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   LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2012 - 6 Sa 271/12   

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LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2012 - 6 Sa 271/12 (https://dejure.org/2012,45885)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.11.2012 - 6 Sa 271/12 (https://dejure.org/2012,45885)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. November 2012 - 6 Sa 271/12 (https://dejure.org/2012,45885)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1004 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 22 S 1 KunstUrhG
    Veröffentlichung eines Belegschaftsfotos im Internet - Einwilligung - Widerruf nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Arbeitgeber darf Belegschaftsfoto auch nach Ausscheiden einzelner Arbeitnehmer verwenden / Kein Schmerzensgeldanspruch des Arbeitnehmers

  • IWW
  • JurPC

    Fortwirkende Einwilligung in die Veröffentlichung von Belegschaftsfotos

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzlei.biz

    Keine Pflicht zur Löschung von Belegschaftsfotos mit ehemaligem Mitarbeiter

  • Betriebs-Berater

    Streit über Belegschaftsfoto im Internet

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • info-it-recht.de

    Belegschaftsfoto im Medium Internet (hier: Fortwirkende Einwilligung auch nach Ausscheiden des Arbeitnehmers)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Belegschaftsfoto; Einwilligung; Internet; Widerruf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • heise.de (Pressebericht, 21.06.2013)

    Fotos von Arbeitnehmern auf der Firmen-Homepage

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Belegschaftsfoto im Internet - kann Ex-Mitarbeiter die Löschung verlangen?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einwilligung in Verwendung eines Beschäftigtenfotos kann weiterwirken

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Übersicht der Arag - Gerichtsurteile zum Arbeitsrecht

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Belegschaftsfoto im Internet - sofortige Löschungspflicht bei Ausscheiden eines Mitarbeiters?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von Belegschaftsfotos im Internet

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Teilnahme an Fertigung eines Belegschaftsfotos zu Präsentationszwecken begründet Einwilligung an Veröffentlichung - Einwilligung erlischt nicht automatisch mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 2107
  • ZUM 2013, 699
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (28)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2012 - 9 Sa 254/12

    Ausgleichsklausel - gerichtlicher Vergleich - Bezugnahme - Aufhebungsvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2012 - 6 Sa 271/12
    Im Übrigen sind Ausgleichsklauseln bei Abschluss einer Beendigungsvereinbarung auch nicht etwa ungewöhnlich, sondern eher üblich, und bei kurzen und überschaubaren Aufhebungsvertragstexten - wie hier - auch nicht weiter versteckt, sondern leicht erkennbar angeordnet (vgl. zu ähnlichen Wendungen zuletzt etwa LAG Rheinland-Pfalz 14.9.2012 - 9 Sa 254/12 - zu II 2 b bb der Gründe, juris).

    Eine solche Gefahr besteht aber bei großen Erledigungsklauseln nicht, denen ein Anspruchsausschluss in jeglicher Hinsicht leicht und ohne die Gefahr von Missverständnissen entnommen werden kann (LAG Rheinland-Pfalz 14.9.2012 - 9 Sa 254/12 - zu II 2 c cc der Gründe, juris; Thüringer LAG 17.4.2012 - 1 Sa 253/11 - LAGE BGB 2002 § 307 Nr. 30).

    Das betrifft aber Erledigungsklauseln, die keinen einseitigen, nur eine Seite betreffenden Verzicht auf Ansprüche enthalten, sondern auch eventuelle Gegenansprüche erfassen, nicht von vorne herein (LAG Rheinland-Pfalz 14.9.2012 - 9 Sa 254/12 - zu II 2 c aa der Gründe, juris).

  • BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 617/07

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Aufhebung durch gerichtlichen Vergleich

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2012 - 6 Sa 271/12
    Mit Ansprüchen "aus der Beendigung" werden solche Verbindlichkeiten benannt, die aus einem Streit über den Beendigungstatbestand herrühren oder erst durch die Beendigung selbst entstehen - wie zum Beispiel Urlaubsabgeltungen (BAG 20.10.2008 - 10 AZR 617/07 - Rn. 26, NZA 2009, 139) oder vorliegend etwa nachfolgende Deliktsfragen.

