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   LAG Sachsen, 14.12.2005 - 2 Sa 524/05   

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https://dejure.org/2005,10253
LAG Sachsen, 14.12.2005 - 2 Sa 524/05 (https://dejure.org/2005,10253)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 14.12.2005 - 2 Sa 524/05 (https://dejure.org/2005,10253)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 14. Dezember 2005 - 2 Sa 524/05 (https://dejure.org/2005,10253)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordentliche Kündigung durch einen Insolvenzverwalter wegen Betriebsstilllegung; Wirksamkeit einer Kündigung wegen dringender betrieblicher Erfordernisse bei Insolvenz; Vermutungswirkung des Vorliegens eines dringenden betrieblichen Erfordernisses bei Insolvenz; Bedeutung ...

  • Judicialis

    InsO § 125; ; InsO § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 613 a Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 613 a Abs. 4; ; BGB § 613 a Abs. 4 Satz 1; ; BGB § 613 a Abs. 4 Satz 2; ; KSchG § 17; ; KSchG § 18

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksame betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsstillegung und Betriebsübergang - Vertrauensschutz bei Massenentlassung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

    Auszug aus LAG Sachsen, 14.12.2005 - 2 Sa 524/05
    Es ist richtig, dass nach der Auffassung des Europäischen Gerichtshofes (vom 27.01.2005 - C 188/03 [Irmtraut Junk/Wolfgang Kühnel] - NZA 2005, 213) die Art. 2 bis 4 der Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20.07.1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen dahin auszulegen sind, dass die Kündigungserklärung des Arbeitgebers das Ereignis ist, das als Entlassung gilt.

    Ein der Richtlinie 98/59/EG entsprechendes anderes Verständnis ist aufgrund des nach Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte eindeutigen Gehalts dieser Bestimmung auch im Wege der gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung nicht möglich (ArbG Krefeld vom 14.04.2005 - 1 Ca 3731/04 - DB 2005, 892 ff.; Bauer/Krieger/Powiatzka, DB 2005, 445 ff.; Grimm/Borck, EWiR 2005, 213 f.; a. A. etwa Riesenhuber/Domröse, EWS 2005, 97 ff.; Wolter, AuR 2005, 135 ff.).

  • BAG, 28.10.2004 - 8 AZR 199/04

    Wiedereinstellung nach Betriebsübergang in der Insolvenz

    Auszug aus LAG Sachsen, 14.12.2005 - 2 Sa 524/05
    Ein derartiger Anspruch (bzw. auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses) besteht nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vom 28.10.2004 - 8 AZR 199/04 - NZA 2005, 405) nicht, wenn - wie hier - nach Ablauf der Frist einer insolvenzbedingten Kündigung ein Betriebsübergang stattgefunden haben sollte.
  • ArbG Berlin, 30.04.2003 - 36 Ca 19726/02

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung im Rahmen einer Massenentlassung

    Auszug aus LAG Sachsen, 14.12.2005 - 2 Sa 524/05
    Auch wenn der die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs auslösende Vorlagebeschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 30.04.2003 (36 Ca 19726/02 - EWiR 2003, 1133) bereits vorlag und der Generalanwalt seinen Schlussantrag formuliert hatte, musste der Beklagte zu 1. angesichts der eindeutigen Rechtsprechung des für ihn zuständigen höchsten Gerichts für Arbeitssachen und der hierauf beruhenden damaligen Praxis der Arbeitsverwaltung nicht davon ausgehen, dass die Kündigung aufgrund eines durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hervorgerufenen "Systemswechsels" im Recht der Massenentlassungen unwirksam sein könnte.
  • LAG Hessen, 20.04.2005 - 6 Sa 2279/04

    Arbeitsrecht - Kündigungsrecht - Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus LAG Sachsen, 14.12.2005 - 2 Sa 524/05
    Der Beklagte zu 1. wäre gezwungen, das Arbeitsverhältnis des Klägers erneut zu kündigen und zumindest die Vergütung bis zum Ablauf der sich ergebenden neuen Kündigungsfrist fortzuzahlen, obzwar er dazu berechtigt war und allen für ihn erkennbaren formalen Erfordernissen gerecht geworden ist (so die zutreffende Begründung des LAG Berlin vom 27.02.2005 - 17 Sa 2646/04 - LAG-Report 2005, 267, der zu folgen ist; wie hier unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes LAG Hessen vom 20.04.2005 - 6 Sa 2279/04 - NZA-RR 2005, 522).
  • LAG Berlin, 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04

