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   LAG Sachsen, 06.07.1993 - 5 Sa 141/92   

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https://dejure.org/1993,4617
LAG Sachsen, 06.07.1993 - 5 Sa 141/92 (https://dejure.org/1993,4617)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 06.07.1993 - 5 Sa 141/92 (https://dejure.org/1993,4617)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 06. Juli 1993 - 5 Sa 141/92 (https://dejure.org/1993,4617)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Arbeitsverhältnis; Datenschutz; Datenerhebung; Verwendungszweck; Fragebogen; Recht auf informationelle Selbstbestimmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 04.04.1990 - 5 AZR 299/89

    Personalakteneinsicht durch Sparkassenrevision

    Auszug aus LAG Sachsen, 06.07.1993 - 5 Sa 141/92
    Es bedarf einer Güter- und Interessenabwägung, um zu klären, ob dem Persönlichkeitsrecht des Einzelnen gleichwertige und schutzwürdige Interessen entgegenstehen (BAG, Urteil v. 1.4.1990 - 5 AZR 299/89 - NJW 1990, 2272 m. w. N.).
  • BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 356/92

    Einigungsvertrag - mangelnde persönliche Eignung

    Auszug aus LAG Sachsen, 06.07.1993 - 5 Sa 141/92
    Dabei ist allgemein anerkannt, daß zur persönlichen Eignung eines Angestellten des öffentlichen Dienstes es insbesondere gehört, daß er sich durch sein gesamtes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen muß (vgl. BAG, Urteil v. 18.3.1993 - 8 AZR 356/92, wie auch § 8 BAT-O ).
  • BAG, 11.06.1992 - 8 AZR 537/91

    Außerordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus LAG Sachsen, 06.07.1993 - 5 Sa 141/92
    Das BAG hat deswegen im Urteil vom 11.6.1992 - 8 AZR 537/91 - zutreffend darauf erkannt, daß die Sonderkündigungsbestimmungen in Abs. 4 u. 5 der Übergangsregelungen in ihrer Anwendung dazu dienen müssen, einer Perpetuierung bisheriger politisch-ideologischer Strukturen entgegenzuwirken, nachdem von gleichen Zugangsvoraussetzungen der Gruppen der in der Vergangenheit linientreu politisch aktiven Bürger der DDR einerseits und den passiven Bürgern andererseits früher nicht die Rede sein konnte.
  • BVerfG, 10.02.1988 - 2 BvR 522/87

    Verfassungsmäßigkeit der Sicherheitsüberprüfung eines Beamten durch den

    Auszug aus LAG Sachsen, 06.07.1993 - 5 Sa 141/92
    Im engeren Bereich eines Dienstverhältnisses im öffentlichen Dienst ist bei der Aufforderung zur Angabe personenbezogener Angaben zu verlangen, daß diese Angaben zur Verwirklichung eines legitimen und dringlichen Zieles geeignet und erforderlich sind, und daß der Arbeitgeber diese Angaben im Sinne dieses Zweckes verwerten darf (so BVerfG zu § 55 BBG , Beschluß v. 10.2.1988 - 2 BvR 522/87 - in DVBl. 1988, 530 ).
  • LAG Sachsen, 09.12.1992 - 2 Sa 144/92

    Freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ; Tätigkeit

    Auszug aus LAG Sachsen, 06.07.1993 - 5 Sa 141/92
    Nachdem der SED-Staat die freiheitlich-demokratische Grundordnung der BRD abgelehnt und bekämpft hat, kann deswegen eine besondere Betätigung im und eine besondere Identifikation eines Arbeitnehmers mit dem SED-Staat ein wichtiges Kriterium für die Beurteilung seiner persönlichen Eignung im Sinne des Art. 32 Abs. 2 GG und der besonderen Kündigungsgründe in Abs. 4 der Übergangsregelungen sein (LAG Chemnitz, Urteil v. 9.12.1992 - 2 Sa 144/92).
  • LAG Sachsen, 24.11.1992 - 1 Sa 22/92

    Tätigkeit als ehrenamtlicher Parteisekretär der SED; Identifizierung mit dem

    Auszug aus LAG Sachsen, 06.07.1993 - 5 Sa 141/92
    Das LAG Chemnitz hat mit Urteil vom 24.11.1992 - 1 Sa 22/92 - wegen der notwendigen Einzelfallprüfung ein Fragerecht des Arbeitgebers und eine Auskunftspflicht des Arbeitnehmers bejaht und - wie hier - mit den Regelungen für den öffentlichen Dienst im Einigungsvertrag begründet.
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus LAG Sachsen, 06.07.1993 - 5 Sa 141/92
    Das mit Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht umfaßt die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte preisgegeben und verwendet werden, wobei diese Befugnis wegen der Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit des einzelnen nicht in einer schrankenlosen, absoluten und uneinschränkbaren Herrschaft über die eigenen Daten bestehen kann (BVerfGE 65, 1, 44).
  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus LAG Sachsen, 06.07.1993 - 5 Sa 141/92
    Insoweit ist zu berücksichtigen, daß der Umfang der Auskunftspflicht über möglicherweise belastende Umstände davon abhängt, inwieweit andere auf die Information angewiesen sind, und inwiefern die Auskunftspflicht Teil eines durch eigenen Willensentschlusses übernommenen Pflichtenkreises ist (BVerfGE 56, 37 (411).
  • LAG Berlin, 22.06.1992 - 9 Sa 29/92

    Arbeitsverhältnis: Fragerecht des Arbeitgebers bei Übernahme

    Auszug aus LAG Sachsen, 06.07.1993 - 5 Sa 141/92
    Die Zugehörigkeit zu politischen Parteien in der ehemaligen DDR und ihre Rückwirkung auf Qualifikation und Eignung des Verwaltungspersonals ist nach der Ansicht des LAG Berlin (Urteil v. 22.6.1992 - 9 Sa 29/92) allerdings eine drastische gewesen.
  • LAG Sachsen, 09.09.1992 - 2 Sa 6/92

    Wirksamkeit der Kündigung eines Lehrers wegen Mitarbeit in der SED;

    Auszug aus LAG Sachsen, 06.07.1993 - 5 Sa 141/92
    Diese gesetzliche Zuständigkeitsregelung ist zwingend (LAG Chemnitz, Urteil v. 9.9.1992 - 2 Sa 6/92 D).
  • ArbG Leipzig, 16.07.1992 - 9 A 3100/91

    Bestehendes Angestelltenverhältnis; Lehrer; Fragebogen; Stasi-Mitarbeit

  • BVerfG, 08.01.1998 - 1 BvR 390/96

    Keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts iSv GG Art 2 Abs 1 iVm GG Art 1 Abs 1

    b) das Urteil des Landesarbeitsgerichts Chemnitz vom 6. Juli 1993 - 5 Sa 141/92 -.
  • LAG Sachsen, 15.09.1995 - 8 Sa 391/95

    Anwendbarkeit von Regelungen des Einigungsvertrages; Unzumutbarkeit der

    Hierzu gehört die Frage nach einer Tätigkeit für das MfS (vgl. BAG, Urteil vom 07.09.1995, 5 Sa 141/92, zitiert nach der Pressemitteilung des BAG Nr. 43/95 vom 07.09.1995; ferner BAG, Urteil vom 26.08.1993,aaO.).
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