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   LAG Sachsen, 19.08.2004 - 6 Sa 867/03   

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LAG Sachsen, 19.08.2004 - 6 Sa 867/03 (https://dejure.org/2004,8511)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 19.08.2004 - 6 Sa 867/03 (https://dejure.org/2004,8511)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 19. August 2004 - 6 Sa 867/03 (https://dejure.org/2004,8511)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmissbräuchliche Kündigung im Fall der Kündigung zur Beseitigung des Schutzes eines Arbeitsverhältnisses in der Berufung; Folgen eines unverändert weiterbestehenden Beschäftigungsbedarfs für eine Kündigung zur Kostenreduzierung; Ordentliche Kündigung unter dem ...

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 2; ; BGB § 242; ; BGB § 611; ; BGB § 613 a; ; BGB § 626; ; UmwG §§ 322 ff.; ; GG Art. 1; ; GG Art. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kündigung zur Schutzbeseitigung ist rechtsmißbräuchlich!

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94

    Status einer Lehrkraft

    Auszug aus LAG Sachsen, 19.08.2004 - 6 Sa 867/03
    Die Bewertung einer Rechtsbeziehung als Arbeitsverhältnis kann nicht durch Parteivereinbarung abbedungen und dem Geltungsbereich des Arbeitnehmerschutzes entzogen werden (BAG, Urteil vom 27.07.1994 - 5 AZR 624/93 -, AP Nr. 73 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG, Urteil vom 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94 -, AP Nr. 1 zu § 611 BGB Freier Mitarbeiter m. w. N.).

    Hieraus folgt aber nicht, dass die bloße Nichtausübung von Weisungsrechten das Vertragsverhältnis als freies Mitarbeiter- oder Dienstverhältnis qualifiziert (BAG, Urteil vom 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94 - a. a. O.).

    Bei diesen Grundsätzen ist es prinzipiell möglich, dass Musikschullehrer als freie Mitarbeiter beschäftigt werden, und zwar selbst dann, wenn es sich bei ihrem Unterricht um aufeinander abgestimmte Kurse mit vorher festgelegten Programmen handelt (BAG, Urteil vom 26.11.1977 - 5 AZR 795/75 -, AP Nr. 12 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAG, Urteil vom 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94 - a. a. O. m. w. N.).

    Solche Umstände können das vom Schulträger beanspruchte Recht sein, die zeitliche Lage der Unterrichtsstunden einseitig zu bestimmen oder das Rechtsverhältnis durch einseitig erlassene Anweisungen zu regeln (BAG, Urteil vom 24.06.1992 - 5 AZR 384/91 -, AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG, Urteil vom 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94 - a. a. O. m. w. N.).

    Die Einräumung eines solchen Rechts ist aber mit einem freien Mitarbeiterverhältnis regelmäßig nicht vereinbar (BAG, Urteil vom 24.06.1992 - 5 AZR 384/91 - a. a. O.; BAG, Urteil vom 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94 - a. a. O.).

    Mit dem Bundesarbeitsgericht (vgl. Urteil vom 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94 - a. a. O.) ist davon auszugehen, dass es durchaus nicht ungewöhnlich ist, dass der Arbeitgeber bei der Ausübung seines Weisungsrechts - nicht zuletzt im eigenen Interesse - auf Wünsche seiner Arbeitnehmer eingeht.

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus LAG Sachsen, 19.08.2004 - 6 Sa 867/03
    Die Kündigung muss wegen der betrieblichen Lage unvermeidbar sein (vgl. BAG, Urteile vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - BA- GE 92, 71, - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61 und - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 79).

    Die Gestaltung eines Betriebes, die Frage ob und in welcher Weise sich jemand wirtschaftlich betätigen will, ist Bestandteil der grundrechtlich geschützten unternehmerischen Freiheit, wie sie sich aus Artikel 2 Abs. 1, Artikel 12 und Artikel 14 GG ableiten lässt (BAG, Urteil vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61 ff. m. w. N.).

