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   LAG Sachsen, 07.03.2014 - 3 Sa 502/13   

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LAG Sachsen, 07.03.2014 - 3 Sa 502/13 (https://dejure.org/2014,22808)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 07.03.2014 - 3 Sa 502/13 (https://dejure.org/2014,22808)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 07. März 2014 - 3 Sa 502/13 (https://dejure.org/2014,22808)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • hensche.de

    Mutterschutz, Schwangerschaft, Kündigung: Schwangerschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 533/08

    Formnichtige Befristung - Abbedingen des § 16 Satz 2 TzBfG

    Auszug aus LAG Sachsen, 07.03.2014 - 3 Sa 502/13
    Eine willkürliche Kündigung liegt nicht vor, wenn ein irgendwie einleuchtender Grund für die Kündigung besteht (vgl. BAG, Urteile vom 28.06.2007 - 6 AZR 750/06 - Rz. 30, NZA 2007, 1049, 1052 und vom 23.04.2009 - 6 AZR 533/08 - Rz. 32, NZA 2009, 1260, 1263, jeweils m.w.N.).

    Kommt der Arbeitgeber dem nicht nach, so gilt der schlüssige Sachvortrag des Arbeitnehmers gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (vgl. BAG, Urteile vom 28.06.2007 - 6 AZR 750/06 - Rz. 31, NZA 2007, 1049, 1052 und vom 23.04.2009 - 6 AZR 533/08 - Rz. 33, NZA 2009, 1260, 1263, jeweils m.w.N.).

    Zwar bedarf es außerhalb des Anwendungsbereiches des § 1 KSchG zur Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung in der Regel einer Abmahnung nicht (vgl. BAG, Urteil vom 23.04.2009 - 6 AZR 533/08 - Rz. 35, NZA 2009, 1260, 1263).

  • EuGH, 26.02.2008 - C-506/06

    EINE KÜNDIGUNG, DIE HAUPTSÄCHLICH AUS DEM GRUND ERFOLGT, DASS SICH EINE

    Auszug aus LAG Sachsen, 07.03.2014 - 3 Sa 502/13
    Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 26.02.2008 - C-506/06 - Rz. 41, NZA 2008, 345) entgegen der Ansicht der Klägerin keine klare Aussage dahingehend getroffen, dass im Falle einer künstlichen Befruchtung der Schutz der Schwangeren bereits mit dem Einsetzen der befruchteten Eizelle beginnt.

    Das Kündigungsverbot soll verhindern, dass sich die Gefahr, aus Gründen entlassen zu werden, die mit ihrem Zustand in Verbindung stehen, schädlich auf die physische und psychische Verfassung von schwangeren Arbeitnehmerinnen auswirken kann (vgl. EuGH, Urteil vom 26.02.2008 - C-506/06 - Rz. 39/40, NZA 2008, 345, 346).

    (b) Da eine In-Vitro-Fertilisation und die sich daraus ergebende Möglichkeit der Schwangerschaft nur Frauen betrifft, stellt eine Kündigung einer Arbeitnehmerin, die hauptsächlich aus diesen Gründen erfolgt, eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar (vgl. EuGH, Urteil vom 26.02.2008 - C-506/06 - Rz. 50, NZA 2008, 345, 347).

  • BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 750/06

    Bezugnahme auf TV - AGB-Kontrolle - Wartezeit-Kündigung

    Auszug aus LAG Sachsen, 07.03.2014 - 3 Sa 502/13
    Eine willkürliche Kündigung liegt nicht vor, wenn ein irgendwie einleuchtender Grund für die Kündigung besteht (vgl. BAG, Urteile vom 28.06.2007 - 6 AZR 750/06 - Rz. 30, NZA 2007, 1049, 1052 und vom 23.04.2009 - 6 AZR 533/08 - Rz. 32, NZA 2009, 1260, 1263, jeweils m.w.N.).

    Kommt der Arbeitgeber dem nicht nach, so gilt der schlüssige Sachvortrag des Arbeitnehmers gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (vgl. BAG, Urteile vom 28.06.2007 - 6 AZR 750/06 - Rz. 31, NZA 2007, 1049, 1052 und vom 23.04.2009 - 6 AZR 533/08 - Rz. 33, NZA 2009, 1260, 1263, jeweils m.w.N.).

