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   LAG Sachsen, 04.11.2010 - 4 Sa 262/10   

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LAG Sachsen, 04.11.2010 - 4 Sa 262/10 (https://dejure.org/2010,19383)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 04.11.2010 - 4 Sa 262/10 (https://dejure.org/2010,19383)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 04. November 2010 - 4 Sa 262/10 (https://dejure.org/2010,19383)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LAG Sachsen PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Treuwidrige Berufung auf fehlenden Sachgrund bei Anschlussbefristung aufgrund gerichtlichen Vergleichs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Treuwidrige Berufung auf fehlenden Sachgrund bei Anschlussbefristung aufgrund gerichtlichen Vergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • De-legibus-Blog (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Vergleichsbefristung erneut beim Bundesarbeitsgericht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • LAG Köln, 19.12.2007 - 3 Sa 1123/07

    Befristung; gerichtlicher Vergleich

    Auszug aus LAG Sachsen, 04.11.2010 - 4 Sa 262/10
    Ein gerichtlicher Vergleich i. S. d. § 14 I Satz 2 Nr. 8 TzBfG ist auch ein Vergleich nach § 278 Abs. 6 Satz 1 Alt. 1 ZPO , bei dem die Parteien dem Gericht einen schriftlichen Vergleichs-vorschlag unterbreiten und das Gericht das Zustandekommen und den Inhalt des Vergleiches durch Beschluss festgestellt (vgl. auch LAG Köln vom 19.12.2007 - 3 Sa 1123/07 - zitiert in juris).

    Ein Arbeitnehmer handelt treuwidrig, wenn er bei einem bestehenden Streit über die Wirksamkeit einer Befristung einer weiteren Anschlussbefristung zustimmt, mit dem der Arbeitgeber vereinbart, dies im Wege eines gerichtlichen Vergleichs zu tun und sich ausschließlich auf das Fehlen eines Sachgrundes i. S. v. § 14 I S. 2 Nr. 8 TzBfG beruft (vgl. auch LAG Köln vom 19.12.2007 aaO.).

    Unabhängig von dem Vorgenannten ist die Kammer auch der Auffassung, dass allein die formelle Mitwirkung des Gerichts nach § 278 Abs. 6 Satz 1 1. Alternative ZPO ausreicht, da § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 TzBfG allein das Vorliegen eines gerichtlichen Vergleichs verlangt und beide Alternativen des § 278 Abs. 6 Satz 1 ZPO diese Voraussetzung erfüllen (ErfK/Müller-Glöge, 9. Aufl., § 14 TzBfG Rz. 77; Münchener Kommentar/Hesse, BGB , 4. Aufl., § 14 TzBfG Rz. 71; HWK/Schmalenberg, 2. Aufl., § 14 TzBfG , Rz. 59; Sievers, TzBfG , 2. Aufl., § 14 Rz. 281), wobei sich die Kammer insoweit der Auffassung des LAG Köln vom 19.12.2007 - 3 Sa 1123/07 - zitiert in juris anschließt.

    Dies ist jedoch nicht geschehen (vgl. auch LAG Köln vom 19.12.07 - 3 Sa 1123/07, zitiert in juris).

  • BAG, 22.02.1984 - 7 AZR 435/82

    Arbeitsverhältnis: Sachgründe bei einer vergleichsweisen Befristung

    Auszug aus LAG Sachsen, 04.11.2010 - 4 Sa 262/10
    Allerdings setzt der Sachgrund des gerichtlichen Vergleichs neben der Mitwirkung des Gerichts am Zustandekommen eines befristeten Arbeitsverhältnisses das Bestehen eines offenen Streits der Parteien über die Rechtslage hinsichtlich des zwischen ihnen bestehenden Rechtsverhältnisses zum Zeitpunkt des Vergleichsschlusses voraus (BAG, Urteil vom 15. August 1984 - 7 AZR 538/82 -, zu II 2 der Gründe; 22. Februar 1984 - 7 AZR 435/82 - BAGE 45, 160 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 80 = EzA BGB § 620 Nr. 69, zu 3 der Gründe).

    Es soll insbesondere gewährleisten, dass der gerichtliche Vergleich nicht nur zu einer Protokollierung einer von den Arbeitsvertragsparteien vor Rechtshängigkeit getroffenen Vereinbarung, durch die ein befristeter Arbeitsvertrag verlängert wird, benutzt wird (so bereits BAG, Urteil vom 22. Februar 1984 - 7 AZR 435/82 -, zu 3 der Gründe).

  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 799/96

    Eigenkündigung - Aufhebungsvertrag

    Auszug aus LAG Sachsen, 04.11.2010 - 4 Sa 262/10
    Widersprüchliches Verhalten einer Partei ist immer dann missbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BAG, Urteil vom 04.12.1997 - 2 AZR 799/96 -, EzA § 242 BGB Rechtsmissbrauch Nr. 3; BGH, Urteil vom 05.06.1997 - X ZR 73/95 -, NJW 1997, 3377, 3379; Palandt/Heinrichs, BGB 67. Aufl. § 242 Rz. 55 jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).

