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   LAG Rheinland-Pfalz, 31.01.2012 - 3 Sa 277/11   

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https://dejure.org/2012,7272
LAG Rheinland-Pfalz, 31.01.2012 - 3 Sa 277/11 (https://dejure.org/2012,7272)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31.01.2012 - 3 Sa 277/11 (https://dejure.org/2012,7272)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31. Januar 2012 - 3 Sa 277/11 (https://dejure.org/2012,7272)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 611 Abs 1 BGB, § 310 Abs 4 S 3 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 307 Abs 3 S 2 BGB
    Arbeitsvertragliche Inbezugnahme von Tarifverträgen durch mündliche Vereinbarung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge durch konkludentes Verhalten; Zahlungsklage eines Arbeitnehmers bei verspäteter Geltendmachung aufgrund tarifvertraglicher Ausschlussfrist

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Mündliche Inbezugnahme eines Tarifvertrages

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Mündliche Inbezugnahme eines Tarifvertrages

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge durch konkludentes Verhalten; unbegründete Zahlungsklage des Arbeitnehmers bei verspäteter Geltendmachung aufgrund tarifvertraglicher Ausschlussfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 390/08

    Ausschlussfrist - Versicherungsgewerbe

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.01.2012 - 3 Sa 277/11
    Verweisungen auf einschlägige Tarifverträge sind im Arbeitsleben als Ge-staltungsinstrument so verbreitet, dass ihre Aufnahme in den Arbeitsvertrag nicht überraschend ist (BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 20, NZA 2009, 154; BAG 06. Mai 2009 - 10 AZR 390/08 - Rn. 22, NZA-RR 2009, 593 ).

    Bei einer solchen Globalverweisung ergibt sich aus der in § 310 Abs. 4 Satz 3 BGB geregelten Gleichstellung von Tarifverträgen mit Rechtsvorschriften im Sinne von § 307 Abs. 3 BGB, dass eine Inhaltskontrolle der einzelnen Tarifregelungen nach § 307 ff. BGB nicht zu erfolgen hat ( BAG 06. Mai 2009 - 10 AZR 390/08 - Rn. 28, NZA-RR 2009, 593; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht/Preis 12. Aufl. §§ 305-310 BGB Rn. 13 ).

    Die durch § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB erzeugte Privilegierung kann lediglich dann entfallen, wenn nicht die Gesamtheit der Regelungen, sondern nur einzelne Vorschriften eines Tarifvertrages in Bezug genommen werden ( BAG 06. Mai 2009 - 10 AZR 390/08 - Rn. 29, NZA-RR 2009, 593 ).

  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 89/01

    Nachweis tarifvertraglicher Ausschlußfristen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.01.2012 - 3 Sa 277/11
    Sie kann sich auch aus einer betrieblichen Übung oder konkludentem Verhalten der Arbeitsvertragsparteien ergeben ( BAG 19. Januar 1999 - 1 AZR 606/98 - Rn. 50, NZA 1999, 879; BAG 17. April 2002 - 5 AZR 89/01 - Rn. 15, NZA 2002, 1096 ).

    Eines besonderen Hinweises auf die Ausschlussfrist bedarf es hingegen nicht ( BAG 17. April 2002 - 5 AZR 89/01 - Rn. 22, NZA 2002, 1096 ).

  • LAG Hamm, 20.05.2011 - 10 Sa 2001/10

    Ausschluss der Inhaltskontrolle bei arbeitsvertraglicher Globalverweisung auf

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.01.2012 - 3 Sa 277/11
    Bei einer solchen Globalverweisung unterliegt die in § 10 MTV enthaltene tarifliche Ausschlussfrist selbst keiner Inhaltskontrolle ( LAG Hamm 20. Mai 2011 - 10 Sa 2001/10 - [juris] ).

    Von der in § 10 MTV geregelten Ausschlussfrist werden auch Ansprüche auf Aufwendungsersatz erfasst ( LAG Hamm 20. Mai 2011 - 10 Sa 2001/10 - Rn. 82, [juris] ).

  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.01.2012 - 3 Sa 277/11
    Angesichts der klaren gesetzgeberischen Entscheidung scheidet eine analoge Anwendung des § 305 Abs. 2 BGB aus ( BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 19, NZA 2009, 154 ).

    Verweisungen auf einschlägige Tarifverträge sind im Arbeitsleben als Ge-staltungsinstrument so verbreitet, dass ihre Aufnahme in den Arbeitsvertrag nicht überraschend ist (BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 20, NZA 2009, 154; BAG 06. Mai 2009 - 10 AZR 390/08 - Rn. 22, NZA-RR 2009, 593 ).

