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   LAG Sachsen, 10.07.2014 - 1 Sa 36/14   

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https://dejure.org/2014,29009
LAG Sachsen, 10.07.2014 - 1 Sa 36/14 (https://dejure.org/2014,29009)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 10.07.2014 - 1 Sa 36/14 (https://dejure.org/2014,29009)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 10. Juli 2014 - 1 Sa 36/14 (https://dejure.org/2014,29009)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • LAG Sachsen PDF
  • IWW

    § 613 a BGB, § 313 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, §§ 133, 157 BGB, § 780 BGB, § 781 BGB, § 151 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statische Fortgeltung des Tarifvertrages nach vertraglicher Personalüberleitung und Austritt der Arbeitgeberin aus dem Arbeitgeberverband; Unbegründete Zahlungsklage einer Kindergärtnerin aufgrund Gleichstellungsabrede in Altvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung; Bezugnahme auf Tarifvertrag; Personalüberleitungsvertrag

  • rechtsportal.de

    Statische Fortgeltung des Tarifvertrages nach vertraglicher Personalüberleitung und Austritt der Arbeitgeberin aus dem Arbeitgeberverband

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 536/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag und Personal-überleitungsvertrag

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.07.2014 - 1 Sa 36/14
    Das Bundesarbeitsgericht ging davon aus, dass mit einer solchen von einem tarifgebundenen Arbeitgeber gestellten Vertragsklausel lediglich die möglicherweise fehlende Gebundenheit des Arbeitnehmers an die im Arbeitsvertrag genannten Tarifverträge ersetzt werden sollen, um jedenfalls zu einer vertraglichen Anwendung des einschlägigen Tarifvertrages zu kommen und damit zu dessen Geltung für alle Beschäftigten (BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 536/09 - AP Nr. 86 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Rn. 17; so bereits BAG 1. Dezember 2004 - 4 AZR 50/04 - BAGE 113, 40; jüngst BAG 11. Dezember 2013 - 4 AZR 473/12 - jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Daraus hat das Bundesarbeitsgericht die Konsequenz gezogen, dass auch ohne weitere Anhaltspunkte im Vertragstext oder Begleitumstände bei Vertragsschluss bei Tarifgebundenheit des Arbeitgebers an die in Bezug genommenen Tarifverträge Bezugnahmeklauseln, wie die im Arbeitsvertrag vom 1. November 1993, in aller Regel als sog. Gleichstellungsabreden auszulegen seien (BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 536/09 - aaO. Rn. 18; BAG 10. Dezember 2008 - 4 AZR 881/07 - AP Nr. 68 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Rn. 18, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Dies hat zur Folge, dass die Bezugnahmeklausel als Gleichstellungsabrede auszulegen ist und der Austritt der Beklagten aus dem Arbeitgeberverband zum 31. Dezember 2009 zur Folge hat, dass der TVöD -VKA auf das Arbeitsverhältnis der Parteien statisch weiter gilt (vgl. BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 536/09 - aaO.).

    Dies ist durch Auslegung nach den §§ 133, 157 BGB zu ermitteln (ausführlich BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 536/09 - aaO., Rz. 22 m. w. N.).

  • BAG, 19.10.2011 - 5 AZR 359/10

    Vergütungserhöhung aufgrund betrieblicher Übung

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.07.2014 - 1 Sa 36/14
    Im Wege der Auslegung des Verhaltens des Arbeitgebers ist zu ermitteln, ob der Arbeitnehmer davon ausgehen musste, die Leistung werde nur unter bestimmten Voraussetzungen oder nur für eine bestimmte Zeit gewährt (BAG vom 19. Oktober 2011 - 5 AZR 359/10 - AP Nr. 92 zu § 242 BGB Betriebliche Übung Rn. 13 m. w. N.).

    Bei einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber wird eine betriebliche Übung der Erhöhung der Löhne und Gehälter entsprechend der Tarifentwicklungen in einem bestimmten Tarifgebiet nur entstehen, wenn es deutliche Anhaltspunkte im Verhalten des Arbeitgebers dafür gibt, dass er auf Dauer die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelten Tariflohnerhöhungen übernehmen will (BAG vom 19. Oktober 2011 aaO. Rn. 14 m. w. N.).

  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.07.2014 - 1 Sa 36/14
    b) Unter Zugrundelegung dieser Rechtsgrundsätze bedeutet dies, dass die Bezugnahmeklausel in § 2 des Arbeitsvertrages vom 1. November 1993 an sich als unbedingte dynamische Bezugnahme auf den BAT -VKA und den diesen ersetzenden TVöD -VKA auszulegen ist (BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - BAGE 130, 286 ).

    Demgegenüber legt das Bundesarbeitsgericht eine "Zusicherung" in einem PÜV als einen schuldrechtlichen Anspruch auf eine Tarifdynamik aus (BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - aaO.; BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 439/09 - aaO. Rz. 29).

  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 439/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Personalüberleitungsvertrag

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.07.2014 - 1 Sa 36/14
    Allerdings kann der PÜV einen schuldrechtlichen Anspruch der Klägerin gewähren, von der Beklagten die Zustimmung zum Abschluss einer Vereinbarung darüber zu verlangen, dass das dort genannte Tarifrecht in seiner jeweiligen Fassung auf ihr Arbeitsverhältnis Anwendung findet (BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 439/09 - AP Nr. 60 zu § 133 BGB , Rz. 20).

    Demgegenüber legt das Bundesarbeitsgericht eine "Zusicherung" in einem PÜV als einen schuldrechtlichen Anspruch auf eine Tarifdynamik aus (BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - aaO.; BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 439/09 - aaO. Rz. 29).

