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   LAG Sachsen, 10.12.2010 - 3 TaBV 13/10   

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https://dejure.org/2010,21023
LAG Sachsen, 10.12.2010 - 3 TaBV 13/10 (https://dejure.org/2010,21023)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 10.12.2010 - 3 TaBV 13/10 (https://dejure.org/2010,21023)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 10. Dezember 2010 - 3 TaBV 13/10 (https://dejure.org/2010,21023)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermessenfehlerhafter Einigungsstellenspruch zur Verpflichtung der Arbeitgeberin zu Gefährdungsschulungen; Vorrang der Gefährdungsbeurteilung vor Unterweisung; Feststellung der Unwirksamkeit eines Teilspruchs der EinigungsstelleEin Einigungsstellenspruch, der einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 13/03

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.12.2010 - 3 TaBV 13/10
    Die Ausübung des Mitbestimmungsrechts des § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bezieht sich deshalb auf die Frage, welchen Inhalt die vorzunehmende Unterweisung für einen bestimmten Arbeitsplatz haben soll (BAG vom 08.06.2004 aaO. Rn. 51).

    Dies gilt auch für die Betriebsvereinbarung, die durch den Spruch einer Einigungsstelle zustande gekommen ist (BAG vom 08.06.2004 - 1 ABR 13/03, NZA 2004, 1175 , Rn. 60).

  • BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06

    Arbeitsschutz - Gefährdungsbeurteilung

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.12.2010 - 3 TaBV 13/10
    Das Landesarbeitsgericht sieht sich aufgrund der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06 - und der Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte Köln vom 03.05.2010 - 2 TaBV 90/09 - zitiert in Juris - und München vom 12.10.2010 - 9 TaBV 39/10 - in der Auffassung bestätigt, dass die Unterweisung nach § 12 ArbSchG stets eine Gefährdungsbeurteilung voraussetzt (vgl. Ziff. 26 der zitierten Entscheidung des BAG).

    Je genauer und wirklichkeitsnäher die Gefährdungen im Betrieb ermittelt und beurteilt werden, desto zielsicherer können konkrete Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden (BAG vom 12.08.2008 aaO. Rn. 23).

  • LAG München, 12.10.2010 - 9 TaBV 39/10

    Beauftragung des Gesamtbetriebsrats; Verhältnis der Gefährungsbeurteilung nach §

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.12.2010 - 3 TaBV 13/10
    Das Landesarbeitsgericht sieht sich aufgrund der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06 - und der Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte Köln vom 03.05.2010 - 2 TaBV 90/09 - zitiert in Juris - und München vom 12.10.2010 - 9 TaBV 39/10 - in der Auffassung bestätigt, dass die Unterweisung nach § 12 ArbSchG stets eine Gefährdungsbeurteilung voraussetzt (vgl. Ziff. 26 der zitierten Entscheidung des BAG).

    Auch aus der Tatsache, dass die Unterweisung bereits bei der Einstellung zu erfolgen hat, lässt sich nicht ableiten, dass der Vorrang der Gefährdungsbeurteilung nicht gewollt oder nicht möglich ist, da der Arbeitsplatz zwangsläufig vor der Einstellung vorhanden ist und somit auch beurteilt werden kann (LAG München vom 12.10.2010 aaO.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2009 - 1 TaBV 1871/08

    Zulässigkeit der Aufstellung von Regelungen zur aufgabenbezogenen Unterweisung

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.12.2010 - 3 TaBV 13/10
    Eine Unterweisung, die durchgeführt wird, ohne dass die konkreten Gefährdungen und Belastungen, denen die einzelnen Beschäftigten ausgesetzt sind, und die dagegen getroffenen Schutzmaßnahmen bekannt sind, ist sinnlos und verfehlt ihren Zweck (LAG Berlin-Brandenburg vom 19.02.2009 - 1 TaBV 1871/08 -).
  • BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 9/02

    Betriebsvereinbarung über die vorübergehende Veränderung der Dauer der

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.12.2010 - 3 TaBV 13/10
    Die Teilunwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung hat die Unwirksamkeit auch ihrer übrigen Bestimmungen zur Folge, wenn diese ohne die unwirksamen Teile keine sinnvolle, in sich geschlossene Regelung mehr darstellen (BAG vom 21.01.2003 - 1 ABR 9/02, AP Nr. 1 zu § 21 a BetrVG 1972; BAG vom 22.03.2005 - 1 ABR 64/03, NZA 2006, 383 Rn. 61).
  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03

    Sperrwirkung eines Tarifvertrags

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.12.2010 - 3 TaBV 13/10
    Die Teilunwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung hat die Unwirksamkeit auch ihrer übrigen Bestimmungen zur Folge, wenn diese ohne die unwirksamen Teile keine sinnvolle, in sich geschlossene Regelung mehr darstellen (BAG vom 21.01.2003 - 1 ABR 9/02, AP Nr. 1 zu § 21 a BetrVG 1972; BAG vom 22.03.2005 - 1 ABR 64/03, NZA 2006, 383 Rn. 61).
  • LAG Düsseldorf, 22.06.2010 - 16 TaBV 11/10

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz; unwirksamer Einigungsstellenspruch zur

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.12.2010 - 3 TaBV 13/10
    Es handelt sich lediglich um den Hauptkomplex ergänzende Regelungen, die ohne diesen hinfällig sind (LAG Düsseldorf vom 22.06.2010 - 16 TaBV 11/10 -).
  • LAG Köln, 03.05.2010 - 2 TaBV 90/09

    Ermessensfehler eines Einigungsstellenspruchs

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.12.2010 - 3 TaBV 13/10
    Das Landesarbeitsgericht sieht sich aufgrund der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06 - und der Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte Köln vom 03.05.2010 - 2 TaBV 90/09 - zitiert in Juris - und München vom 12.10.2010 - 9 TaBV 39/10 - in der Auffassung bestätigt, dass die Unterweisung nach § 12 ArbSchG stets eine Gefährdungsbeurteilung voraussetzt (vgl. Ziff. 26 der zitierten Entscheidung des BAG).
  • BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 16/06

    Versetzung - Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.12.2010 - 3 TaBV 13/10
    aa) Er ist in zutreffender Weise auf die Feststellung der Unwirksamkeit des Teilspruchs der Einigungsstelle gerichtet (vgl. BAG, Beschluss vom 26.08.2008 - 1 ABR 16/06, Rn. 11).
  • BAG, 08.11.2011 - 1 ABR 1/11

    Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs 1 Nr 7 BetrVG - Unterweisung zum

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 10. Dezember 2010 - 3 TaBV 13/10 - wird zurückgewiesen.
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