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   LAG Saarland, 20.12.2006 - 2 Sa 27/06   

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https://dejure.org/2006,11561
LAG Saarland, 20.12.2006 - 2 Sa 27/06 (https://dejure.org/2006,11561)
LAG Saarland, Entscheidung vom 20.12.2006 - 2 Sa 27/06 (https://dejure.org/2006,11561)
LAG Saarland, Entscheidung vom 20. Dezember 2006 - 2 Sa 27/06 (https://dejure.org/2006,11561)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Arbeitsgerichtsbarkeit Saarland
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung wegen des unbekannten Aufenthalts einer Partei; Beginn der Frist zur Einlegung des Einspruchs gegen das Versäumnisurteil bei einer unzulässig erfolgten öffentlichen Zustellung; Anforderungen an die Unbekanntheit des ...

  • Judicialis

    AFG § 141 m; ; ZPO § 187; ; ZPO § 203 Abs. 1; ; ZPO § 234 Abs. 3; ; ZPO § 238 Abs. 1 Satz 1; ; SGB X § 50 Abs. 4; ; BGB § 209; ; BGB § 211 Abs. 1; ; ArbGG § 59

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Einspruchsfrist bei unzulässiger öffentlicher Zustellung - Erforderlichkeit eingehender Nachforschungen zur Darlegung unbekannten Aufenthalts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-braune.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Meldeauskunft reicht nicht für die öffentliche Zustellung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.12.2001 - VIII ZR 282/00

    Wirksamkeit der öffentlichen Zustellung

    Auszug aus LAG Saarland, 20.12.2006 - 2 Sa 27/06
    Als Folge davon ist unmittelbar über den Einspruch zu verhandeln, ohne dass eine Wiedereinsetzung erforderlich ist (ausführlich dazu - unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung - BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001, VIII ZR 282/00, NJW 2002, 827, im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Oktober 1987, 1 BvR 198/87, NJW 1988, 2361).

    Weiter wird die Frage zu beantworten sein, ob bei der öffentlichen Zustellung des vom 31. März 1995 datierenden Versäumnisurteils noch auf die Angaben zurückgegriffen werden durfte, die die Klägerin Mitte August 1994 zu dem Aufenthalt des Beklagten gemacht hatte (auch zu diesem Gesichtspunkt BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001, VIII ZR 282/00, NJW 2002, 827).".

    Liegen die Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung eines Versäumnisurteils nicht vor und hätte das Gericht dies erkennen können, so wird durch die unzulässigerweise erfolgte öffentliche Zustellung die Frist zur Einlegung des Einspruchs gegen das Versäumnisurteil nicht in Gang gesetzt, die Zustellung ist in einem solchen Fall wirkungslos (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001, VIII ZR 282/00, NJW 2002, 827, und BGH, Urteil vom 6. Oktober 2006, V ZR 282/05, NJW 2007, 303).

    Dafür genügt es nicht, dass der Aufenthalt der Partei nur der anderen Partei und dem Gericht unbekannt ist, der Aufenthalt der Partei muss vielmehr allgemein unbekannt sein (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001, VIII ZR 282/00, NJW 2002, 827).

    Die Wahrscheinlichkeit, dass die Partei von einer öffentlichen Zustellung tatsächlich Kenntnis erlangt, ist gering (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001, VIII ZR 282/00, NJW 2002, 827).

    An die Feststellung, dass der Aufenthalt der Partei "unbekannt" ist, sind deshalb hohe Anforderungen zu stellen (dazu BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001, VIII ZR 282/00, NJW 2002, 827, und STÖBER, in: Zöller, Zivilprozessordnung, 24. Auflage 2004, Randnummer 2 zu § 185 ZPO mit weiteren Nachweisen).

    Solche Ermittlungen sind, soweit sie möglich und zumutbar sind, von der klagenden Partei anzustellen, nicht von dem Gericht (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001, VIII ZR 282/00, NJW 2002, 827).

    Wegen der Gefahr, dass der verfassungsrechtlich gewährleistete Anspruch der Gegenpartei auf rechtliches Gehör (Artikel 103 Absatz 1 GG) leerläuft, darf von der Möglichkeit der öffentlichen Zustellung nur äußerst zurückhaltend Gebrauch gemacht werden (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001, VIII ZR 282/00, NJW 2002, 827).