    Weil die Parteien in einem Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis aber in der Regel abschließend bereinigen und alle Ansprüche erledigen wollen, gleichgültig ob sie daran im Einzelnen denken oder nicht - jede andere Auslegung würde den angestrebten Vergleichsfrieden infrage stellen und den beurkundeten Vergleichswillen wieder wertlos machen (BAG 20.10.2008 - 10 AZR 617/07 - Rn. 30, a.a.O.; LAG Rheinland-Pfalz 15.4.2010 - 10 Sa 755/09 - zu II 3 der Gründe, juris) - hat weder die vom Kläger eingewendete Unbedachtheit noch der etwaige Grundrechtsbezug für die Wirksamkeit der Erledigungsklausel ausschlaggebende Bewandtnis.

  • LAG Köln, 03.05.2012 - 6 SaGa 2/12

    Notbedarf; einstweilige Verfügung; Befriedigungswirkung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2012 - 6 Sa 271/12
    (bb) Es entspricht zudem der Rechtsprechung des entscheidenden Landesarbeitsgerichts (LAG Rheinland-Pfalz 25.4.2012 - 8 SaGa 3/12 - n.v.; 25.4.2012 - 8 SaGa 5/12 - n.v.; 18.7.2012 - 6 SaGa 2/12 - zu II 2 a der Gründe, juris) wie auch der übrigen publizierten landesarbeitsgerichtlichen Rechtsprechung, dass arbeitnehmerseits erteilte Einwilligungen in die Verwendung von Beschäftigtenfotos über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinausreichen können, wenn das Foto - wie hier - nur allgemeinen Illustrationszwecken dient und (ehemalige) Arbeitnehmer nicht besonders herausstellt werden (LAG Köln 10.7.2009 - 7 Ta 126/09 - zu II 2 der Gründe, RDV 2009, 283; LAG Schleswig-Holstein 20.6.2010 - 3 Sa 72/10 - zu II 3 a der Gründe, K&R 2011, 69; s.a. Wanckel Foto- und Bildrecht Rn. 133).

    Auch das vom Kläger am 8. Dezember 2011 anhängig gemachte und vom Arbeitsgericht schlussendlich mit abweisendem Urteil vom 25. Januar 2012 - 5 Ga 95/11 - erledigte Verfügungsgesuch auf Bildnisentfernung ließ hierzu keine abschließenden Folgerungen zu (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 18.7.2012 - 6 SaGa 2/12 - juris).

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2010 - 3 Sa 72/10

    Arbeitnehmer-Fotos im Internet auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2012 - 6 Sa 271/12
    Auch konnte die Beklagte aus dem Umstand, dass Belegschaftsfotos, die im Einvernehmen mit den abgelichteten Beschäftigten zum Zweck der Unternehmensaußendarstellung oder -Bewerbung erstellt werden, regelmäßig vom stillschweigenden Arbeitnehmereinverständnis in die beabsichtigte Verwendung getragen sind, auf den klägerseitigen Konsens schließen (vgl. LAG Schleswig Holstein 23.6.2010 - 3 Sa 72/10 - zu II 2 a der Gründe, K&R 2011, 69).

    (bb) Es entspricht zudem der Rechtsprechung des entscheidenden Landesarbeitsgerichts (LAG Rheinland-Pfalz 25.4.2012 - 8 SaGa 3/12 - n.v.; 25.4.2012 - 8 SaGa 5/12 - n.v.; 18.7.2012 - 6 SaGa 2/12 - zu II 2 a der Gründe, juris) wie auch der übrigen publizierten landesarbeitsgerichtlichen Rechtsprechung, dass arbeitnehmerseits erteilte Einwilligungen in die Verwendung von Beschäftigtenfotos über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinausreichen können, wenn das Foto - wie hier - nur allgemeinen Illustrationszwecken dient und (ehemalige) Arbeitnehmer nicht besonders herausstellt werden (LAG Köln 10.7.2009 - 7 Ta 126/09 - zu II 2 der Gründe, RDV 2009, 283; LAG Schleswig-Holstein 20.6.2010 - 3 Sa 72/10 - zu II 3 a der Gründe, K&R 2011, 69; s.a. Wanckel Foto- und Bildrecht Rn. 133).

