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   LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2012 - 6 Sa 577/11   

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LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2012 - 6 Sa 577/11 (https://dejure.org/2012,37597)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31.08.2012 - 6 Sa 577/11 (https://dejure.org/2012,37597)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31. August 2012 - 6 Sa 577/11 (https://dejure.org/2012,37597)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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    Auslegung unionsrechtskonforme; Krankheit; Urlaubsübertragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2012 - 6 Sa 577/11
    Im Anschluss an die jüngere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (22.11.2011 - C-214/10 - "KHS") und des Bundesarbeitsgerichts (7.8.2012 - 9 AZR 353/10 -) führt die unionsrechtliche Auslegung des § 7 Abs. 3 BUrlG dazu, dass wegen Arbeitsunfähigkeit weder bis Ende des Urlaubsjahres, noch bis Ablauf des Übertragungszeitraums gewährbarer Urlaub mit Ablauf eines Zeitraums von 15 Monaten nach Ende des Urlaubsjahres unwiederbringlich verfällt.

    (bb) Da das Unionsrecht jedoch einen längeren als einen fünfzehnmonatigen Übertragungszeitraum nach Ablauf des (kalenderjährlichen) Bezugszeitraums für den Urlaub nicht gebietet (EuGH 22.11.2011 - C-214/10 - "KHS" Rn. 38 ff., NZA 2011, 1333 ), findet die unionsrechtskonforme Auslegung des § 7 Abs. 3 BUrlG mit der Übertragungszeit von 15 Monaten zugleich seinen äußersten Rahmen (BAG 7, 8.2012 - 9 AZR 353/10 - PM; ebenso bereits LAG Baden-Württemberg 9.3.2012 - 9 Sa 155/11 - zu II 2 a der Gründe; 21.12.2011 - 10 Sa 19/11 - zu II 2 der Gründe; LAG Sachsen-Anhalt 4.3.2012 - 6 Sa 441/10 - zu B II 1 c der Gründe; LAG Nürnberg 16.3.2012 - 8 Sa 303/11 - LAG Niedersachsen 29.3.2012 - 7 Sa 662/11 - zu II 1 der Gründe; LAG Niedersachsen 11.7.12 - 16 Sa 1642/10 - zu 2 der Gründe; LAG Hessen 7.2.2012 - 19 Sa 818/11 - zu II 1 b bb der Gründe; anders noch LAG Rheinland-Pfalz 22.6.2012 - 9 Sa 56/12 - zu II 3 der Gründe).

    (2) Auch die Urlaubsansprüche aus dem Jahr 2007, die zwar entstanden, obgleich das Arbeitsverhältnis während des Bezugszeitraums wegen Arbeitsunfähigkeit faktisch ruhte (BAG 7, 8.2012 - 9 AZR 353/10 - PM ), verfielen noch vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses, und zwar aus den vorgenannten Gründen mit Ablauf des 15-Monatszeitraums seit Ende des Urlaubsjahres am 31. März 2009.

    Die Entscheidung beruht auf den vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten Rechtssätzen, wie zuletzt im Urteil vom 7. August 2012 widerholt (9 AZR 353/10).

  • EuGH, 22.11.2011 - C-214/10

    KHS - Zu Urlaubsansprüchen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Verfall schon nach

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2012 - 6 Sa 577/11
    Die Beklagte stellt mit ihrer vordringlich darauf ab, dass nach nunmehriger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Rechtssache "KHS" vom 22. November 2011 - C-214/10 - Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche bei einem Übertragungszeitraum von 18 Monaten oder darunter erlöschen könnten, was zum zumindest überwiegenden Verfall der vom Kläger geltend gemachten Ansprüche führe.

    Der Kläger meint, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs "KHS" vom 22. November 2011 - C-214/10 - sei auf den vorliegenden Rechtstreit nicht anzuwenden.

    Im Anschluss an die jüngere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (22.11.2011 - C-214/10 - "KHS") und des Bundesarbeitsgerichts (7.8.2012 - 9 AZR 353/10 -) führt die unionsrechtliche Auslegung des § 7 Abs. 3 BUrlG dazu, dass wegen Arbeitsunfähigkeit weder bis Ende des Urlaubsjahres, noch bis Ablauf des Übertragungszeitraums gewährbarer Urlaub mit Ablauf eines Zeitraums von 15 Monaten nach Ende des Urlaubsjahres unwiederbringlich verfällt.