    Es kommt daher weiter nicht mehr darauf an, ob nicht vor der öffentlichen Zustellung des Versäumnisurteils vom 31. März 1995, die immerhin sieben Monate nach der im August 1994 erfolgten Einleitung des Verfahrens stattfand, erneut Anstrengungen hätten unternommen werden müssen, um den Aufenthalt des Beklagten zu ermitteln (zu einem solchen Erfordernis auch BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001, VIII ZR 282/00, NJW 2002, 827).

    Das ist jedoch von der Klägerin hinzunehmen, die es versäumt hat, die ihr möglichen und zumutbaren Ermittlungen anzustellen, um damit die Voraussetzungen für die öffentliche Zustellung der Klageschrift zu schaffen (auch zu diesem Gesichtspunkt (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001, VIII ZR 282/00, NJW 2002, 827).

  • BGH, 06.05.2004 - IX ZR 205/00

    Beendigung der Unterbrechung der Verjährung wegen Stillstand des Prozesses;

    Auszug aus LAG Saarland, 20.12.2006 - 2 Sa 27/06
    Es kommt daher auch nicht mehr darauf an, ob es darüber hinaus noch weitere erfolgversprechende und zumutbare Ermittlungsansätze gab, etwa eine schriftliche Anfrage nach dem Aufenthalt des Beklagten bei den deutschen Generalkonsulaten in Frankreich (zu einer solchen Möglichkeit etwa BGH, Urteil vom 6. Mai 2004, IX ZR 205/00, NJW 2004, 3418).
  • OLG Frankfurt, 16.02.2006 - 24 W 11/06

    Öffentliche Zustellung der Klage: Anforderungen an die Klärung des Aufenthalts

    Auszug aus LAG Saarland, 20.12.2006 - 2 Sa 27/06
    Erforderlich ist es vielmehr, darüber hinausgehende Nachforschungen anzustellen, zum Beispiel den letzten Vermieter, ehemalige Mitbewohner oder Nachbarn nach dem Aufenthalt der Partei zu befragen (so zutreffend etwa OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Mai 1999, 5 W 4/99, und OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Februar 2006, 24 W 11/06, sowie Stöber, in: Zöller, Zivilprozessordnung, 24. Auflage 2004, Randnummer 2 zu § 185 ZPO, und Wolst, in: Musielak, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 5. Auflage 2007, Randnummer 2 zu § 185 ZPO, jeweils mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 26.10.1987 - 1 BvR 198/87

    Rechtliches Gehör - Öffentliche Bekanntmachung - Zustellungsform

    Auszug aus LAG Saarland, 20.12.2006 - 2 Sa 27/06
    Als Folge davon ist unmittelbar über den Einspruch zu verhandeln, ohne dass eine Wiedereinsetzung erforderlich ist (ausführlich dazu - unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung - BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001, VIII ZR 282/00, NJW 2002, 827, im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Oktober 1987, 1 BvR 198/87, NJW 1988, 2361).
  • BGH, 06.10.2006 - V ZR 282/05

    Rechtsfolgen einer rechtswidirgen öffentlichen Zustellung

    Auszug aus LAG Saarland, 20.12.2006 - 2 Sa 27/06
    Liegen die Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung eines Versäumnisurteils nicht vor und hätte das Gericht dies erkennen können, so wird durch die unzulässigerweise erfolgte öffentliche Zustellung die Frist zur Einlegung des Einspruchs gegen das Versäumnisurteil nicht in Gang gesetzt, die Zustellung ist in einem solchen Fall wirkungslos (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001, VIII ZR 282/00, NJW 2002, 827, und BGH, Urteil vom 6. Oktober 2006, V ZR 282/05, NJW 2007, 303).
  • OLG Frankfurt, 10.05.1999 - 5 W 4/99

    Darlegungslast des Antragstellers für Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung

    Auszug aus LAG Saarland, 20.12.2006 - 2 Sa 27/06
    Erforderlich ist es vielmehr, darüber hinausgehende Nachforschungen anzustellen, zum Beispiel den letzten Vermieter, ehemalige Mitbewohner oder Nachbarn nach dem Aufenthalt der Partei zu befragen (so zutreffend etwa OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Mai 1999, 5 W 4/99, und OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Februar 2006, 24 W 11/06, sowie Stöber, in: Zöller, Zivilprozessordnung, 24. Auflage 2004, Randnummer 2 zu § 185 ZPO, und Wolst, in: Musielak, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 5. Auflage 2007, Randnummer 2 zu § 185 ZPO, jeweils mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
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