  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 171/10

    Auslandseinsatz eines Bauarbeiters - übliche Vergütung - tarifliche

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.01.2012 - 3 Sa 277/11
    Im Hinblick darauf, dass dem Kläger die anwendbaren Tarifverträge spätestens nach Aushändigung des schriftlichen Arbeitsvertrags bekannt waren und er trotzdem die Ausschlussfrist nicht eingehalten hat, fehlt es an der erforderlichen Kausalität zwischen einem etwaigen Verstoß der Beklagten gegen § 2 Abs. 1 NachwG und dem mit Ablauf der Ausschlussfrist eingetretenen Schaden ( vgl. BAG 5. November 2003 - 5 AZR 676/02 - Rn. 27, NZA 2005, 64; BAG 20. April 2011 - 5 AZR 171/10 - Rn. 27, NZA 2011, 1173 ).
  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 676/02

    Ausschlussfristen - Nachweisgesetz - Mitverschulden

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.01.2012 - 3 Sa 277/11
    Im Hinblick darauf, dass dem Kläger die anwendbaren Tarifverträge spätestens nach Aushändigung des schriftlichen Arbeitsvertrags bekannt waren und er trotzdem die Ausschlussfrist nicht eingehalten hat, fehlt es an der erforderlichen Kausalität zwischen einem etwaigen Verstoß der Beklagten gegen § 2 Abs. 1 NachwG und dem mit Ablauf der Ausschlussfrist eingetretenen Schaden ( vgl. BAG 5. November 2003 - 5 AZR 676/02 - Rn. 27, NZA 2005, 64; BAG 20. April 2011 - 5 AZR 171/10 - Rn. 27, NZA 2011, 1173 ).
  • BAG, 21.10.2009 - 4 AZR 880/07

    Auslegung einer Verweisungsklausel - AVR Diakonie - Vertragskontrolle

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.01.2012 - 3 Sa 277/11
    Allein die entfernte Möglichkeit, auch zu einem anderen Auslegungsergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung von § 305 c Abs. 2 BGB nicht ( BAG 21. Oktober 2009 - 4 AZR 880/07 - Rn. 36, [juris] ).
  • BGH, 08.10.2008 - XII ZR 66/06

    Wirksamkeit der formlosen Fortsetzung eines Mietvertrages bei vorhandener

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.01.2012 - 3 Sa 277/11
    Die Auslegungsregel des § 154 Abs. 2 BGB greift aber dann nicht ein, wenn die Parteien - wie hier - den nur mündlich geschlossenen Vertrag einvernehmlich in Vollzug setzen und damit zu erkennen geben, dass der Vertrag ohne Rücksicht auf die nicht eingehaltene Schriftform wirksam werden soll ( BGH 08. Oktober 2008 - XII ZR 66/06 - Rn. 28, NJW 2009, 433 ).
  • BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 606/98

    Vertragliche Bezugnahme auf tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.01.2012 - 3 Sa 277/11
    Sie kann sich auch aus einer betrieblichen Übung oder konkludentem Verhalten der Arbeitsvertragsparteien ergeben ( BAG 19. Januar 1999 - 1 AZR 606/98 - Rn. 50, NZA 1999, 879; BAG 17. April 2002 - 5 AZR 89/01 - Rn. 15, NZA 2002, 1096 ).
  • BAG, 22.02.1995 - 5 AZR 416/94

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunk- und Fernsehsprechers - Rechtliches

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.01.2012 - 3 Sa 277/11
    Bei einem solchen globalen, sich auf den ganzen Arbeitsvertrag erstreckenden Formgebot handelt es sich um eine lediglich deklaratorische Formvorschrift, weil die tarifliche Regelung letztlich den Arbeitnehmer schützen soll und ansonsten der gesamte Arbeitsvertrag formnichtig wäre ( vgl. BAG 22. Februar 1995 - 5 AZR 416/94 - Rn. 43, [juris] ).
  • LAG Hamm, 29.11.2012 - 15 Sa 1091/12

    Verfall des Anspruchs infolge Versäumung der tariflichen Ausschlussfrist;

    bb) Allein wenn sich die arbeitsvertragliche Inbezugnahme lediglich auf einzelne Vorschriften eines Tarifvertrags erstreckt, entfällt die gesetzliche Privilegierung des § 310 Abs. 4 S. 1 BGB (BAG, 06.05.2009, a. a. O., LAG Rheinland-Pfalz, 31.01.2012 - 3 Sa 277/11, juris).
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