, NZA 2006, 393).Im Gegensatz zu der Betriebsvereinbarung, die Gegenstand des Rechtsstreits vor dem Bundesarbeitsgerichts (M.-Entscheidung) im Verfahren 7 AZR 32/05 (NZA 2006, 393) war, ist die streitgegenständliche Betriebsvereinbarung vom 04.12.1986 nicht zeitlich dahingehend begrenzt, dass die Betriebsvereinbarung nur gilt, solange die Beklagte Geschäftsanteile an der C. Informationssysteme GmbH gehalten hat.
Die Bestimmungen in der Betriebsvereinbarung vom Jahre 1990 (M.-Mitarbeiter) gegenüber den Rahmenbedingungen vom 04.12.1986 sind bezüglich der Anzahl und der Intensität der bloß zeitlich befristeten Regelungen so unterschiedlich, dass das Auslegungsergebnis, das das BAG in seinem Urteil vom 19.10.2005 - 7 AZR 32/05 - gefunden hat, nicht deckungsgleich auf den vorliegenden Sachverhalt übertragen werden kann.
- BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 681/93
Gleichbehandlung universitärer Lehrkräfte
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2010 - 1 Sa 348/10
Die Unklarheitenregel -sie hatte schon vor der Schuldrechtsmodernisierung gegolten (vgl. zB. BAG NZA 1995, 936 und 1035)- erfasst alle allgemein formulierten Arbeitsvertragsbedingungen und damit auch die Zusage aus dem Schreiben vom 12.12.2003. - BGH, 24.05.1993 - II ZR 73/92
Rechtsfolgewille bei Anteilsübernahme - Stimmrechtsausschluß bei personengleicher …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2010 - 1 Sa 348/10
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass auch bei fehlendem Erklärungsbewusstsein auf der inneren Seite eine Willenserklärung dann vorliegt, wenn der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können, dass seine Erklärung als Willenserklärung aufgefasst wird (BGH NJW 1993, 2100).
- BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98
Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2010 - 1 Sa 348/10
Mit Rechtskraft des obsiegenden Urteils gilt die Zustimmung der Beklagten nach § 894 Abs. 1 Satz 1 ZPO als erteilt (vgl. BAG NZA 2000, 1097 und BAG NZA 2008, 1309). - BAG, 07.11.1989 - GS 3/85
Vorrang des Individualvertrags bezüglich des Endes des Arbeitsverhältnisses vor …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2010 - 1 Sa 348/10
Grundsätzlich können alle materiellen oder formellen Arbeitsbedingungen Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein (BAG NZA 1990, 816). - BAG, 03.08.1982 - 3 AZR 503/79
Gewährung eines Schichtlohnzuschlags und Wechselschichtlohnzuschlags als …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2010 - 1 Sa 348/10
Die bloß subjektive Wertung oder Vorstellung einer Partei ist unbeachtlich (ständige Rechtsprechung des BAG, so schon BAGE 39, 271, 276; BGHZ 91, 324, 329). - BGH, 07.06.1984 - IX ZR 66/83
Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2010 - 1 Sa 348/10
Die bloß subjektive Wertung oder Vorstellung einer Partei ist unbeachtlich (ständige Rechtsprechung des BAG, so schon BAGE 39, 271, 276; BGHZ 91, 324, 329). - BAG, 24.06.2008 - 9 AZR 313/07
Teilzeitverlangen - freiwillige Betriebsvereinbarung im Geltungsbereich des § 117 …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2010 - 1 Sa 348/10
Mit Rechtskraft des obsiegenden Urteils gilt die Zustimmung der Beklagten nach § 894 Abs. 1 Satz 1 ZPO als erteilt (vgl. BAG NZA 2000, 1097 und BAG NZA 2008, 1309).
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2011 - 1 Sa 611/10
Wiedereinstellungsanspruch aus einer Betriebsvereinbarung anlässlich eines …
Teilweise Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 30.11.2010, 1 Sa 348/10 ( dort: weitergehende Ausführungen zur Frage, ob zwischen den Parteien bereits ein konkretes Arbeitsverhältnis begründet wurde und der Arbeitgeber zur Beschäftigung des Arbeitnehmers aufgrund des bestehenden Arbeitsverhältnisses verpflichtet ist - verneint).