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   LAG Saarland, 23.03.1994 - 2 Sa 208/93   

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https://dejure.org/1994,5722
LAG Saarland, 23.03.1994 - 2 Sa 208/93 (https://dejure.org/1994,5722)
LAG Saarland, Entscheidung vom 23.03.1994 - 2 Sa 208/93 (https://dejure.org/1994,5722)
LAG Saarland, Entscheidung vom 23. März 1994 - 2 Sa 208/93 (https://dejure.org/1994,5722)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Einstellung in den Schuldienst ; Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung; Ermessensfehlerfreie Entscheidung der Einstellungsbehörde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsverhältnis: Anspruch auf Begründung durch Verfassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus LAG Saarland, 23.03.1994 - 2 Sa 208/93
    Art. 12 Abs. 1 GG gewährt keinen Anspruch auf Schaffung oder Erhalt von Arbeitsplätzen (BVerfG, Urteil vom 24.4.1991, BVerfGE 84, 133 = AP Nr. 70 zu Art. 12 GG , m.w.N.).
  • BVerfG, 03.12.1969 - 1 BvR 624/56

    Kriegsfolgeschäden

    Auszug aus LAG Saarland, 23.03.1994 - 2 Sa 208/93
    Aus dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1, 28 Abs. 1 GG ) allein ergeben sich keine subjektiven Rechte des einzelnen (vgl. BVerfGE 27, 253.283, Maunz-Dürig-Herzog, GG , Art. 20 Abschnitt VIII Rdn. 28, 49 ff., m.w.N.).
  • BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 2/82

    Verfassungsmäßigkeit des Ruhens der Witwenrente eines in der DDR lebenden

    Auszug aus LAG Saarland, 23.03.1994 - 2 Sa 208/93
    Aus diesem Verfassungsprinzip, das wegen seiner inhaltlichen Unbestimmtheit in besonderem Maße der Konkretisierung bedarf (vgl. BVerfGE 65, 182, 193; 71, 66, 80), lässt sich für das Klagebegehren nichts gewinnen.
  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80

    Sozialplan

    Auszug aus LAG Saarland, 23.03.1994 - 2 Sa 208/93
    Aus diesem Verfassungsprinzip, das wegen seiner inhaltlichen Unbestimmtheit in besonderem Maße der Konkretisierung bedarf (vgl. BVerfGE 65, 182, 193; 71, 66, 80), lässt sich für das Klagebegehren nichts gewinnen.
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