    Zu der verfassungsrechtlich garantierten unternehmerischen Freiheit gehört grundsätzlich auch das Recht des Unternehmers, sein Unternehmen aufzugeben, selbst darüber zu entscheiden, welche Größenordnung es haben soll und festzulegen, ob bestimmte Arbeiten weiter im eigenen Betrieb ausgeführt oder an Subunternehmer vergeben werden sollen (BAG, Urteil vom 05. Februar 1998 - 2 AZR 225/97 - BAGE 88, 10; BAG, Urteil vom 12. November 1998 - 2 AZR 91/98 - BAGE 90, 182; BAG, Urteil vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61 ff.).

  • BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 384/91

    Arbeitsrechtlicher Status eines Musikschullehrers

    Auszug aus LAG Sachsen, 19.08.2004 - 6 Sa 867/03
    Solche Umstände können das vom Schulträger beanspruchte Recht sein, die zeitliche Lage der Unterrichtsstunden einseitig zu bestimmen oder das Rechtsverhältnis durch einseitig erlassene Anweisungen zu regeln (BAG, Urteil vom 24.06.1992 - 5 AZR 384/91 -, AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG, Urteil vom 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94 - a. a. O. m. w. N.).

    Die Einräumung eines solchen Rechts ist aber mit einem freien Mitarbeiterverhältnis regelmäßig nicht vereinbar (BAG, Urteil vom 24.06.1992 - 5 AZR 384/91 - a. a. O.; BAG, Urteil vom 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94 - a. a. O.).

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus LAG Sachsen, 19.08.2004 - 6 Sa 867/03
    Der verfassungsrechtlich gebotene Bestand wird in derartigen Fällen grundsätzlich durch die §§ 613 a BGB, 322 ff. UmwG bzw. die Rechtsprechung zum Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen gewährleistet (vgl. BAG, Urteil vom 26.09.2002 - 2 AZR 636/01 -, AP Nr. 124 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Der verfassungsrechtlich gebotene kündigungsrechtliche Mindestschutz wäre nicht mehr gewährleistet, würde man es dem Arbeitgeber gestatten, Teilbereiche seines Musikschulbetriebes "stillzulegen", den betroffenen Arbeitnehmern ohne Kündigungsschutz zu kündigen, um dann dieselben Arbeiten an derselben Betriebsstätte durch finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in seinem Unternehmen eingegliederte "freie" Honorarkräfte weiter verrichten zu lassen (vgl. BAG, Urteil vom 26. September 2002 - 2 AZR 636/01 -, AP Nr. 124 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Auszug aus LAG Sachsen, 19.08.2004 - 6 Sa 867/03
    Die Kündigung muss wegen der betrieblichen Lage unvermeidbar sein (vgl. BAG, Urteile vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - BA- GE 92, 71, - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61 und - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 79).

    Je näher die eigentliche Organisationsentscheidungen einen Kündigungsentschluss heranrückt, um so stärkere Anforderungen werden etwa an die Darlegungslast des Arbeitgebers gestellt, der verdeutlichen muss, dass infolge der unternehmerischen Entscheidung ein Beschäftigungsbedürfnis für den Arbeitnehmer entfallen ist (vgl. BAG, Urteil vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 -, BAGE 92, 71).

  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 77/99

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus LAG Sachsen, 19.08.2004 - 6 Sa 867/03
    Vor diesem Hintergrund geht das Bundesarbeitsgericht - und dem folgend auch die erkennende Kammer - davon aus, dass Stellenstreichungen in einem Haushaltsplan ebenso wie das Anbringen eines kw-Vermerks an einer Personalstelle im Haushaltsplan eine von den Gerichten grundsätzlich nicht nachprüfbare Entscheidung darstellt (BAG, Großer Senat, Beschluss vom 28. November 1956 - GS 3/56 -, BAGE 3, 245, 250 f.; BAG, Urteil vom 03. Mai 1978 - 4 AZR 698/76 - BAGE 30, 272, 276; BAG, Urteil vom 21. Januar 1993 - 2 AZR 330/92 - AP Nr. 1 zu § 52 mit Bestimmungsgesetz Schleswig-Holstein; BAG, Urteil vom 06. September 1978 - 4 AZR 84/77 -, AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969; BAG, Urteil vom 18. November 1999 -2 AZR 77/99 -, AP Nr. 55 zu § 2 KSchG 1969).