  • LAG Thüringen, 17.04.2012 - 1 Sa 253/11

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Abgeltungsklausel in einem Aufhebungsvertrag im

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2012 - 6 Sa 271/12
    Eine solche Gefahr besteht aber bei großen Erledigungsklauseln nicht, denen ein Anspruchsausschluss in jeglicher Hinsicht leicht und ohne die Gefahr von Missverständnissen entnommen werden kann (LAG Rheinland-Pfalz 14.9.2012 - 9 Sa 254/12 - zu II 2 c cc der Gründe, juris; Thüringer LAG 17.4.2012 - 1 Sa 253/11 - LAGE BGB 2002 § 307 Nr. 30).

    Bei Berücksichtigung von Eigenart, Gegenstand und Zweck des Geschäfts gilt vielmehr, dass sie als Teil eines gegenseitigen Gebens und Nehmens wirtschaftlichen Nutzen für beide Seiten zeitigen können, und zwar auch dann, wenn dies für den einen oder anderen Vertragsteil im einzelnen nicht abschließend zu beziffern ist (Thüringer LAG 17.4.2012 - 1 Sa 253/11 - LAGE BGB 2002 § 307 Nr. 30).

  • BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03

    Prominentenkinder

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2012 - 6 Sa 271/12
    Die Zubilligung einer Geldentschädigung wegen schwerer Persönlichkeitsverletzung gemäß § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG beruht insofern auf den angesprochenen Gesichtspunkten der Genugtuung und Prävention - bei tatrichterlicher Abwägung von Bedeutung und Tragweite etwaiger Eingriffe, von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie dem Grad des Verschuldens (BGH 5.10.2004 - VI ZR 255/03 - zu II der Gründe, BGHZ 160, 298).

    Gesichtspunkte der Genugtuung von Opfern wie der Prävention künftiger Störungen schlagen hierbei auf Tatbestands- und Rechtsfolgenseite durch (vgl. BGH 5.10.2004 - VI ZR 255/03 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 160, 298).

  • LAG Hamm, 22.07.2011 - 10 Sa 747/11

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts; Unterlassung; Schmerzensgeld; Auskunft;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2012 - 6 Sa 271/12
    aa) Zwar geht der Kläger im Ansatz zutreffend davon aus, dass einem Betroffenen nach objektiv rechtswidrigem Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht ein vorbeugender Unterlassungsanspruch zusteht, sofern die Besorgnis künftiger Wiederholungen besteht (§ 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB) und eine ernstliche Besorgnis erneuter Beeinträchtigungen widerlegbar vermutet werden kann, wenn ein widerrechtlicher Eingriff bereits stattgefunden hat (im vorliegenden Zusammenhang zuletzt etwa LAG Hamm 20.7.2011 - 10 SA 747/11 - zu I 1 der Gründe, juris).

    Der Umstand, dass das Recht am eigenen Bild eine gewisse grundrechtliche Relevanz hat, schließt die Verzichtbarkeit für dessen Nutzungsrecht keinesfalls per se aus (vgl. LAG Hamm 22.7.2011 - 10 Sa 747/11 - zu I 2 a der Gründe, juris).

