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   LAG Sachsen, 12.04.2012 - 6 Sa 185/11   

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LAG Sachsen, 12.04.2012 - 6 Sa 185/11 (https://dejure.org/2012,61870)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 12.04.2012 - 6 Sa 185/11 (https://dejure.org/2012,61870)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 12. April 2012 - 6 Sa 185/11 (https://dejure.org/2012,61870)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW

    § 69 ArbGG, § ... 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 522 Abs. 1, 97 ZPO, 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 ArbGG, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 11 Abs. 2 ArbGG, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 3 Buchst. g BAT-O, Art. 33 Abs. 5 GG, Art. 33 Abs. 4 GG, § 2 Abs. 2 Satz 2 AGG, § 1 AGG, § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, § 1, § 7 Abs. 1 AGG, Art. 1, Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG, Richtlinie 2000/78, § 313 BGB, Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB, § 97 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Altersversorgung eines angestellten Professors für Praktische Informatik; Unbegründete Feststellungsklage zur Zahlung einer monatlichen Zusatzversorgung bei unzureichenden Darlegungen des Angestellten zur dienstvertraglich vereinbarten Gleichstellung mit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersversorgung eines angestellten Professors für Praktische Informatik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 294/09

    Hinterbliebenenversorgung - Eingetragene Lebenspartner

    Auszug aus LAG Sachsen, 12.04.2012 - 6 Sa 185/11
    Er zwingt deshalb nicht zur Gleichbehandlung von Beamteten und Nichtbeamteten im öffentlichen Dienst tätigen Personen (vgl. BAG 16. März 2010 - 3 AZR 356/08 - Rn. 22 ff., AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 63 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 36; gegen die Übertragbarkeit von Differenzierungen, die nur im Beamtenrecht zulässig sind, auf das Recht der Angestellten im öffentlichen Dienst: BAG 15. September 2009 - 3 AZR 294/09 - Rn. 48 f., AP GG Art. 3 Nr. 317 = EzAAGG§ 2 Nr. 5).

    Da der Beklagte nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG für die von der VBL geleistete Rente einzustehen hat, besteht zwischen den Parteien noch bis heute und damit unter Geltung des AGG ein Rechtsverhältnis (vgl. BAG 15. September 2009 - 3 AZR 294/09 - Rn. 37, AP GG Art. 3 Nr. 317 = EzA AGG§ 2 Nr.

  • BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 869/09

    Hochschullehrer - Anspruch auf beamtengleiche Versorgung

    Auszug aus LAG Sachsen, 12.04.2012 - 6 Sa 185/11
    Die Kammer folgt insoweit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.11.2011 - 3 AZR 869/09 - zu einem identischen Parallelsachverhalt und macht sich die dortige Argumentation zu Eigen, soweit das Bundesarbeitsgericht wie folgt ausgeführt hat:.

    Die Revisionszulassung folgt aus § 72 Abs. 2 ArbGG , da die Kammer der Sache mangels Befriedung durch das Urteil des BAG vom 15.11.2011 - 3 AZR 869/09 - weiterhin grundsätzliche Bedeutung zumisst.

  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06

    Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht

    Auszug aus LAG Sachsen, 12.04.2012 - 6 Sa 185/11
    Er enthält keine "Bereichsausnahme" für die betriebliche Altersversorgung, sondern lediglich eine Kollisionsregel: Wenn und soweit das Betriebsrentengesetz bestimmte Unterscheidungen enthält, die einen Bezug zu den in § 1 AGG erwähnten Merkmalen haben, hat das AGG keinen Vorrang, sondern es verbleibt bei den Regelungen im Betriebsrentengesetz (BAG 11. Dezember 2007 - 3 AZR 249/06 - Rn. 22 ff., BAGE 125, 133 ).
  • BVerfG, 27.07.2010 - 2 BvR 616/09

    Zur Vereinbarkeit der Kürzung von Versorgungsbezügen bei (unfreiwilliger)

    Auszug aus LAG Sachsen, 12.04.2012 - 6 Sa 185/11
    Es gehört zu den grundsätzlichen Unterschieden zwischen dem Beamten- und dem Arbeitsrecht, dass sich die Absicherung von Beamten im Alter nach dem Status des letzten Amtes zu richten hat und vom Dienstherrn zu leisten ist (zur Herleitung dieser Grundsätze aus dem Kernbestand der Strukturprinzipien, welche die Institution des Berufsbeamtentums tragen: BVerfG 27. Juli 2010 - 2 BvR 616/09 - Rn. 7 f., ZTR 2010, 552 ), während die Altersversorgung von Arbeitnehmern im Grundsatz durch die gesetzliche Sozialversicherung als Basis und die lediglich staatlich geförderte Möglichkeit der betrieblichen Altersversorgung und der Eigenvorsorge geprägt ist, wie sich aus der dem Altersvermögensgesetz zugrundeliegenden Konzeption ergibt (Gesetz vom 26. Juni 2001, BGBl. I S. 1310 ; vgl. BT-Drucks. 14/4595 S. 1).
  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Sachsen, 12.04.2012 - 6 Sa 185/11
    Auch unter diesem Gesichtspunkt ergab sich also keine Begrenzung der Anwendung der Verweisungsklausel im Dienstvertrag hinsichtlich solcher den BAT-O ergänzenden tariflichen Regelungen, die die VBL-Versorgung für die dem BAT-O unterfallenden Arbeitnehmer einführten (vgl. zum Ausschluss möglicherweise völlig unerwarteter Tarifentwicklungen von der vertraglichen Bezugnahme in Verweisungsklauseln: BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - Rn. 23, AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 55 = EzA BGB 2002 § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 15; 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 21, BAGE 128, 73 ).
  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 356/08

