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LAG Sachsen, 18.05.2000 - 10 Sa 454/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dresden, 25.02.1999 - 2 Ca 6118/98
- LAG Sachsen, 18.05.2000 - 10 Sa 454/99
- BAG, 24.10.2001 - 7 AZR 542/00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 07.07.1999 - 7 AZR 609/97
Befristung aus Haushaltsgründen
Auszug aus LAG Sachsen, 18.05.2000 - 10 Sa 454/99
Denn der öffentliche Arbeitgeber darf -- auch wenn er die Wahrnehmung der Aufgabe sachlich für geboten hält -- keine Verpflichtungen eingehen, die nicht haushaltsrechtlich gedeckt sind (BAG, Urteil vom 06.08.1997 -- 7- AZR§ 619/96 --, RzK I 9 a Nr. 120; BAG, Urteil vom 07.07.1999 -- 7- AZR§ 609/97 --, AP Nr. 215 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag). - BAG, 12.10.1994 - 7 AZR 745/93
Zur Beweislastverteilung bei befristeten Arbeitsverhältnissen; hier: Dauer der …
Auszug aus LAG Sachsen, 18.05.2000 - 10 Sa 454/99
Dies bedeutet, dass die Partei, die sich auf das durch eine Befristung des Arbeitsverhältnisses bedingte Erlöschen der Vertragspflichten beruft, die tatsächlichen Voraussetzungen hierfür beweisen muss (BAG, Urteil vom 12.10.1994 -- 7- AZR§ 745/93 --, AP Nr. 165 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag). - BAG, 12.10.1960 - GS 1/59
Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer …
Auszug aus LAG Sachsen, 18.05.2000 - 10 Sa 454/99
Das ist dann der Fall, wenn dem Arbeitnehmer der durch die Kündigungsschutzbestimmungen gewährleistete Bestandsschutz eines Arbeitsverhältnisses ohne sachlichen Grund entzogen wird (BAG, Großer Senat, Beschluss vom 12.10.1960 -- GS 1/59 --, AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG, Urteil vom 10.08.1994 -- 7- AZR§ 695/93 --, AP Nr. 162 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
- BAG, 24.10.2001 - 7 AZR 542/00
Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 18. Mai 2000 - 10 Sa 454/99 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht auf Grund der Befristung vom 15. Juni 1995 zum 30. Juni 1998 beendet ist.