Rechtsprechung
LAG Sachsen, 02.11.1995 - 6 (3) Sa 950/94 E |
Volltextveröffentlichung
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Verfahrensgang
- ArbG Magdeburg, 23.06.1994 - 9 Ca 484/93
- LAG Sachsen, 02.11.1995 - 6 (3) Sa 950/94 E
- LAG Sachsen-Anhalt, 02.11.1995 - 6 (3) Sa 950/94
- BAG, 07.08.1997 - 6 AZR 48/96
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 26.04.1995 - 4 AZR 404/94
1. Eingruppierung eines Diplomsportlehrers (DHfK) nach O BAT-O
Auszug aus LAG Sachsen, 02.11.1995 - 6 (3) Sa 950/94
Es handelt sich um eine im öffentlichen Dienst allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, bei der nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts das nach § 256 ZPO erforderliche besondere rechtliche Interesse an der Feststellung zu bejahen ist (BAG vom 19.03.1986 - 4 AZR 470/84 -, AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG vom 20.04.1994 - 4 AZR 312/93 -, AP Nr. 1 zu § 11 BAT-O ; BAG vom 26.04.1995 - 4 AZR 404/94 -).Eine Eingruppierung des Klägers nach den TdL-Richtlinien wäre nur insoweit möglich, als in den beamtenrechtlichen Besoldungsvorschriften ein Amt nicht ausgebracht ist (vgl. BAG, Urteil vom 24.11.1993 - 4 AZR 16/93 -, AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O ), das heißt, der Hinweis auf die Lehrerrichtlinien erlaubt nur noch eine Ergänzung, wenn die für Beamte geltenden Besoldungsgruppen nicht ausreichen (BAG, Urteil vom 28.09.1994 - 4 AZR 717/93 - BAG, Urteil vom 26.04.1995 - 4 AZR 404/94 -).
- BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 16/93
Tarifvertrag - Eingruppierung angestellter Lehrer - Verweis auf Beamtenregelungen …
Auszug aus LAG Sachsen, 02.11.1995 - 6 (3) Sa 950/94
Eine Eingruppierung des Klägers nach den TdL-Richtlinien wäre nur insoweit möglich, als in den beamtenrechtlichen Besoldungsvorschriften ein Amt nicht ausgebracht ist (vgl. BAG, Urteil vom 24.11.1993 - 4 AZR 16/93 -, AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O ), das heißt, der Hinweis auf die Lehrerrichtlinien erlaubt nur noch eine Ergänzung, wenn die für Beamte geltenden Besoldungsgruppen nicht ausreichen (BAG, Urteil vom 28.09.1994 - 4 AZR 717/93 - BAG, Urteil vom 26.04.1995 - 4 AZR 404/94 -).Sie entbehren jeden normativen Charakters und stellen einseitig erlassen Empfehlungen einer Tarifvertragspartei an ihre Mitglieder dar (BAG, Urteil vom 24.11.1993 - 4 AZR 16/93 -, AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O ).
- BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 312/93
Eingruppierung einer Lehrerin nach dem BAT-O
Auszug aus LAG Sachsen, 02.11.1995 - 6 (3) Sa 950/94
Es handelt sich um eine im öffentlichen Dienst allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, bei der nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts das nach § 256 ZPO erforderliche besondere rechtliche Interesse an der Feststellung zu bejahen ist (BAG vom 19.03.1986 - 4 AZR 470/84 -, AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG vom 20.04.1994 - 4 AZR 312/93 -, AP Nr. 1 zu § 11 BAT-O ; BAG vom 26.04.1995 - 4 AZR 404/94 -).
- BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84
Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt
Auszug aus LAG Sachsen, 02.11.1995 - 6 (3) Sa 950/94
Es handelt sich um eine im öffentlichen Dienst allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, bei der nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts das nach § 256 ZPO erforderliche besondere rechtliche Interesse an der Feststellung zu bejahen ist (BAG vom 19.03.1986 - 4 AZR 470/84 -, AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG vom 20.04.1994 - 4 AZR 312/93 -, AP Nr. 1 zu § 11 BAT-O ; BAG vom 26.04.1995 - 4 AZR 404/94 -). - LAG Brandenburg, 22.12.1994 - 3 Sa 462/94
Eingruppierungsfeststellungsklage einer Sportlehrerin; Abschluss als …
Auszug aus LAG Sachsen, 02.11.1995 - 6 (3) Sa 950/94
Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach der klaren Formulierung der Fußnote 1 der Besoldungsgruppe A 12 und deren Sinn und Zweck, nämlich einer für die Schule abgeschlossenen Hochschulausbildung eine - höhere - Vergütung zu gewähren und damit die durch die Ausbildung erworbene Qualifikation entsprechend zu vergüten, nicht schon dann von einer pädagogischen Hochschulausbildung ausgegangen werden kann, wenn der als Lehrer Tätige während seines Studiums überhaupt pädagogische Lehrveranstaltungen belegt und nachgewiesen hat (vgl. so zu Recht Urteil des LAG Brandenburg vom 22.12.1994 - 3 Sa 462/94 -). - BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 717/93
Eingruppierung einer Lehrerin nach dem BAT-O
Auszug aus LAG Sachsen, 02.11.1995 - 6 (3) Sa 950/94
Eine Eingruppierung des Klägers nach den TdL-Richtlinien wäre nur insoweit möglich, als in den beamtenrechtlichen Besoldungsvorschriften ein Amt nicht ausgebracht ist (vgl. BAG, Urteil vom 24.11.1993 - 4 AZR 16/93 -, AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O ), das heißt, der Hinweis auf die Lehrerrichtlinien erlaubt nur noch eine Ergänzung, wenn die für Beamte geltenden Besoldungsgruppen nicht ausreichen (BAG, Urteil vom 28.09.1994 - 4 AZR 717/93 - BAG, Urteil vom 26.04.1995 - 4 AZR 404/94 -).