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   LAG Sachsen, 10.12.2003 - 2 Sa 240/03   

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https://dejure.org/2003,14155
LAG Sachsen, 10.12.2003 - 2 Sa 240/03 (https://dejure.org/2003,14155)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 10.12.2003 - 2 Sa 240/03 (https://dejure.org/2003,14155)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 10. Dezember 2003 - 2 Sa 240/03 (https://dejure.org/2003,14155)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Zeitablaufs; Vorliegen einer wirksamen Befristung; Rechtfertigung der Befristung durch einen sachlichen Grund ; Bestandskräftige Zuweisung eines Arbeitnehmers im Rahmen einer ABM oder einer SAM als Sachgrund für eine Befristung ; ...

  • Judicialis

    TzBfG § 14 Abs. 1; ; Sächs. GemO § 60

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 14 Abs. 1; Sächs. GemO § 60
    Schriftformerfordernis bei Entfristung kommunaler Arbeitsverträge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 15.07.1992 - 7 AZR 337/91

    Arbeitsverhältnis: Begründung - mündlichen Einstellungszusage - Treu und Glauben

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.12.2003 - 2 Sa 240/03
    Entscheidend ist, ob bereits zu diesem Zeitpunkt der Wille zu einer vertraglichen Bindung bestand (vgl. BAG vom 15.07.1992 - 7 AZR 337/91 -, dok. in JURIS).

    Zwar finden die Grundsätze der Duldungs- und Anscheinsvollmacht auch gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts - mithin auch der Beklagten gegenüber - Anwendung, wenn deren vertretungsberechtigte Organe das Vertreterhandeln eines Dritten geduldet oder nicht verhindert haben (BAG vom 15.07.1992, a. a. O.).

    Wenn die Vertretung - wie hier die Vertretung der beklagten Gemeinde - an die Beachtung gewisser Förmlichkeiten gebunden ist, so können nicht die Regeln der Duldungs- oder Anscheinsvollmacht einer Verpflichtungserklärung, bei der diese Förmlichkeiten erkennbar missachtet worden sind, trotzdem bindende Wirkung zulegen (BAG vom 15.07.1992, a. a. O.).

  • BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 936/94

    Arbeitsbeschaffungsmaßnahme und befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.12.2003 - 2 Sa 240/03
    Er hat mit dem Arbeitnehmer einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu schließen, weil der nach § 249 BGB auszugleichende Schaden in dem unterbliebenen Abschluss eines Arbeitsvertrages liegt (BAG vom 26.04.1995 - 7 AZR 936/94 -, AP Nr. 4 zu § 91 AFG m. w. N.).

    (3) Die Nebenbestimmung im Bewilligungsbescheid der Bundesanstalt für Arbeit vom 21.01.2002 in der Anlage 2 dahin, dass die Bewilligung unter der Bedingung erfolgt, dass nach Beendigung der Maßnahme mit der Klägerin ein unbefristetes Dauerarbeitsverhältnis zu begründen sei, begründet nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Rechte des Arbeitnehmers auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages mit dem Maßnahmeträger (vgl. BAG vom 26.04.1995, a. a. O.).

  • BAG, 20.12.1995 - 7 AZR 194/95

    Befristeter Arbeitsvertrag - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - Trägerwechsel bei

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.12.2003 - 2 Sa 240/03
    Daher genügt für das Vorliegen eines Sachgrundes bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen infolge der Gewährung einer ABM oder SAM, dass die Dauer der Zuweisung mit der Dauer der Befristung übereinstimmt (vgl. BAG vom 20.12.1995 - 7 AZR 194/95 -, AP Nr. 177 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag m. w. N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2022 - 2 Sa 258/21

    Wiedereinstellungsanspruch - Zusage - Gleichbehandlungsgrundsatz

    d) Unabhängig davon, dass es bereits an dem erforderlichen Rechtsbindungswillen zur Annahme einer rechtsgeschäftlichen Zusage fehlt, wäre selbst für den Fall, dass sich die Beklagte aufgrund einer mündlichen Zusage zum Abschluss eines Arbeitsvertrags verpflichtet hätte, eine solche Verpflichtungserklärung jedenfalls wegen Verstoßes gegen § 49 der Gemeindeordnung des Landes Rheinland-Pfalz (GemO) mangels Einhaltung der Schriftform (als Begrenzung der Vertretungsmacht) unwirksam ( vgl. hierzu BAG 15. Juli 1992 - 7 AZR 337/91 - ; LAG Sachsen 10. Dezember 2003 - 2 Sa 240/03 - ).

    Im Streitfall handelt es sich bei der Verpflichtung zur Eingehung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses aber nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung ( vgl. hierzu auch BAG 29. Juni 1988 - 7 AZR 180/87 - Rn. 23; LAG Sachsen 10. Dezember 2003 - 2 Sa 240/03 - Rn. 54 ).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2020 - 2 Sa 502/19

    Befristung - Zustandekommen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses - Zusage -

    Im Hinblick darauf, dass die vom Kläger behaupteten mündlichen Erklärungen nicht den rechtlichen Schluss ermöglichen, dass zwischen den Parteien ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist, kann dahingestellt bleiben, ob eine mündliche Verpflichtungserklärung ggf. wegen Verstoßes gegen § 49 der Gemeindeordnung des Landes Rheinland-Pfalz (GemO) mangels Einhaltung der Schriftform (als Begrenzung der Vertretungsmacht) unwirksam wäre ( vgl. hierzu BAG 15. Juli 1992 - 7 AZR 337/91 - juris; LAG Sachsen 10. Dezember 2003 - 2 Sa 240/03 - juris ).
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