Rechtsprechung
   LAG Sachsen, 02.11.1995 - 6 (3) Sa 950/94 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,10277
LAG Sachsen, 02.11.1995 - 6 (3) Sa 950/94 E (https://dejure.org/1995,10277)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 02.11.1995 - 6 (3) Sa 950/94 E (https://dejure.org/1995,10277)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 02. November 1995 - 6 (3) Sa 950/94 E (https://dejure.org/1995,10277)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,10277) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 26.04.1995 - 4 AZR 404/94

    1. Eingruppierung eines Diplomsportlehrers (DHfK) nach O BAT-O

    Auszug aus LAG Sachsen, 02.11.1995 - 6 (3) Sa 950/94
    Es handelt sich um eine im öffentlichen Dienst allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, bei der nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts das nach § 256 ZPO erforderliche besondere rechtliche Interesse an der Feststellung zu bejahen ist (BAG vom 19.03.1986 - 4 AZR 470/84 -, AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG vom 20.04.1994 - 4 AZR 312/93 -, AP Nr. 1 zu § 11 BAT-O ; BAG vom 26.04.1995 - 4 AZR 404/94 -).

    Eine Eingruppierung des Klägers nach den TdL-Richtlinien wäre nur insoweit möglich, als in den beamtenrechtlichen Besoldungsvorschriften ein Amt nicht ausgebracht ist (vgl. BAG, Urteil vom 24.11.1993 - 4 AZR 16/93 -, AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O ), das heißt, der Hinweis auf die Lehrerrichtlinien erlaubt nur noch eine Ergänzung, wenn die für Beamte geltenden Besoldungsgruppen nicht ausreichen (BAG, Urteil vom 28.09.1994 - 4 AZR 717/93 - BAG, Urteil vom 26.04.1995 - 4 AZR 404/94 -).

  • BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 16/93

    Tarifvertrag - Eingruppierung angestellter Lehrer - Verweis auf Beamtenregelungen

    Auszug aus LAG Sachsen, 02.11.1995 - 6 (3) Sa 950/94
    Eine Eingruppierung des Klägers nach den TdL-Richtlinien wäre nur insoweit möglich, als in den beamtenrechtlichen Besoldungsvorschriften ein Amt nicht ausgebracht ist (vgl. BAG, Urteil vom 24.11.1993 - 4 AZR 16/93 -, AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O ), das heißt, der Hinweis auf die Lehrerrichtlinien erlaubt nur noch eine Ergänzung, wenn die für Beamte geltenden Besoldungsgruppen nicht ausreichen (BAG, Urteil vom 28.09.1994 - 4 AZR 717/93 - BAG, Urteil vom 26.04.1995 - 4 AZR 404/94 -).

    Sie entbehren jeden normativen Charakters und stellen einseitig erlassen Empfehlungen einer Tarifvertragspartei an ihre Mitglieder dar (BAG, Urteil vom 24.11.1993 - 4 AZR 16/93 -, AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O ).

  • BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 312/93

    Eingruppierung einer Lehrerin nach dem BAT-O

    Auszug aus LAG Sachsen, 02.11.1995 - 6 (3) Sa 950/94
    Es handelt sich um eine im öffentlichen Dienst allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, bei der nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts das nach § 256 ZPO erforderliche besondere rechtliche Interesse an der Feststellung zu bejahen ist (BAG vom 19.03.1986 - 4 AZR 470/84 -, AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG vom 20.04.1994 - 4 AZR 312/93 -, AP Nr. 1 zu § 11 BAT-O ; BAG vom 26.04.1995 - 4 AZR 404/94 -).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus LAG Sachsen, 02.11.1995 - 6 (3) Sa 950/94
    Es handelt sich um eine im öffentlichen Dienst allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, bei der nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts das nach § 256 ZPO erforderliche besondere rechtliche Interesse an der Feststellung zu bejahen ist (BAG vom 19.03.1986 - 4 AZR 470/84 -, AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG vom 20.04.1994 - 4 AZR 312/93 -, AP Nr. 1 zu § 11 BAT-O ; BAG vom 26.04.1995 - 4 AZR 404/94 -).
  • LAG Brandenburg, 22.12.1994 - 3 Sa 462/94

    Eingruppierungsfeststellungsklage einer Sportlehrerin; Abschluss als

    Auszug aus LAG Sachsen, 02.11.1995 - 6 (3) Sa 950/94
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach der klaren Formulierung der Fußnote 1 der Besoldungsgruppe A 12 und deren Sinn und Zweck, nämlich einer für die Schule abgeschlossenen Hochschulausbildung eine - höhere - Vergütung zu gewähren und damit die durch die Ausbildung erworbene Qualifikation entsprechend zu vergüten, nicht schon dann von einer pädagogischen Hochschulausbildung ausgegangen werden kann, wenn der als Lehrer Tätige während seines Studiums überhaupt pädagogische Lehrveranstaltungen belegt und nachgewiesen hat (vgl. so zu Recht Urteil des LAG Brandenburg vom 22.12.1994 - 3 Sa 462/94 -).
  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 717/93

    Eingruppierung einer Lehrerin nach dem BAT-O

    Auszug aus LAG Sachsen, 02.11.1995 - 6 (3) Sa 950/94
    Eine Eingruppierung des Klägers nach den TdL-Richtlinien wäre nur insoweit möglich, als in den beamtenrechtlichen Besoldungsvorschriften ein Amt nicht ausgebracht ist (vgl. BAG, Urteil vom 24.11.1993 - 4 AZR 16/93 -, AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O ), das heißt, der Hinweis auf die Lehrerrichtlinien erlaubt nur noch eine Ergänzung, wenn die für Beamte geltenden Besoldungsgruppen nicht ausreichen (BAG, Urteil vom 28.09.1994 - 4 AZR 717/93 - BAG, Urteil vom 26.04.1995 - 4 AZR 404/94 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht