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   LAG Sachsen, 17.12.2008 - 2 SaGa 23/08   

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LAG Sachsen, 17.12.2008 - 2 SaGa 23/08 (https://dejure.org/2008,4889)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 17.12.2008 - 2 SaGa 23/08 (https://dejure.org/2008,4889)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - 2 SaGa 23/08 (https://dejure.org/2008,4889)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LAG Sachsen PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der einstweiligen Verfügung eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber zur Durchsetzung des arbeitsvertraglichen Beschäftigungsanspruchs; Zulässigkeit der Änderung eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses durch Verwaltungsakt; Rechtswirkungen einer ...

  • Judicialis

    SächsPÜG § 2 Abs. 1; ; SächsPÜG § 2 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eilantrag auf Beschäftigung im Rahmen der Neuordnung der Sächsischen Verwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 660/07

    Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus LAG Sachsen, 17.12.2008 - 2 SaGa 23/08
    b) Eine - von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zugelassene (vgl. BAG vom 18.12.2008 - 8 AZR 660/07 - Presseerklärung Nr. 101/08; BAG vom 28.09.2006 - 8 AZR 441/05 - vollständig dok. lediglich in JURIS; BAG vom 02.03.2006 - 8 AZR 124/05 - BAGE 117, 184; s. a. BVerfG [2. Kammer d. 1. Senats] - 1 BvL 2/00 - AP Nr. 2 zu § 26 ArbGG 1979) - landesgesetzliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen den Parteien unter Übergang auf den KSV (nach den zugrunde liegenden Sachverhalten hatten die Landesgesetze selbst den Übergang von Arbeitsverhältnissen zwingend und ausnahmslos angeordnet) nach dem Sächsischen Personalübergangsgesetz hat nicht stattgefunden.

    Die dagegen erhobenen Rügen beziehen sich auf die mittlerweile vom Bundesarbeitsgericht allerdings bereits mehrfach entkräfteten Einwände gegen eine fehlende Gesetzgebungskompetenz der Landesgesetzgeber auf dem Gebiet des Arbeitsrechts (vgl. BAG vom 18.12.2008 - 8 AZR 660/07 - Presseerklärung Nr. 101/08; BAG vom 28.09.2006 - 8 AZR 441/05 - vollständig dok. lediglich in JURIS; BAG vom 02.03.2006 - 8 AZR 124/05 - BAGE 117, 184; s. a. BVerfG [2. Kammer d. 1. Senats] vom 11.04.2000 - 1 BvL 2/00 - AP Nr. 2 zu § 26 ArbGG 1979).

  • BAG, 02.03.2006 - 8 AZR 124/05

    Widerspruchsrecht bei gesetzlich angeordnetem Übergang eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Sachsen, 17.12.2008 - 2 SaGa 23/08
    b) Eine - von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zugelassene (vgl. BAG vom 18.12.2008 - 8 AZR 660/07 - Presseerklärung Nr. 101/08; BAG vom 28.09.2006 - 8 AZR 441/05 - vollständig dok. lediglich in JURIS; BAG vom 02.03.2006 - 8 AZR 124/05 - BAGE 117, 184; s. a. BVerfG [2. Kammer d. 1. Senats] - 1 BvL 2/00 - AP Nr. 2 zu § 26 ArbGG 1979) - landesgesetzliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen den Parteien unter Übergang auf den KSV (nach den zugrunde liegenden Sachverhalten hatten die Landesgesetze selbst den Übergang von Arbeitsverhältnissen zwingend und ausnahmslos angeordnet) nach dem Sächsischen Personalübergangsgesetz hat nicht stattgefunden.

    Die dagegen erhobenen Rügen beziehen sich auf die mittlerweile vom Bundesarbeitsgericht allerdings bereits mehrfach entkräfteten Einwände gegen eine fehlende Gesetzgebungskompetenz der Landesgesetzgeber auf dem Gebiet des Arbeitsrechts (vgl. BAG vom 18.12.2008 - 8 AZR 660/07 - Presseerklärung Nr. 101/08; BAG vom 28.09.2006 - 8 AZR 441/05 - vollständig dok. lediglich in JURIS; BAG vom 02.03.2006 - 8 AZR 124/05 - BAGE 117, 184; s. a. BVerfG [2. Kammer d. 1. Senats] vom 11.04.2000 - 1 BvL 2/00 - AP Nr. 2 zu § 26 ArbGG 1979).