    (bb) Da das Unionsrecht jedoch einen längeren als einen fünfzehnmonatigen Übertragungszeitraum nach Ablauf des (kalenderjährlichen) Bezugszeitraums für den Urlaub nicht gebietet (EuGH 22.11.2011 - C-214/10 - "KHS" Rn. 38 ff., NZA 2011, 1333 ), findet die unionsrechtskonforme Auslegung des § 7 Abs. 3 BUrlG mit der Übertragungszeit von 15 Monaten zugleich seinen äußersten Rahmen (BAG 7, 8.2012 - 9 AZR 353/10 - PM; ebenso bereits LAG Baden-Württemberg 9.3.2012 - 9 Sa 155/11 - zu II 2 a der Gründe; 21.12.2011 - 10 Sa 19/11 - zu II 2 der Gründe; LAG Sachsen-Anhalt 4.3.2012 - 6 Sa 441/10 - zu B II 1 c der Gründe; LAG Nürnberg 16.3.2012 - 8 Sa 303/11 - LAG Niedersachsen 29.3.2012 - 7 Sa 662/11 - zu II 1 der Gründe; LAG Niedersachsen 11.7.12 - 16 Sa 1642/10 - zu 2 der Gründe; LAG Hessen 7.2.2012 - 19 Sa 818/11 - zu II 1 b bb der Gründe; anders noch LAG Rheinland-Pfalz 22.6.2012 - 9 Sa 56/12 - zu II 3 der Gründe).

  • BAG, 30.07.1986 - 8 AZR 241/83

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte - Zusätzliches Urlaubsgeld

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2012 - 6 Sa 577/11
    (bb) Auf den gesetzlichen Zusatzurlaub griff das vertragswortlautgemäß nur dem vereinbarten Urlaub gebührende ("Das" Urlaubsgeld) wie vertagssystematisch nur auf den Vertragsurlaub Bezug nehmendes Urlaubsgeld (unmittelbare grammatikalische Anknüpfung allein an den 30-Tages-Urlaub) mangels im Übrigen erkennbarer anderer Anhaltspunkte nicht aus (vgl. BAG 30.7.1986 - 8 AZR 241/83 - zu 2 der Gründe, NZA 1986, 835 ).
  • BAG, 24.09.1996 - 9 AZR 364/95

    Urlaub während des Streiks

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2012 - 6 Sa 577/11
    Dabei entstand auch aufgrund des klägerischen Mahnschreibens vom 21. April 2009 kein abgeltbarer Ersatzurlaubsanspruch (§§ 280 Abs. 1, 2, § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB), denn der Schuldnerverzug hätte die Erfüllbarkeit des Urlaubs vorausgesetzt (BAG 24.9.1996 - 9 AZR 364/95 - zu II 4 der Gründe, NZA 1997, 507), an der es jedoch während der Arbeitsunfähigkeit fehlte (vgl. § 9 BUrlG; zu Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG nunmehr EuGH 21.6.2012 - C-78/11 - "ANGED", Rn. 19, NZA 2012, 851 ).
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2012 - 6 Sa 577/11
    (aa) Zwar greift die Zeitgrenze zum Verfall gesetzlicher Urlaubsansprüche nach § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG, wenn ein Arbeitnehmer während des gesamten Jahreszeitraums oder eines Teiles davon krankgeschrieben und deshalb an der Urlaubname gehindert ist, aufgrund der Ausstrahlungswirkung aus Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG nicht ohne Weiteres durch (BAG 24.3.2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 47 ff., NZA 2009, 538 ).
  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2012 - 6 Sa 577/11
    Für die - zu den 30 gesetzlich wie vertraglich begründeten Erholungsurlaubstagen hinzukommenden - 4 Zusatzurlaubstage aufgrund der zum 8. Februar 2007 festgestellten Schwerbehinderteneigenschaft gemäß § 125 Abs. 2 Satz 1 SGB IX galten dabei keine anderen Grundsätze; auch der Zusatzurlaub unterliegt den Maßgaben der unionsrechtskonformen Auslegung bei langdauernder Erkrankung (BAG 23.3.2010 - 9 AZR 128/09 - Rn. 69 ff., NZA 2010, 810 ).
  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 183/09