    Altersversorgung - Bahnprivatisierung - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Sachsen, 12.04.2012 - 6 Sa 185/11
    Er zwingt deshalb nicht zur Gleichbehandlung von Beamteten und Nichtbeamteten im öffentlichen Dienst tätigen Personen (vgl. BAG 16. März 2010 - 3 AZR 356/08 - Rn. 22 ff., AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 63 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 36; gegen die Übertragbarkeit von Differenzierungen, die nur im Beamtenrecht zulässig sind, auf das Recht der Angestellten im öffentlichen Dienst: BAG 15. September 2009 - 3 AZR 294/09 - Rn. 48 f., AP GG Art. 3 Nr. 317 = EzAAGG§ 2 Nr. 5).
  • Drs-Bund, 14.11.2000 - BT-Drs 14/4595
    Auszug aus LAG Sachsen, 12.04.2012 - 6 Sa 185/11
    Es gehört zu den grundsätzlichen Unterschieden zwischen dem Beamten- und dem Arbeitsrecht, dass sich die Absicherung von Beamten im Alter nach dem Status des letzten Amtes zu richten hat und vom Dienstherrn zu leisten ist (zur Herleitung dieser Grundsätze aus dem Kernbestand der Strukturprinzipien, welche die Institution des Berufsbeamtentums tragen: BVerfG 27. Juli 2010 - 2 BvR 616/09 - Rn. 7 f., ZTR 2010, 552 ), während die Altersversorgung von Arbeitnehmern im Grundsatz durch die gesetzliche Sozialversicherung als Basis und die lediglich staatlich geförderte Möglichkeit der betrieblichen Altersversorgung und der Eigenvorsorge geprägt ist, wie sich aus der dem Altersvermögensgesetz zugrundeliegenden Konzeption ergibt (Gesetz vom 26. Juni 2001, BGBl. I S. 1310 ; vgl. BT-Drucks. 14/4595 S. 1).
  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 847/07

    Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen

    Auszug aus LAG Sachsen, 12.04.2012 - 6 Sa 185/11
    Auch unter diesem Gesichtspunkt ergab sich also keine Begrenzung der Anwendung der Verweisungsklausel im Dienstvertrag hinsichtlich solcher den BAT-O ergänzenden tariflichen Regelungen, die die VBL-Versorgung für die dem BAT-O unterfallenden Arbeitnehmer einführten (vgl. zum Ausschluss möglicherweise völlig unerwarteter Tarifentwicklungen von der vertraglichen Bezugnahme in Verweisungsklauseln: BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - Rn. 23, AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 55 = EzA BGB 2002 § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 15; 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 21, BAGE 128, 73 ).
  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

    Auszug aus LAG Sachsen, 12.04.2012 - 6 Sa 185/11
    Diese Richtlinie eröffnet zugleich den Anwendungsbereich des Unionsrechts nach Art. 51 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (künftig: GR-Charta), seit mit dem 2. Dezember 2006 die Umsetzungsfrist hinsichtlich des Merkmals Alter abgelaufen ist (Art. 18 Abs. 1 der Rahmenrichtlinie; vgl. EuGH 19. Januar 2010 - C-555/07 -[Kücükdeveci] Rn. 9, 24 ff., Slg. 2010, I-365).
  • EuGH, 08.09.2011 - C-297/10

    Hennigs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - Charta der

    Auszug aus LAG Sachsen, 12.04.2012 - 6 Sa 185/11
    Dieses wird inhaltlich durch die Rahmenrichtlinie konkretisiert (vgl. EuGH 8. September 2011 - C-297/10 u. a. -[Hennigs und Mai] Rn. 47, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 21).
  • BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 526/07

    Unzureichende Berufungsbegründung

  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 744/08

    Altersversorgung - Lektoren - Vertragsauslegung

  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 373/08

    Berufungseinlegung - Auslegung vom Arbeitgeber gestellter Vertragsbedingungen

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 640/07

    Betriebsrente - Beitragsbemessungsgrenzen West und Ost

  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 473/01

    Zulässigkeit der Berufung; Anforderungen an Berufungsbegründung

  • OLG Hamm, 02.06.1982 - 20 U 39/82
  • BGH, 18.02.1981 - IVb ZB 505/81

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung - Ausreichen der Verweisung auf den

  • BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 492/12

    Hochschullehrer - Anspruch auf beamtengleiche Versorgung - Anforderungen an

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 12. April 2012 - 6 Sa 185/11 - wird zurückgewiesen.
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