  • BAG, 28.09.2006 - 8 AZR 441/05

    Widerspruchsrecht bei gesetzlichem Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Sachsen, 17.12.2008 - 2 SaGa 23/08
    b) Eine - von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zugelassene (vgl. BAG vom 18.12.2008 - 8 AZR 660/07 - Presseerklärung Nr. 101/08; BAG vom 28.09.2006 - 8 AZR 441/05 - vollständig dok. lediglich in JURIS; BAG vom 02.03.2006 - 8 AZR 124/05 - BAGE 117, 184; s. a. BVerfG [2. Kammer d. 1. Senats] - 1 BvL 2/00 - AP Nr. 2 zu § 26 ArbGG 1979) - landesgesetzliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen den Parteien unter Übergang auf den KSV (nach den zugrunde liegenden Sachverhalten hatten die Landesgesetze selbst den Übergang von Arbeitsverhältnissen zwingend und ausnahmslos angeordnet) nach dem Sächsischen Personalübergangsgesetz hat nicht stattgefunden.

    Die dagegen erhobenen Rügen beziehen sich auf die mittlerweile vom Bundesarbeitsgericht allerdings bereits mehrfach entkräfteten Einwände gegen eine fehlende Gesetzgebungskompetenz der Landesgesetzgeber auf dem Gebiet des Arbeitsrechts (vgl. BAG vom 18.12.2008 - 8 AZR 660/07 - Presseerklärung Nr. 101/08; BAG vom 28.09.2006 - 8 AZR 441/05 - vollständig dok. lediglich in JURIS; BAG vom 02.03.2006 - 8 AZR 124/05 - BAGE 117, 184; s. a. BVerfG [2. Kammer d. 1. Senats] vom 11.04.2000 - 1 BvL 2/00 - AP Nr. 2 zu § 26 ArbGG 1979).

  • BVerfG, 11.04.2000 - 1 BvL 2/00

    Unzulässige Richtervorlage mangels ausreichender Darlegung der

    Auszug aus LAG Sachsen, 17.12.2008 - 2 SaGa 23/08
    b) Eine - von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zugelassene (vgl. BAG vom 18.12.2008 - 8 AZR 660/07 - Presseerklärung Nr. 101/08; BAG vom 28.09.2006 - 8 AZR 441/05 - vollständig dok. lediglich in JURIS; BAG vom 02.03.2006 - 8 AZR 124/05 - BAGE 117, 184; s. a. BVerfG [2. Kammer d. 1. Senats] - 1 BvL 2/00 - AP Nr. 2 zu § 26 ArbGG 1979) - landesgesetzliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen den Parteien unter Übergang auf den KSV (nach den zugrunde liegenden Sachverhalten hatten die Landesgesetze selbst den Übergang von Arbeitsverhältnissen zwingend und ausnahmslos angeordnet) nach dem Sächsischen Personalübergangsgesetz hat nicht stattgefunden.

    Die dagegen erhobenen Rügen beziehen sich auf die mittlerweile vom Bundesarbeitsgericht allerdings bereits mehrfach entkräfteten Einwände gegen eine fehlende Gesetzgebungskompetenz der Landesgesetzgeber auf dem Gebiet des Arbeitsrechts (vgl. BAG vom 18.12.2008 - 8 AZR 660/07 - Presseerklärung Nr. 101/08; BAG vom 28.09.2006 - 8 AZR 441/05 - vollständig dok. lediglich in JURIS; BAG vom 02.03.2006 - 8 AZR 124/05 - BAGE 117, 184; s. a. BVerfG [2. Kammer d. 1. Senats] vom 11.04.2000 - 1 BvL 2/00 - AP Nr. 2 zu § 26 ArbGG 1979).