  • BAG, 11.12.2013 - 4 AZR 473/12

    Vertragsauslegung - Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungs-abrede

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.07.2014 - 1 Sa 36/14
    Das Bundesarbeitsgericht ging davon aus, dass mit einer solchen von einem tarifgebundenen Arbeitgeber gestellten Vertragsklausel lediglich die möglicherweise fehlende Gebundenheit des Arbeitnehmers an die im Arbeitsvertrag genannten Tarifverträge ersetzt werden sollen, um jedenfalls zu einer vertraglichen Anwendung des einschlägigen Tarifvertrages zu kommen und damit zu dessen Geltung für alle Beschäftigten (BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 536/09 - AP Nr. 86 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Rn. 17; so bereits BAG 1. Dezember 2004 - 4 AZR 50/04 - BAGE 113, 40; jüngst BAG 11. Dezember 2013 - 4 AZR 473/12 - jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Jedoch ist die Auslegungsregelung zur Feststellung einer Gleichstellungsabrede aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin auf Bezugnahmeklauseln von sog. Altverträgen anzuwenden, das heißt auf Verträge, die vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform zum 1. Januar 2002 vereinbart worden sind (BAG 17. November 2010 - 4 AZR 127/09 - AP Nr. 85 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - BAGE 116, 326 ; BAG 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - BAGE 122, 74; jüngst BAG 11. Dezember 2013 - 4 AZR 473/12 - bestätigt durch das BVerfG 26. März 2009 - 1 BvR 3564/08 - und 21. April 2009 - 1 BvR 784/09 -).

  • BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 715/00

    Betriebliche Übung - Tariflohnerhöhung

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.07.2014 - 1 Sa 36/14
    Hat ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber in der Vergangenheit die Löhne und Gehälter entsprechend der Tarifentwicklung erhöht, begründet dies deshalb keine betriebliche Übung der Erhöhung der Arbeitsentgelte entsprechend der Tarifentwicklung (so bereits BAG 16. Januar 2002 - 5 AZR 715/00 - AP Nr. 56 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 290/08

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag und Personalüberleitungsvertrag

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.07.2014 - 1 Sa 36/14
    Dementsprechend hat das Bundesarbeitsgericht im Falle einer Anordnung der "Fortgeltung" der bisherigen Tarifverträge in einem PÜV angenommen, dass sich dem die Vereinbarung einer Tarifdynamik nicht entnehmen lasse, denn es fehle an einem die Dynamik einbeziehenden Zusatz wie beispielsweise "in der jeweiligen Fassung", "ergänzende, ändernde oder ersetzende Tarifverträge" oder einen ähnlichen Umstand, aus dem heraus der Wille deutlich werde, eine dynamische Verweisung vornehmen zu wollen (so: BAG 26. August 2009 - 4 AZR 290/08 - AP Nr. 69 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Rz. 24 m. w. N.).
  • BAG, 13.04.2011 - 10 AZR 88/10

    Gleichbehandlung - Sonderzahlung - Ausgleich für Mehrarbeit

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.07.2014 - 1 Sa 36/14
    Trotz des Vorrangs der Vertragsfreiheit ist der Gleichbehandlungsgrundsatz auch bei der Zahlung der Arbeitsvergütung anwendbar, wenn diese durch eine betriebliche Einheitsregelung generell aufgehoben wird oder der Arbeitgeber die Leistung nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, indem er Voraussetzungen oder Zwecke festlegt (BAG vom 13. April 2011 - 10 AZR 88/10 - EzA § 242 BGB 2002 Gleichbehandlung Nr. 25 m. w. N.).
  • BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 931/12

    Anspruch einer Lehrkraft auf Höhergruppierungsgewinn gemäß § 8 Abs. 5 TVÜ-Länder

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.07.2014 - 1 Sa 36/14
    Die Zahlung einer Lohnabrechnung hindert den Arbeitgeber regelmäßig nicht daran, die Lohnabrechnung später zu widerrufen, Gegenansprüche zu erheben oder aus anderen Gründen die Zahlung zu verweigern (BAG 27. Februar 2014 - 6 AZR 931/12 - Rz. 41 m. w. N.).
  • BAG, 01.12.2004 - 4 AZR 50/04

    Gleichstellungsabrede - Merkmale

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.07.2014 - 1 Sa 36/14
    Das Bundesarbeitsgericht ging davon aus, dass mit einer solchen von einem tarifgebundenen Arbeitgeber gestellten Vertragsklausel lediglich die möglicherweise fehlende Gebundenheit des Arbeitnehmers an die im Arbeitsvertrag genannten Tarifverträge ersetzt werden sollen, um jedenfalls zu einer vertraglichen Anwendung des einschlägigen Tarifvertrages zu kommen und damit zu dessen Geltung für alle Beschäftigten (BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 536/09 - AP Nr. 86 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Rn. 17; so bereits BAG 1. Dezember 2004 - 4 AZR 50/04 - BAGE 113, 40; jüngst BAG 11. Dezember 2013 - 4 AZR 473/12 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 20.04.2005 - 4 AZR 292/04

    Vertrag zugunsten Dritter

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 881/07

    Bezugnahme auf Tarifvertrag in Arbeitsvertrag und in Personalüberleitungsvertrag

  • BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 64/08

    Zulässigkeit einer einfachen Differenzierungsklausel - Zahlung einer tariflich

  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 127/09

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

  • BAG, 19.10.2011 - 4 AZR 811/09

    Gleichstellungsabrede - Abgrenzung "Altvertrag/Neuvertrag

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 290/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Eingruppierung einer

  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 269/84

    Ehegattenunterhalt - Erbe - Bedürftigkeit - Tarifvertrag - Höchstpersönlicher

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