  • LAG Niedersachsen, 12.05.1997 - 5 Sa 152/96

    Beginn einer Schwangerschaft durch Nidation; Annahme einer Schwangerschaft im

    Auszug aus LAG Sachsen, 07.03.2014 - 3 Sa 502/13
    In den Fällen einer auf natürlichem Wege herbeigeführten Schwangerschaft wird regelmäßig - ohne nähere Begründung - entweder auf den Zeitpunkt der Befruchtung der Eizelle (so Zmarzlik/Zipperer/Viethen/Vieß, MuSchG, 9. Auflage, § 3 Rz. 2; Meisel/Sowka, Mutterschutz und Erziehungsurlaub, 5. Auflage, § 3 Rz. 3; KR-Etzel, 6. Auflage, § 9 MuSchG Rz. 29; KDZ-KSchR-Söhngen/Zwanziger, 8. Auflage, § 9 MuSchG Rz. 21; Fiebig/Gallner/Mestwerdt/Nägele, KSchR, 4. Auflage, § 9 MuSchG Rz. 19; wohl auch Küttner/Reinecke, Personalbuch 2013, Mutterschutz Rz. 5, "Befruchtung der Frau') oder auf den Zeitpunkt der Nidation, d.h. auf den Zeitpunkt der Einnistung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutter (so LAG Niedersachsen, Urteil vom 12.05.1997 - 5 Sa 152/96 - NZA-RR 1997, 460; Buchner/Becker, MuSchG und BEEG, 8. Auflage, § 3 MuSchG Rz. 4; Rancke/Pepping, Mutterschutz/Elterngeld/Elternzeit, 2. Auflage, § 3 MuSchG Rz. 5; KR-Bader/Gallner, 10 Auflage, § 9 MuSchG Rz. 29; Mues/Eisenbeis/Laber, Handbuch Kündigungsrecht, 2. Auflage, Teil 6 Rz. 5) abgestellt.

    Dabei nimmt das Bundesarbeitsgericht in Kauf, dass es sich um eine rein rechnerische Größe handelt, bei der nach den derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen klar ist, dass sie bis zu 21 Tage zu lang sein kann (vgl. die sachverständigen Erläuterungen im Urteil des LAG Niedersachsen vom 12.05.1997 - 5 Sa 152/96 - NZA-RR 1997, 460, 461).

  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 417/97

    Feststellung der Schwangerschaft im Kündigungszeitpunkt

    Auszug aus LAG Sachsen, 07.03.2014 - 3 Sa 502/13
    Auch das Bundesarbeitsgericht hat zur Rechtfertigung seiner immer wieder heftig kritisierten Berechnung des Eintritts einer auf normalem Wege zu Stande gekommenen Schwangerschaft auf der Basis einer Rückrechnung um 280 Tage vom ärztlich festgestellten voraussichtlichen Entbindungstermin darauf abgestellt, dass es der durch das Mutterschutzgesetz gewährleistete besondere Schutz der werdenden Mutter rechtfertige, von der der werdenden Mutter günstigsten Berechnungsmethode auszugehen, da sich bei keiner möglichen Berechnungsmethode Fehler und Ungenauigkeiten vermeiden ließen (vgl. BAG, Urteile vom 01.08.1985 - 2 AZR 461/84 - Rz. 23, zitiert nach Juris und vom 07.05.1998 - 2 AZR 417/97 - Rz. 10, NZA 1998, 1049 f.).

    Entsprechend der Rechtsprechung zum Beweiswert einer ärztlichen Bescheinigung nach § 5 MuSchG (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 07.05.1998 - 2 AZR 417/97 - Rz. 15, NZA 1998, 1049, 1050, m.w.N.) hat auch eine ärztliche Bescheinigung über den Tag des Embryotransfers einen hohen Beweiswert.

  • BAG, 01.08.1985 - 2 AZR 461/84

    Ermittlung des Beginns der Schwangerschaft - Nachweis der Schwangerschaft durch

    Auszug aus LAG Sachsen, 07.03.2014 - 3 Sa 502/13
    Auch das Bundesarbeitsgericht hat zur Rechtfertigung seiner immer wieder heftig kritisierten Berechnung des Eintritts einer auf normalem Wege zu Stande gekommenen Schwangerschaft auf der Basis einer Rückrechnung um 280 Tage vom ärztlich festgestellten voraussichtlichen Entbindungstermin darauf abgestellt, dass es der durch das Mutterschutzgesetz gewährleistete besondere Schutz der werdenden Mutter rechtfertige, von der der werdenden Mutter günstigsten Berechnungsmethode auszugehen, da sich bei keiner möglichen Berechnungsmethode Fehler und Ungenauigkeiten vermeiden ließen (vgl. BAG, Urteile vom 01.08.1985 - 2 AZR 461/84 - Rz. 23, zitiert nach Juris und vom 07.05.1998 - 2 AZR 417/97 - Rz. 10, NZA 1998, 1049 f.).
  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 237/14

    Kündigung - Mutterschutz - Diskriminierung

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 7. März 2014 - 3 Sa 502/13 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
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