  • BAG, 26.04.1988 - 1 AZR 399/86

    Gesetzlicher Anspruch der Tarifvertragsparteien gegen den jeweiligen sozialen

    Auszug aus LAG Sachsen, 17.12.2008 - 2 SaGa 23/08
    Spätestens seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26.04.1988 - 1 AZR 399/86 - BAGE 58, 138) zum Verhältnis zwischen dem Aussperrungsverbot des Art. 29 Abs. 5 der Hessischen Verfassung einerseits und der - (suspendierende Abwehr-)Aussperrungen zulassenden - Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ergibt sich, dass selbst bundesrechtliches Richterrecht sogar Landesverfassungsrecht verdrängt (was übrigens keine - hier ohnehin fehlende [vgl. BVerfG - 1. Kammer d. 1. Senats - 1 BvL 39/95 - DAVorm 1997, 629 m. N. d. Senatsrechtsprechung] - Vorlageverpflichtung nach Art. 100 Abs. 1 Satz 2, Satz 1 GG auslöst; vgl. zur Rechtsfolge einer Kollision bes. mit Blick auf Fragen der Gesetzgebungskompetenzen m. z. N. etwa Jarass/Pieroth GG Art. 31 Rdnr. 5).
  • BVerfG, 19.07.1996 - 1 BvL 39/95

    Voraussetzungen für die Richtervorlage in Verfahren des vorläufigen

    Auszug aus LAG Sachsen, 17.12.2008 - 2 SaGa 23/08
    Spätestens seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26.04.1988 - 1 AZR 399/86 - BAGE 58, 138) zum Verhältnis zwischen dem Aussperrungsverbot des Art. 29 Abs. 5 der Hessischen Verfassung einerseits und der - (suspendierende Abwehr-)Aussperrungen zulassenden - Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ergibt sich, dass selbst bundesrechtliches Richterrecht sogar Landesverfassungsrecht verdrängt (was übrigens keine - hier ohnehin fehlende [vgl. BVerfG - 1. Kammer d. 1. Senats - 1 BvL 39/95 - DAVorm 1997, 629 m. N. d. Senatsrechtsprechung] - Vorlageverpflichtung nach Art. 100 Abs. 1 Satz 2, Satz 1 GG auslöst; vgl. zur Rechtsfolge einer Kollision bes. mit Blick auf Fragen der Gesetzgebungskompetenzen m. z. N. etwa Jarass/Pieroth GG Art. 31 Rdnr. 5).
  • BGH, 21.09.2006 - IX ZR 89/05

    Bindung des Zivilgerichts an eine durch finanzbehördlichen Bescheid erklärte

    Auszug aus LAG Sachsen, 17.12.2008 - 2 SaGa 23/08
    Eine Anfechtung der Verfügung vor den Verwaltungsgerichten hätte jedenfalls einen anderen Streitgegenstand als der hier verfolgte Leistungsantrag (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation BGH vom 21.09.2006 - IX ZR 89/05 - NJW-RR 2007, 398; für eine Konkurrentenklage eines im öffentlichen Dienst beschäftigten Angestellten s. BVerwG vom 10.02.1998 - 2 C 14/97 - BVerwGE 106, 187).
  • BAG, 11.02.1987 - 5 AZR 18/86

    Rechtsstellung eines Lehrbeauftragten einer Universität - Anhaltspunkte für das

    Auszug aus LAG Sachsen, 17.12.2008 - 2 SaGa 23/08
    Ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis durch Verwaltungsakt (dazu BAG vom 11.02.1982 - 5 AZR 18/86 - vollständig dok. lediglich in JURIS) zum KSV wollte der Verfügungsbeklagte ersichtlich nicht begründen.
  • BGH, 19.12.1978 - VI ZR 43/77

    Nachprüfung von Krankenhauspflegesätzen

    Auszug aus LAG Sachsen, 17.12.2008 - 2 SaGa 23/08
    Damit ist das Landesarbeitsgericht das Gericht des zulässigen Rechtswegs i. S. des § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG und entscheidet nach dieser Norm den Rechtsstreit unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten, wobei allerdings die sog. Tatbestandswirkung eines etwaigen Verwaltungsakts (dazu ausführlich BGH vom 19.12.1978 - VI ZR 43/77 - BGHZ 77, 114) - hier: der Übergabeverfügung vom 08.07.2008 - zu respektieren ist, soweit seine Rechtswirkungen (zivil-)rechtlich von Bedeutung sein können.
  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 226/05