  • ArbG Frankfurt/Main, 20.06.2012 - 7 Ca 1649/12

    Beseitigung eines Gruppenfotos auf Arbeitgeberhomepage nach Ausscheiden des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2012 - 6 Sa 271/12
    In derartigen Kollisionsfällen die Abwehr auf die Unkenntlichmachungen einzelner Personen (durch Schwärzung, "Verpixelung" oder ähnliche Maßnahmen) zu beschränken, wird mit guten Gründen vertreten (so etwa ArbG Frankfurt a.M. 20.6.2012 - 7 Ca 1649/12 - zu II und III 2 der Gründe, juris).
  • BAG, 22.06.1999 - 9 AZR 541/98

    Beförderungs- und Konkurrentenklage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2012 - 6 Sa 271/12
    Hieraus allein lässt sich auf keine ernsthafte Begehungsgefahr i.S.d. verfahrensmaßgeblichen Streitgegenstands schließen (§ 1004 Abs. 1 BGB; vgl. BAG 22.6.1999 - 9 AZR 541/98 - zu I 2 a der Gründe, NZA 2000, 606).
  • BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 349/05

    Wettbewerbsverbot - Aufhebung durch Vergleich

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2012 - 6 Sa 271/12
    (bb) Zudem sind Ausgleichsklauseln - im Interesse klarer Verhältnisse - grundsätzlich weit auszulegen (BAG 8, 3.2006 - 10 AZR 349/05 - Rn. 36, NZA 2006, 854).
  • BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 873/08

    Arbeitgeberdarlehen - vertragliche Ausgleichsklausel

  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 203/10

    Ausgleichsklausel - AGB-Kontrolle

  • BGH, 17.09.1986 - IVb ZR 59/85

    Rücknahme einer Mahnung durch einseitige Erklärung mit der Wirkung der

  • BGH, 14.04.1992 - VI ZR 285/91

    Fuchsberger - Veröffentlichung eines Fotos zu Werbezwecken

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

  • LAG Köln, 10.07.2009 - 7 Ta 126/09

    Veröffentlichung von Fotos vom Arbeitnehmer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2010 - 10 Sa 755/09

    Kein Anspruch auf Wertguthabenvereinbarung - Verfall von Resturlaub nach

  • LG Bielefeld, 18.09.2007 - 6 O 360/07

    Keine rückwirkende Verweigerung der Einwilligung für Filmaufnahmen - Die

  • OLG München, 26.06.2007 - 18 U 2067/07

    Verlinkung auf Bilder im Internet im Kontext mit der anwaltlichen Tätigkeit des

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 635/03

    Diskriminierung wegen Schwerbehinderung

  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09

    Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift

  • BAG, 14.03.2012 - 7 ABR 67/10

    Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretung bei Abschluss eines

  • BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 459/10

    Wiedereinstellungsanspruch aufgrund eines vereinbarten Rückkehrrechts -

  • BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 537/10

    Wiedereinstellungsanspruch aufgrund eines vereinbarten Rückkehrrechts - Anspruch

  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 153/11

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Verdeckte Videoüberwachung -

  • BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 221/11

    Anspruch auf Durchführung eines Tarifvertrags - Auslegung und Bestimmtheit des

  • OLG Düsseldorf, 26.10.2011 - 15 U 101/11

    Persönlichkeitsrecht, Verletzung des - Arztpraxis, heimliche Ton-/Filmaufnahmen

  • OLG Karlsruhe, 06.07.2001 - 14 U 71/00

    Unterlassungs- und Schmerzensgeldanspruch wegen schwerwiegender Verletzung des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.05.2013 - 8 Sa 30/13

    Unterlassung der Veröffentlichung eines Werbefilms nach Beendigung des

    Ein Betrachter des Videos geht regelmäßig nicht davon aus, dass die auf einem Werbefilm abgebildete Belegschaft eines Unternehmens unverändert bleibt und daher auch noch mit der im Zeitpunkt der Betrachtung des Videos tatsächlich vorhandenen Belegschaft identisch ist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz v. 30.11.2012 - 6 Sa 271/12 - unter A. II. 2. a bb (3 (c) (aa) der Entscheidungsgründe).
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