    richtlinienkonforme Auslegung der §§ 17 ff. KSchG; Vertrauensschutz für den

    Auszug aus LAG Sachsen, 14.12.2005 - 2 Sa 524/05
    Der Beklagte zu 1. wäre gezwungen, das Arbeitsverhältnis des Klägers erneut zu kündigen und zumindest die Vergütung bis zum Ablauf der sich ergebenden neuen Kündigungsfrist fortzuzahlen, obzwar er dazu berechtigt war und allen für ihn erkennbaren formalen Erfordernissen gerecht geworden ist (so die zutreffende Begründung des LAG Berlin vom 27.02.2005 - 17 Sa 2646/04 - LAG-Report 2005, 267, der zu folgen ist; wie hier unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes LAG Hessen vom 20.04.2005 - 6 Sa 2279/04 - NZA-RR 2005, 522).
  • BAG, 18.07.1996 - 8 AZR 127/94

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Sachsen, 14.12.2005 - 2 Sa 524/05
    Bei der Anwendung des § 613 a Abs. 4 BGB ist stets zu prüfen, ob es - neben dem Betriebsübergang - einen sachlichen Grund gibt, der "aus sich heraus" die Kündigung zu rechtfertigen vermag, so dass der Betriebsübergang nur äußerlicher Anlass, nicht aber der tragende Grund für die Kündigung gewesen ist (vgl. BAG vom 18.07.1996 - 8 AZR 127/94 - AP Nr. 147b zu § 613 a BGB).
  • BAG, 19.05.1988 - 2 AZR 596/87

    Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB; Eingreifen des Kündigungsverbots aus

    Auszug aus LAG Sachsen, 14.12.2005 - 2 Sa 524/05
    Danach liegt eine Kündigung "wegen" Betriebsüberganges vor, wenn ein Betriebsübergang zwar bis zum Ablauf der Kündigungsfrist noch nicht vollzogen worden ist, dieser aber bereits bei Ausspruch der Kündigung vom Arbeitgeber geplant war, schon greifbare Formen der Verwirklichung angenommen hatte und wenn die Kündigung nur ausgesprochen worden ist, um den geplanten Betriebsübergang vorzubereiten oder zu ermöglichen (BAG vom 19.05.1988 - 2 AZR 596/87 - AP Nr. 75 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Sachsen, 14.12.2005 - 2 Sa 524/05
    Deshalb ist eine Kündigung nicht schon dann rechtsunwirksam, wenn der Betriebsübergang für die Kündigung ursächlich ist, sondern nur, aber auch immer dann, wenn Beweggrund für die Kündigung - das Motiv der Kündigung also - wesentlich durch den Betriebsinhaberwechsel bedingt war (BAG vom 27.09.1984 - 2 AZR 309/83 - AP Nr. 39 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 619/99

    Kündigungsfrist - Friseurhandwerk

    Auszug aus LAG Sachsen, 14.12.2005 - 2 Sa 524/05
    Eine über § 242 BGB hinausgehende Einschränkung der Rückwirkung höchstrichterlicher Rechtsprechung ist dann geboten, wenn die von der Rückwirkung betroffene Partei auf die Fortgeltung der bisherigen Rechtsprechung vertrauen durfte und die Anwendung der geänderten Auffassung wegen ihrer Rechtsfolgen im Streitfall oder der Wirkung auf andere vergleichbar gelagerte Rechtsbeziehungen auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Prozessgegners eine unzumutbare Härte bedeuten würde (vgl. bereits BAG vom 28.01.2001 - 2 AZR 619/99 - AP Nr. 1 zu § 28 LPVG Niedersachen m. w. N.).
  • BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 207/04

    Betriebsbedingte Kündigung; Massenentlassungsanzeige; Nachteilsausgleich

    Auszug aus LAG Sachsen, 14.12.2005 - 2 Sa 524/05
    Demgegenüber ist es allerdings ständige und gefestigte Rechtsprechung des zuständigen Senats des Bundesarbeitsgerichts, dass unter "Entlassung" i. S. von § 17 KSchG die tatsächliche Beendigung der Beschäftigung zu verstehen ist, worauf seitens des Senats in Kenntnis der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes ausdrücklich hingewiesen worden ist (BAG vom 24.02.2005 - 2 AZR 207/04 - dok. in JURIS).
  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 2/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

  • ArbG Krefeld, 14.04.2005 - 1 Ca 3731/04

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung auf Grund dringender betrieblicher

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 79/02

    Massenentlassung

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