    Beschäftigungsanspruch - Schulleitung - vorübergehende Übertragung -

    Auszug aus LAG Sachsen, 17.12.2008 - 2 SaGa 23/08
    Die Parteien müssen sich nach den allgemeinen Regelungen über das Zustandekommen von Verträgen (§§ 145 ff. BGB) darüber einig sein, dass der bestehende Arbeitsvertrag inhaltlich geändert wird (BAG vom 17.01.2006 - 9 AZR 226/05 - vollständig dok. lediglich in JURIS; BAG vom 16.09.1998 - 5 AZR 181/97 - BAGE 89, 376; s. bereits Sächs. LAG vom 19.03.1998 - 10 Sa 738/97 -, wonach entsprechende Verfügungen schon keinen Verwaltungsakt i. S. d. - über § 1 Satz 1 SächsVwVfG - anwendbaren § 35 Satz 1 VwVfG des Bundes darstellen, weil sie keine Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts zum Gegenstand haben).
  • BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 14.97

    Verwaltungsakt, Rufangebot an den Bewerber um eine Professorenstelle;; Zusage,

  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 181/97

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses als Schulleiterin trotz Widerrufs der

  • OVG Sachsen, 10.11.2008 - 2 B 340/08

    Sächsisches Personalübergangsgesetz; Übergang eines Arbeitsverhältnisses;

  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 598/99

    Aufwandsentschädigung - Hochschullehrer

  • LAG Sachsen, 12.11.2009 - 6 Sa 322/09

    Personalübergang vom Freistaat Sachsen auf Landkreise, Kreisfreie Städte und den

    Bei genauerer Betrachtung der Regelungen in § 2 SächsPÜG ergibt sich folglich, dass die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer nicht kraft Gesetzes übergehen, sondern die Verwaltung darüber befindet, welcher Arbeitnehmer übergeht und welcher nicht (ebenso bereits Sächs. LAG, Urteil vom 17.12.2008 - 2 SaGa 23/08 - in ZTR 2009, 268 f.).

    Denn auch dadurch würde nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, von der die erkennende Kammer keine Veranlassung sieht abzuweichen, eine Umsetzung mit den Mitteln des Arbeitsrechts nicht entbehrlich (ähnlich bereits Sächs. LAG, Beschluss vom 17.12.2008 - 2 SaGa 23/08 -, aaO.).

  • LAG Sachsen, 27.08.2009 - 9 Sa 1/09

    Unwirksamer Übergang des Arbeitsverhältnisses durch Verwaltungsakt aufgrund

    Bei genauerer Betrachtung der Regelungen in § 2 SächsPÜG ergibt sich folglich, dass die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer nicht kraft Gesetzes übergehen, sondern die Verwaltung darüber befindet, welcher Arbeitnehmer übergeht und welcher nicht (ebenso bereits Sächs. LAG, Urteil vom 17.12.2008 - 2 SaGa 23/08 - in ZTR 2009, 268 f.).

    Denn auch dadurch würde nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, von der die erkennende Kammer keine Veranlassung sieht abzuweichen, eine Umsetzung mit den Mitteln des Arbeitsrechts nicht entbehrlich (ähnlich bereits Sächs. LAG, Beschluss vom 17.12.2008 - 2 SaGa 23/08 -, a. a. O.).

  • LAG Sachsen, 20.02.2009 - 4 Ta 291/08

    Unbegründeter Aussetzungsbeschluss bei fehlender Vorgreiflichkeit der

    Wie die 2. Kammer des Sächsischen Landesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 17.12.2008 - 2 SaGa 23/08 -, dem sich die Beschwerdekammer vorliegend in vollem Umfang anschließt, zutreffend ausführt, bestehen vorliegend erhebliche Zweifel, ob die auf der Grundlage des § 2 Abs. 2 SächsPÜG erfolgte "Übergabeverfügung" Rechtswirkungen im Rahmen des privatrechtlichen Rechtsverhältnisses der Klägerin zum Beklagten herbeiführen konnte.