    Der im Haushaltsplan vorgesehene kw-Vermerk allein konkretisiert jedoch das Wegfallbedürfnis nicht auf bestimmte Stellen; vielmehr muss ein auf den konkreten Stellenbedarf zugeschnittenes Konzept hinzukommen (BAG, Urteil vom 18. November 1999 -2 AZR 77/99 -, AP Nr. 55 zu § 2 KSchG 1969).

  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 410/84

    Weiterbeschäftigung bei Streit über Befristung

    Auszug aus LAG Sachsen, 19.08.2004 - 6 Sa 867/03
    Der seitens der Klägerin gemachte Weiterbeschäftigungsanspruch rechtfertigt sich nicht aus §§ 611, 242 BGB i. V. m. Art. 1, 2 GG (BAG, Großer Senat, Beschluss vom 27.02.1985, AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; BAG, Urteil vom 13.06.1985, AP Nr. 19 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht), da nach Ausspruch einer weiteren Kündigung am 24.11.2003 der Bestand des Arbeitsverhältnisses weiterhin anderweitig erstinstanzlich im Streit steht und somit das Interesse der Beklagten an einer Nichtbeschäftigung derzeit überwiegt.
  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus LAG Sachsen, 19.08.2004 - 6 Sa 867/03
    Trifft das zu, haben die Gerichte die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes im Lichte der Grundrechte auszulegen und anzuwenden (BVerfG, Beschluss vom 08. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 -, - 1 BvR 195/95 - und - 1 BvR 2189/95 - BVerfGE 96, 171 ff.; BVerfG, Beschluss vom 27. Januar 1998 - 1 BvR 15/87 -, BVerfGE 97, 169; BVerfG, Beschluss vom 21. Februar 1995 -1 BvR 1397/93 -, BVerfGE 92, 140; BVerfG, Beschluss vom 19. März 1998 - 1 BvR 10/97 -, NZA 1998, 587 ff.; BAG, Urteil vom 21. Februar 2001 - 2 AZR 15/00 - BAGE 97, 92; BAG, Urteil vom 26. September 2002 - 2 AZR 336/01 -, AP Nr. 124 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 18.12.1997 - 2 AZR 709/96

    Änderungskündigung im Zusammenhang mit der Umsetzung einer tarifvertraglich nicht

    Auszug aus LAG Sachsen, 19.08.2004 - 6 Sa 867/03
    Neben Verstößen gegen gesetzliche und tarifliche Normen (BAG, Urteil vom 18. Dezember 1997 - 2 AZR 709/96 -, BAGE 87, 327) zählen hierzu vor allem Umgehungsfälle.
  • BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 91/98

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Sachsen, 19.08.2004 - 6 Sa 867/03
    Zu der verfassungsrechtlich garantierten unternehmerischen Freiheit gehört grundsätzlich auch das Recht des Unternehmers, sein Unternehmen aufzugeben, selbst darüber zu entscheiden, welche Größenordnung es haben soll und festzulegen, ob bestimmte Arbeiten weiter im eigenen Betrieb ausgeführt oder an Subunternehmer vergeben werden sollen (BAG, Urteil vom 05. Februar 1998 - 2 AZR 225/97 - BAGE 88, 10; BAG, Urteil vom 12. November 1998 - 2 AZR 91/98 - BAGE 90, 182; BAG, Urteil vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61 ff.).
  • BVerfG, 19.03.1998 - 1 BvR 10/97

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 iVm Art 33 Abs 2 durch Kündigung wegen mangelnder

  • BAG, 03.05.1978 - 4 AZR 698/76

    Haushaltsplan einer Gemeinde - Streichen einer Personalstelle - Durchführung des

  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

  • BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 352/98

    Anwendbarkeit der sog. Kleinbetriebsklausel des Kündigungsschutzgesetzes auf eine

  • BAG, 06.09.1978 - 4 AZR 84/77

    Personalstelle - Haushaltsplan - Ausbringen eines Kw-Vermerks - Dringendes

  • BAG, 21.01.1993 - 2 AZR 330/92

    Mitbestimmung bei Kündigungen; MibestG SH

  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 15/00

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

  • BAG, 28.11.1956 - GS 3/56

    Arbeitsverhältnis: Grundsätze des Großen Senats zur betriebsbedingten Kündigung

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94

    Stasi-Fragen

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Tarifliche

  • BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 459/97

    Anwendbarkeit der sog. Kleinbetriebs- bzw. -verwaltungsklausel des

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