    Urlaub und Urlaubsabgeltung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2012 - 6 Sa 577/11
    Dies gilt auch für vertragliche Mehrurlaubsansprüche, sofern kein vertraglich eigenständiges Fristenregime besteht (BAG 4, 5.2010 - 9 AZR 183/09 - Rn. 22 ff., NZA 2010, 1011 ).
  • BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 522/09

    Urlaubsgeld" als saisonale Sonderleistung - Stundungsvereinbarung - MTV Pro

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2012 - 6 Sa 577/11
    (b) Hinzu kommt - wie die Auslegung des Vertrages ergibt - ein in § 3 Satz 3 des Arbeitsvertrags akzessorisch ausgestalteter, d.h. mit Fälligkeit der Urlaubsvergütung ebenfalls fällig werdender (vgl. BAG 12.10.2010 - 9 AZR 522/09 - Rn. 22 ff., NZA 2011, 695 ), Urlaubsgeldanspruch in Höhe von 1.411,20 EUR brutto bezogen auf den vertraglichen Jahresurlaub von 30 Tagen (30 × 8 × 11, 76 × 50 %).
  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 352/10

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2012 - 6 Sa 577/11
    dd) Dieser Anspruch ist nicht verjährt, da Verjährungsbeginn erst die bei Arbeitsvertragsbeendigung eintretende Fälligkeit ist (BAG 9, 8.2011 - 9 AZR 352/10 - Rn. 20, juris), von der an die Frist der § 195, § 199 Abs. 1 BGB bis zur Klageerhebung ersichtlich noch nicht vollendet war.
  • BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 675/10

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Vertragserfüllung - Maßregelungsverbot -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2012 - 6 Sa 577/11
    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO hat der Kläger den Streitgegenstand so genau zu bezeichnen, dass der Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis keinem Zweifel unterliegt und die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Parteien entschieden werden kann (BAG 14.12.2011 5 AZR 675/10 Rn. 11, NZA 2012, 618).
  • BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 618/10

    Verfall tariflichen Mehrurlaubs bei Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 313/11

    Beschäftigungsanspruch - Organisationsänderung einer Gewerkschaft

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 217/11

    Dynamische Verweisung im kirchlichen Arbeitsvertrag

  • BGH, 29.04.1992 - XII ZR 105/91

    Wirksamkeit einer Mahnung wegen nachehelichen Unterhalts vor Rechtskraft des

  • EuGH, 21.06.2012 - C-78/11

    Ein Arbeitnehmer, der während seines bezahlten Jahresurlaubs arbeitsunfähig wird,

  • LAG Baden-Württemberg, 21.12.2011 - 10 Sa 19/11

    Urlaubsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis bei Bezug von Arbeitslosengeld -

  • LAG Baden-Württemberg, 09.03.2012 - 9 Sa 155/11
  • LAG Hessen, 07.02.2012 - 19 Sa 818/11

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit - Surrogatstheorie

  • LAG Niedersachsen, 29.03.2012 - 7 Sa 662/11

    Urlaubsabgeltung bei durchgängiger Arbeitsunfähigkeit; Europarechtskonforme

  • LAG Niedersachsen, 11.07.2012 - 16 Sa 1642/10

    Verfall des gesetzlichen Urlaubsanspruchs bei dauernder Arbeitsunfähigkeit;

  • LAG Nürnberg, 16.03.2012 - 8 Sa 303/11

    Urlaubsanspruch bei Krankheit - Einzelhandel - Erlöschen 15 Monate nach Ende des

  • LAG Sachsen-Anhalt, 03.04.2012 - 6 Sa 441/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch bei langdauernder Arbeitsunfähigkeit - Begrenzung des

  • BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 526/07

    Unzureichende Berufungsbegründung

  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 223/08

    Berufung - Anforderung an die Berufungsbegründung

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