    Von einem privatrechtsgestaltenden Verwaltungsakt der Übergabeverfügung, wie der Beklagte hier meint, kann vorliegend ebenfalls nicht ausgegangen werden (vgl. Sächs. LAG, Urteil vom 17.12.2008 - 2 SaGa 23/08 - S. 13/14).

  • LAG Sachsen, 18.02.2009 - 4 Ta 224/08

    Mangels Eilbedürftigkeit unbegründeter Eilantrag gegen Versetzung an einen

    Von diesen Grundsätzen ausgehend ist nach der Entscheidung des Sächsischen LAG vom 17.12.2008 - 2 SaGa 23/08 -, der sich die Beschwerdekammer vorliegend im vollen Umfang anschließt, zum einen bereits zweifelhaft, ob die auf der Grundlage des § 2 Abs. 2 SächsPÜG erfolgte "Übergabeverfügung".

    Wegen der Begründung im Einzelnen hierzu wird auf die Entscheidung des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 17.12.2008 - 2 SaGa 23/08 - verwiesen, der sich die Beschwerdekammer - wie bereits ausgeführt - hier im vollen Umfang anschließt.

  • OVG Sachsen, 10.03.2009 - 2 B 148/09

    sächsisches Personalübergangsgesetz; Übergang eines Arbeitsverhältnisses;

    Der Senat teilt insoweit nicht die vom Sächsischen Landesarbeitsgericht seinem Urteil vom 17.12.2008 - 2 SaGa 23/08 - zugrunde gelegten Zweifel an der Regelungsbefugnis des sächsischen Gesetzgebers.
  • OVG Sachsen, 11.06.2009 - 2 E 42/09

    Verweisung; Arbeitsrecht; Verpflichtungsklage

    Diesem Ergebnis steht schließlich nicht die vom SächsLAG vertretene Auffassung entgegen, wonach ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis nicht durch einen Verwaltungsakt unmittelbar geändert werden könne (SächsLAG, Urt. v. 17.12.2008 - 2 SaGa 23/08 -).
  • OVG Sachsen, 11.06.2009 - 2 E 50/09

    Zuständigkeit; Rechtsweg; Verweisung; Arbeitsgericht

    Diesem Ergebnis steht schließlich nicht die vom SächsLAG vertretene Auffassung entgegen, wonach ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis nicht durch einen Verwaltungsakt unmittelbar geändert werden könne (SächsLAG, Urt. v. 17.12.2008 - 2 SaGa 23/08 -).
  • OVG Sachsen, 11.06.2009 - 2 E 55/09

    Verweisung; Arbeitsrecht

    Diesem Ergebnis steht schließlich nicht die vom SächsLAG vertretene Auffassung entgegen, wonach ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis nicht durch einen Verwaltungsakt unmittelbar geändert werden könne (SächsLAG, Urt. v. 17.12.2008 - 2 SaGa 23/08 -).
  • OVG Sachsen, 11.06.2009 - 2 E 57/09

    Zuständigkeit; Rechtsweg; Verweisung; Arbeitsgericht

    Diesem Ergebnis steht schließlich nicht die vom SächsLAG vertretene Auffassung entgegen, wonach ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis nicht durch einen Verwaltungsakt unmittelbar geändert werden könne (SächsLAG, Urt. v. 17.12.2008 - 2 SaGa 23/08 -).
  • OVG Sachsen, 20.05.2009 - 2 E 53/09

    SächsPÜG; Zuständigkeit; Rechtsweg; Verweisung; Arbeitsgericht

    Diesem Ergebnis steht schließlich nicht die vom SächsLAG vertretene Auffassung entgegen, wonach ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis nicht durch einen Verwaltungsakt unmittelbar geändert werden könne (SächsLAG, Urt. v. 17.12.2008 - 2 SaGa 23/08 -).
  • OVG Sachsen, 11.06.2009 - 2 E 47/09

    Zuständigkeit; Rechtsweg; Verweisung; Arbeitsgericht

  • OVG Sachsen, 25.05.2009 - 2 B 353/08

    Übergabeverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Zweitwohnsitz

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