    Beanspruche nämlich jemand bestimmte Rechtspositionen gegenüber anderen Teilnehmern am Rechtsleben, so müsse von ihm eine gewisse Konsistenz in seinem Verhalten gefordert werden (BAG, Urteil vom 04.12.1997 - 2 AZR 799/96 -, EzA § 242 BGB Rechtsmissbrauch Nr. 3).

  • BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 394/06

    Gerichtlicher Vergleich - Schriftform für Beendigungsvereinbarung - Anfechtung

    Auszug aus LAG Sachsen, 04.11.2010 - 4 Sa 262/10
    Hierauf hat auch bereits der 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 23.11.2006 (- 6 AZR 394/06 -, NZA 2007, 466 ) hingewiesen.
  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 640/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung

    Auszug aus LAG Sachsen, 04.11.2010 - 4 Sa 262/10
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist nur die Rechtswirksamkeit des letzten befristeten Arbeitsvertrages zu überprüfen (BAG, Urteil vom 24.06.2006 - 7 AZR 640/05; BAG, Urteil vom 12.01.1999 - 7 AZR 640/97).
  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 73/95

    "Weichvorrichtung II"; Umfang des Patentschutzbegehrens

    Auszug aus LAG Sachsen, 04.11.2010 - 4 Sa 262/10
    Widersprüchliches Verhalten einer Partei ist immer dann missbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BAG, Urteil vom 04.12.1997 - 2 AZR 799/96 -, EzA § 242 BGB Rechtsmissbrauch Nr. 3; BGH, Urteil vom 05.06.1997 - X ZR 73/95 -, NJW 1997, 3377, 3379; Palandt/Heinrichs, BGB 67. Aufl. § 242 Rz. 55 jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 632/98

    Tarifliche Unkündbarkeit; unzulässige Rechtsausübung

    Auszug aus LAG Sachsen, 04.11.2010 - 4 Sa 262/10
    In gleicher Weise hat das Bundesarbeitsgericht im Fall eines Arbeitnehmers entschieden, der zunächst ein rechtskräftiges Urteil mit der Feststellung seines Arbeitnehmerstatus erstritten hatte, dann ohne Änderung der Zusammenarbeit in tatsächlicher Hinsicht den Arbeitgeber zu einer Aufhebung des Arbeitsvertrages und zur Fortsetzung der Zusammenarbeit "auf Basis freier Mitarbeit" veranlasst hatte, hieraus über viele Jahre Vorteile zog, um so dann später erneut die Feststellung zu verlangen, es habe ein Arbeitsverhältnis bestanden (BAG, Urteil vom 11.12.1996 - 5 AZR 895/95 - EzA § 242 BGB Rechtsmissbrauch Nr. 1; BAG, Urteil vom 12.08.1999 - 2 AZR 632/98 -, EzA § 242 BGB Rechtsmissbrauch Nr. 4).
  • LAG Köln, 13.04.2010 - 7 Sa 1224/09

    Verstoß deutschen Befristungsrechts gegen europäisches Recht?

    Auszug aus LAG Sachsen, 04.11.2010 - 4 Sa 262/10
    Eine Aussetzung des Verfahrens wegen des Vorabentscheidungsersuchens des Landesarbeitsgerichts Köln an den EuGH vom 13.04.2010 - 7 Sa 1224/09 - kommt hier entgegen der Ansicht der Klägerin nicht in Betracht.
  • BAG, 20.01.1999 - 7 AZR 640/97

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung - schultypen- übergreifender

    Auszug aus LAG Sachsen, 04.11.2010 - 4 Sa 262/10
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist nur die Rechtswirksamkeit des letzten befristeten Arbeitsvertrages zu überprüfen (BAG, Urteil vom 24.06.2006 - 7 AZR 640/05; BAG, Urteil vom 12.01.1999 - 7 AZR 640/97).
  • BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 496/95

    Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrages

    Auszug aus LAG Sachsen, 04.11.2010 - 4 Sa 262/10
    Der Arbeitgeber musste es daraufhin abgelehnt haben, den Arbeitnehmer entsprechend seiner Forderung zu beschäftigen (vgl. BAG, Urteil vom 24. Januar 1996 - 7 AZR 496/95 - BAGE 82, 101 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 179 = EzA BGB § 620 Nr. 139, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 538/82
  • BAG, 02.12.1998 - 7 AZR 644/97

    Befristetes Arbeitsverhältnis - gerichtlicher Vergleich

  • BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 734/10

    Befristung aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 4. November 2010 - 4 Sa 262/10 - aufgehoben.
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